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Einkommen/Lohnersatzleitung

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    Einkommen/Lohnersatzleitung

    Hallo,

    ich bin ein neuling in Sachen Steuererklärung da ich erst seit sep. 2011 arbeite.

    Nun zu meinen Fragen (habe online schon sehr lange gesucht habe aber nichts passendes gefunden)

    1. Wo trage ich im Elsterforumlar mein Einkommen aus nicht selbstständiger arbeit ein?

    2. Wie erfahre ich ob ich schon eine elektronische Lohnsteuerkarte habe? (Habe bei meinem Arbeitgeber noch meine in Papierform abgegeben)

    3. Ich habe von 2010 Dezember bis 2011 September ALG2 bekommen, muss ich das als Lohnersatzleistung eintragen? Wenn ja wo im Elsterformular? (finde den Punkt nicht im Formular)

    4. Muss ich wenn das der Fall ist meinen kompletten Satz des ALG2 Eintragen sprich Miete + Lebensunterhalt oder nur eins von beiden? (Brauch ich hier eine bestätigung vom ALG-Amt über das bekommene Geld ?)

    Wenn mir jemand helfen könnte, wäre ich sehr dankbar!

    Vielen Dank

    #2
    AW: Einkommen/Lohnersatzleitung

    1. in die Anlage N.

    2. Sie haben eine. Ihr Arbeitgeber muss bis 28.02. ihre Lohndaten an sein FA übermitteln und sollte ihnen einen Ausdruck dieser Daten geben. Damit füllen Sie dann ihre Steuererklärung aus. Anlage Vorsorgeaufwand nicht vergessen.

    3. ALG II ist keine Lohnersatzleistung, unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt und ist daher auch nicht anzugeben. ALG I wäre in die Anlage N einzutragen.

    4. siehe 3.

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      #3
      AW: Einkommen/Lohnersatzleitung

      super vielen Danke für die schnelle Antwort.


      Muss ich mein Arbeitgeber drauf hinweisen oder geschieht dies von deren Steuerbüro automatisch?


      Danke!!!

      Kommentar


        #4
        AW: Einkommen/Lohnersatzleitung

        Hallo PauloOle,
        wenn dein AG die Lohnsteuerbescheinigung versendet hat oder sein Steuerbüro, dann bekommst du deinen Ausdruck bis 28.02.2012 (siehe Kloebi)

        Tschüß

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