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Doppelte Haushaltführung Schweiz

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    Doppelte Haushaltführung Schweiz

    Hallo zusammen,

    hab in dem anderen Thread schon erwähnt, dass wir eine Prüfung des Steuerbescheides hinsichtlich der Angaben zu Arbeitslosengeld beantragt hatten.

    In diesem Zusammenhang habe ich den Bescheid npochmals gründlich gelesen und dabei gibt es einiges was im Vergelich zum Elsterformular anders ist ausfällt.

    In der berechnung bei Elster werden (mal unabhängig davon, ob die Beträge anerkannt werden oder nicht) die Kosten für die doppelte Haushaltführung zusammenfassend aufgelistet und mindern das steuerbare Einkommen doch um einiges. Im Steuerbescheid hingegen gibt es überhaupt keine Zeile dazu. Dabei denke ich doch, dass sowohl Kosten für Heimreisen als auch Miete, Strom und Telefon durchaus anerkannt werden müssten.

    Nun zu den Fragen.

    1. Warum werden die Kosten nicht anerkannt bzw. nicht ausgewiesen, wenn sie bei Elster aufgelistet werden.
    2. Warum wird im Steuerbescheid das ausländische Einkommen zur Bemessung der Steuer nicht aufgeführt, während es im Elsterformular (Berechnung) aufgelistet ist?

    Besten Dank im voraus
    Peter

    #2
    AW: Doppelte Haushaltführung Schweiz

    Diese Fragen würde ich dem Sachbearbeiter im Finanzamt stellen, der den Sachverhalt und die rechtliche Begründung für seine Entscheidung wohl kennt.

    Kommentar


      #3
      AW: Doppelte Haushaltführung Schweiz

      Mangels Infos mal etwas Spekulation: Wenn Sie in Deutschland leben und in der Schweiz arbeiten (würden) und dadurch der schweizer Arbeitslohn nur in der Schweiz versteuert und dafür zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung in Deutschland als steuerfrei behandelt werden würde (allerdings Progressionsvorbehalt), dann würde das natürlich auch für die dazugehörigen Werbungskosten wie z.B. doppelter Haushaltsführung gelten, d.h. diese würden dann auch nicht bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit erscheinen. Vielmehr würde irgendwo in den Erläuterungstexten eine Erläuterung auftauchen, in welcher Höhe ProgressionsEINKÜNFTE (= Einnahmen abzüglich Werbungskosten) einbezogen wurden.

      WENN es so WÄRE: Die Formulare sehen dafür keine spezielle Eintragungsmöglichkeit vor, an der Sie kennzeichnen könnten, dass die Werbungskosten mit steuerfreien Einnahmen zusammenhingen. Infolgedessen hätten Sie ihre Erklärung zwar eigentlich richtig ausgefüllt, der Bearbeiter wäre aber letztlich auch nicht -zumindest aus seiner Sicht- von der Erklärung abgewichen. Die Steuerprogramme (zumindest Elsterformular) kann aber mit dieser Thematik leider nicht (richtig) umgehen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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