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Einige Fragen zur Lebenspartnerschaft

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    Einige Fragen zur Lebenspartnerschaft

    Die ersten Urteile geistern durch die Medien, was nun aber genau gilt, weiß keiner, scheint mir, weiterhin sind eingetragene Lebenspartnerschaften einer Ehe steuerrechtlich nicht geleichgestellt. Trotzdem liest man immer wieder, man solle es einfach versuchen!

    Mein Mann und ich sind seit Sommer 2010 verpartnert, nun überlegen wir das erste Mal eine gemeinsame Steuererklärung für 2011 einzureichen und für 2012 die Steuerklassen 4/4 zu beantragen. Was daraus wird, ist eine andere Frage, aber mich beschäftigt folgendes:

    Wenn die gemeinsame Veranlagung für 2011 tatsächlich durchkommen sollte, bringt mir das dann wirklich was? Wir sind ja beide logischerweise in Steuerklasse I gewesen und das ändert sich ja auch für vergangene Jahre nicht mehr, welchen Vorteil hätten wir dann eigentlich? Würde es wirklich einen markanten Unterschied machen, als wenn jeder wie gewohnt seine eigene Steuererklärung stellen würde?

    #2
    AW: Einige Fragen zur Lebenspartnerschaft

    Einfach mal einen "fiktiven" Fall der "begehrten" Zusammenveranlagung anlegen und rechnen.
    Der Splittingtarif dürfte ggfs. günstiger sein.
    Zuletzt geändert von stiller; 24.01.2012, 17:51. Grund: begehrte Zusammenveranlagung
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Einige Fragen zur Lebenspartnerschaft

      Hallo monkey-soft,

      ganz aktuell hat das FG Schleswig-Holstein entschieden, dass eingetragene Lebenspartnerschaften Anspruch auf Steuerklasse III haben. Dies betrifft aber nur die Steuerbürger die dagegen geklagt haben.
      Und ob Ihr jetzt 1 oder 4 habt macht keinen Unterschied.

      Ich würde Dir folgendes raten:
      Zusammenveranlagung für 2011 im Elsterprogramm eingeben und durchrechnen lassen. Wenn es wirklich günstiger ist den Antrag beim Finanzamt stellen.
      Dieser wird aufgrund der aktuellen Rechtslage abgelehnt. Gegen diesen Ablehnungsbescheid dann Einspruch einlegen mit Verweis auf die beim Bundesverfassungsgericht anhängigen verfahren BVerfG: 2 BvR 909/06 und 2 BvR 288/07.

      Kommentar


        #4
        AW: Einige Fragen zur Lebenspartnerschaft

        Vielleicht als ganz grobe Faustregel:

        Je unterschiedlicher die Einkünfte der Ehegatten oder auch Lebenspartner sind, umso günstiger wirkt sich der mit der Zusammenveranlagung verbundene Splittingtarif aus.

        Verdienen z. B. beide je 50.000 Euro, ist der Effekt nahe Null, bei 90.000 und 10.000 jedoch enorm.

        Die Steuerklasse bestimmt nur die Höhe der Lohnsteuer während des Jahres, quasi als Vorauszahlung zur Jahreserklärung. IV/IV ist dabei identisch mit I und I.

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          #5
          AW: Einige Fragen zur Lebenspartnerschaft

          Danke, das hilft alles schon sehr viel weiter, ich bin da ein blutiger Laie, was das angeht! Im Jahr 2010 hatte ich als Beamter 43.500 Euro brutto Jahresverdienst, mein Mann 33.100 Euro. Gilt das schon als markanter Unterschied?

          Kommentar


            #6
            AW: Einige Fragen zur Lebenspartnerschaft

            Hallo,

            wenn der Tipp von Krebsspezial und mir nicht hilft, eine Zusammenveranlagung "durchzurechnen" muss das wohl Kloebi für euch tun, denn es geht nicht nur um das Brutto sondern auch um alles, was abzugsfähig war und nicht auf der Lohnsteuerkarte stand.

            Eine grobe Faustregel ist ungenau, wenn ihr das genau wissen wollt, was güstiger ist, macht ihr euch die Mühe, die sich "eventuell" lohnt.

            Gruss stiller
            Zuletzt geändert von stiller; 25.01.2012, 17:50. Grund: grobe Faustregel
            Gruss (S)stiller
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            Kommentar


              #7
              AW: Einige Fragen zur Lebenspartnerschaft

              Ja ok, ich werd auch alles eingeben, sobald die letzten fehlenden Daten da sind und dann schauen wir mal weiter! Danke!

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