Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Umsatzsteuer-Voranmeldung HILFE!!!

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Umsatzsteuer-Voranmeldung HILFE!!!

    Hallo,

    ich bin seit Mitte November 2011 selbstständig und angestellt. Nun bin ich davon ausgegangen, dass ich unter diese Kleinunternehmerregelung falle. Mein Verdienst lag aber 2011 darüber, so dass ich eine Umsatzsteuer ausgewiesen habe.

    Jetzt habe ich gesehen, dass ich jeden Monat so eine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen muss, weil ich gerade erst die Selbstständigkeit angemeldet habe. Habe gerade schon die Voranmeldung für November und Dezember online nachgeholt - erst Frage hierzu: Ist das schon zu spät?? bin aus den Infos die ich dazu gefunden habe, nicht recht schlau geworden. Und wenn es zu spät ist, muss ich dann Strafe bezahlen oder habe ich rechtlich gesehen direkt was "hinterzogen" oder sowas Schlimmes???

    Meine zweite Frage: Ich stelle die Rechnungen in der Regel Ende des Monats, weil es sich um dauerhafte Projekte handelt, die ich pauschal monatlich abrechnen kann. Muss ich denn dann trotzdem jetzt schon die Voranmeldung für die Umsatzsteuer für Januar 2012 machen, obwohl ich noch gar nicht genau weiß, wie hoch die Rechnung am Ende ist und ich ja auch noch gar kein Geld für den Januar erhalten habe?

    Ich wäre total dankbar für Antworten, bin gerade sehr überfordert :-(

    Liebe Grüße

    #2
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung HILFE!!!

    Hallo,

    bei einer verspäteten Voranmeldungen gibt es einen Säumniszuschlag von 1% pro Monat. Ob das aber auch immer gleich am Anfang einer gewerblichen Tätigkeit geschieht, kann ich nicht sicher sagen.

    Umsatzsteuervoranmeldungen sind immer im Nachhinein zu machen (weil man ja seine Umsätze vorher oft noch nicht genau kennt), demnach hast du für die Januarausgabe noch etwas Zeit (genauer bis zum 10.02.).

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung HILFE!!!

      Vielen, vielen Dank für die schnelle Antwort, dann muss ich ja nicht allzu viel befürchten :-/

      Liebe Grüße

      Kommentar


        #4
        AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung HILFE!!!

        Hallo,

        Säumniszuschläge fallen nur bei einer verspäteten Zahlung an!

        Wenn Anmeldungen/Erklärungen verspätet abgegeben werden, zB USt-Voranmeldung am 15. statt 10. eines Monats hat das FA die Möglichkeit Verspätungszuschläge festzusetzen. Das ist aber eine 'kann'-Angelegenheit des Bearbeiters, Sie sollten sich daher mit Ihrem FA in Verbindung setzen um den Sachverhalt zu klären.
        So wie Sie ihn hier beschrieben haben wird das FA möglicherweise auf die Verspätungszuschläge verzichten.

        Säumniszuschläge fallen allerdings per Gesetz an wenn verspätet gezahlt wird, hier gibt es dann auch keine 'Wahl'möglichkeit im FA.

        Kommentar


          #5
          AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung HILFE!!!

          Hallo MaedchenNr1,

          ZITAT:Meine zweite Frage: Ich stelle die Rechnungen in der Regel Ende des Monats, weil es sich um dauerhafte Projekte handelt, die ich pauschal monatlich abrechnen kann. Muss ich denn dann trotzdem jetzt schon die Voranmeldung für die Umsatzsteuer für Januar 2012 machen, obwohl ich noch gar nicht genau weiß, wie hoch die Rechnung am Ende ist und ich ja auch noch gar kein Geld für den Januar erhalten habe?

          Normalerweise wird die Umsatzsteuer fällig wenn die Leistung erbracht ist und die Rechnung gestellt ist, Sollversteuerung oder Versteuerung nach vereinbarten Entgelten (lt. Rechnung oder Leistungsbeschreibung).
          Allerdings kann man auch beantragen, die Umsatzsteuer abzuführen, wenn man die erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt hat und das Geld empfangen hat, Istbesteuerung oder Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten.
          Den Antrag musst du bei deinem Finanzamt stellen.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung HILFE!!!

            Hallo,

            >>>Säumniszuschläge fallen nur bei einer verspäteten Zahlung an!

            Natürlich, aber bei einer verspäteten Voranmeldung ist doch auch die Zahlung zwangsläufig verspätet.

            Wie auch immer, ich möchte nicht darüber streiten, in jedem Fall ist es nicht so schlimm (gerade am Anfang).

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #7
              AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung HILFE!!!

              Hallo Stefan,

              richtig, man muss darüber nicht streiten

              aber angenommen es liegt eine Einzugsermächtigung vor, dann würde der fällige Betrag mit Eingang/Verarbeitung der Voranmeldung abgebucht, dh. der Eingangstag ist dann der Fälligkeitstag und zu diesem Tag wird dann auch abgebucht, die Zahlung wäre dann nicht verspätet, nur die eigentl. Abgabe der Voranmeldung wäre verspätet.

              ich wollte nur darauf hinweisen, dass es einen Unterschied zw. Verspätungs- und Säumniszuschlägen gibt, was oft verwechselt wird, und bei Säumniszuschlägen gibt es, im Gegensatz zu Verspätungszuschlägen, auch keinen Spielraum im FA.

              Kommentar


                #8
                AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung HILFE!!!

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                ich möchte nicht darüber streiten
                Ich auch nicht

                Der Verspätungszuschlag kann bis zu 10 % der Steuer betragen, wird aber beim ersten Mal nicht so hoch festgesetzt.

                Kommentar

                Lädt...
                X