Die ersten Urteile geistern durch die Medien, was nun aber genau gilt, weiß keiner, scheint mir, weiterhin sind eingetragene Lebenspartnerschaften einer Ehe steuerrechtlich nicht geleichgestellt. Trotzdem liest man immer wieder, man solle es einfach versuchen!
Mein Mann und ich sind seit Sommer 2010 verpartnert, nun überlegen wir das erste Mal eine gemeinsame Steuererklärung für 2011 einzureichen und für 2012 die Steuerklassen 4/4 zu beantragen. Was daraus wird, ist eine andere Frage, aber mich beschäftigt folgendes:
Wenn die gemeinsame Veranlagung für 2011 tatsächlich durchkommen sollte, bringt mir das dann wirklich was? Wir sind ja beide logischerweise in Steuerklasse I gewesen und das ändert sich ja auch für vergangene Jahre nicht mehr, welchen Vorteil hätten wir dann eigentlich? Würde es wirklich einen markanten Unterschied machen, als wenn jeder wie gewohnt seine eigene Steuererklärung stellen würde?
Mein Mann und ich sind seit Sommer 2010 verpartnert, nun überlegen wir das erste Mal eine gemeinsame Steuererklärung für 2011 einzureichen und für 2012 die Steuerklassen 4/4 zu beantragen. Was daraus wird, ist eine andere Frage, aber mich beschäftigt folgendes:
Wenn die gemeinsame Veranlagung für 2011 tatsächlich durchkommen sollte, bringt mir das dann wirklich was? Wir sind ja beide logischerweise in Steuerklasse I gewesen und das ändert sich ja auch für vergangene Jahre nicht mehr, welchen Vorteil hätten wir dann eigentlich? Würde es wirklich einen markanten Unterschied machen, als wenn jeder wie gewohnt seine eigene Steuererklärung stellen würde?
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