Hallo zusammen,
folgende Problematik zur Anlage KAP 2009. Ich hatte Kapitalerträge, die über dem Sparerpauschbetrag lagen. Bis 801€ war alles steuerfrei, darüber wurde korrekt Abgeltungsteuer von der Bank abgeführt. Zusätzlich hatte ich Erträge aus ausl. thesaurierenden Fonds, die ich in Anlage KAP erklären muss.
Meine Frage: Ist es RECHTLICH ok, wenn ich nur diese Erträge (z.B. 100€) aus dem ausl. Fond in KAP angebe?
Das hätte den Vorteil, dass ich nicht auf die Steuerbescheinigungen der Bank warten muss.
Meine Eingaben in KAP:
Zeile 4-6: NICHTS
Zeile 14a: 801
Zeile 15: 100
Die Plausi und die Steuerberechnung wären in dem Fall korrekt. Vielen Dank!
folgende Problematik zur Anlage KAP 2009. Ich hatte Kapitalerträge, die über dem Sparerpauschbetrag lagen. Bis 801€ war alles steuerfrei, darüber wurde korrekt Abgeltungsteuer von der Bank abgeführt. Zusätzlich hatte ich Erträge aus ausl. thesaurierenden Fonds, die ich in Anlage KAP erklären muss.
Meine Frage: Ist es RECHTLICH ok, wenn ich nur diese Erträge (z.B. 100€) aus dem ausl. Fond in KAP angebe?
Das hätte den Vorteil, dass ich nicht auf die Steuerbescheinigungen der Bank warten muss.
Meine Eingaben in KAP:
Zeile 4-6: NICHTS
Zeile 14a: 801
Zeile 15: 100
Die Plausi und die Steuerberechnung wären in dem Fall korrekt. Vielen Dank!
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