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Erbitte Hilfe mit Anlage K und Minijob der Frau

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    Erbitte Hilfe mit Anlage K und Minijob der Frau

    Hallo zusammen,

    ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich habe Schwierigkeiten beim Ausfüllen von ElsterFormular. Ich habe mir schon letztes Jahr einen abgebrochen und dann auch noch die (am Ende akzeptierte) *.elfo Datei verloren, so daß ich jetzt wieder komplett neu anfangen muss ...

    Hier die Eckdaten:
    Verheiratet; gemeinsam wohnend; gemeinsame Veranlagung
    Ich bin berufstätig in Vollzeit (angestellt) - ca. 30.000€ brutto im Jahr - Steuerklasse 5
    Meine Frau hat einen Minijob (nur 75€ im Monat!) - Steuerklasse 3
    Meine Tochter ist 3 Jahre alt und seit September 2011 im Kindergarten

    Meine Fragen:
    Muss ich Anlage K ausfüllen ? Wenn ja -> wie und wo trage ich die Kindergartenkosten ein (und wieviel bzw. welchen Teil davon ?). Welche Bezeichnung wähle ich ? Es handelt sich um 208 €/Monat (Vollzeit mit Verpflegung)
    Wenn ich Anlage K ausfülle wird für die Punkte 87/88 angemerkt (für 2011): "Kinderbetreuungskosten und Angaben zum Haushalt bedingen einander. Ein Datumsfeld genügt". Ich habe aber sowohl unter "Es bestand ein gemeinsamer Haushalt der Elternteile" wie auch unter "Das Kind gehörte zu unserem Haushalt" den Wert "0101-3112" eingetragen. Was mache ich falsch ?
    Benötigt meine Frau eine Anlage N ? Sie bekommt keine Leistungen vom Arbeitsamt oder dergleichen
    Wo muss ich den Minijob meiner Frau anführen ? Gar nicht ?

    Dann noch eine etwas obskurere Frage:
    Letztes Jahr (ESt2010) hat meine Frau noch teilweise Leistungen vom Arbeitsamt bezogen. Daher muss ich leider noch eine Rückzahlung an das Finanzamt leisten (Zahlungsziel bis Ende des Monats). Gibt es eine Möglichkeit diese "Schulden" mit einer etwaigen Rückzahlung von 2011 zu begleichen ?

    #2
    AW: Erbitte Hilfe mit Anlage K und Minijob der Frau

    Ist der Minijob der Frau wirklich auf Steuerklasse III? Ein richtiger Minijob ist vom AG pauschal versteuert, dann hat er nichts in der Steuererklärung verloren. Wenn er tatsächlich unter Steuerklasse III lief, brauchen sie für Ihre Frau ebenso eine Anlage N wie für sich selbst.

    In Ihrem Fall scheint mir, dass es viel besser wäre, wenn Sie Steuerklasse III und ihre Frau die V hätte, aber egal.

    Die Anlage Kind ist in jedem Fall auszufüllen, Kinderbetreuungskosten kenne ich mich nicht so aus.

    Eine Verrechnung, sog. technische Stundung, ist auf jeden Fall möglich. Schreiben sie einfach dem FA kurz den Sachverhalt, dass sie für die Steuererklärung 2011 (dies sie dann natürlich bald abgeben müssen) ein Guthaben erwarten und bitten, die Fälligkeit der Nachzahlung 2010 bis zur Bearbeitung der Steuererklärung 11 zu verschieben.

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      #3
      AW: Erbitte Hilfe mit Anlage K und Minijob der Frau

      Danke für die Antworten.

      Tatsächlich ist es mit den Steuerklassen genau anders rum, so wie Sie auch vorschlagen - da habe ich mich vertan. Meine Frau hat V und ich III. Ich habe die Steuerklasse meiner Frau aber nur zu Infozwecken angeführt - der Job ist ein echter Minijob und wird vom Arbeitgeber pauschal abgeführt.

      Ich brauche also für meine Frau keine Anlage erstellen und auch Ihren Verdienst nirgendwo eintragen ?

      Super Info bzgl. Stundung - werde ich gleich mal einleiten. Danke !

      Hat noch jemand Info bezüglich Kindergartengeld ?

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        #4
        AW: Erbitte Hilfe mit Anlage K und Minijob der Frau

        das gehört auf die dritte seite der anlage kind.

        es muss entweder doppelte erwerbstaetigkeit vorliegen, wobei das bei ihnen eher nicht so klingt... oder das kind muesste zwischen 3 und 6 jahre alt sein.

        im ersten falle würden die kosten bei ihnen als werbungskosten abzuziehen sein, im zweiten fall werden sie als sonderausgaben beruecksichtigt.

        welche zeilen haben sie in dem bereich denn schon alle ausgefuellt und wurde auf seite 1 auch alle angaben zum kind sowie zeile 9 komplett ausgefuellt?

        PS: lt. ausfuellhilfe elster zaehlt ein minijob auch als erwerbstätigkeit, dann wäre es doch doppelte erwerbstaetigkeit, man kann ja auch extra ankreuzen, das es ein minijob ist.
        Zuletzt geändert von Falzo; 25.01.2012, 18:11.

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          #5
          AW: Erbitte Hilfe mit Anlage K und Minijob der Frau

          Ausgefüllt wurden in Anlage Kind:
          Seite 1: 4,5,6,7,9
          Seite 2: komplett leer
          Seite 3: 61, 62, 87

          Die Plausibilitätsprüfung klappt jetzt aktuell. Allerdings bin ich mir wegen der Eintragungen unsichern.

          Ein paar zusätzliche Fragen:
          Anlage Kind: In Zeile 61 steht "Gesamtaufwand der Eltern" - sind hier die jährlichen Kosten gemeint ? Ich zahle (inkl. Verpflegung) 208€ für den Kindergarten seit 01.09.2011 -> Soll ich hier 832€ (4*208) eintragen oder eine Untermenge davon ? Ich las, daß ich Verpflegung rausnehmen muss. Aber dann lese ich auch von "nur 2/3 der Kosten anführen". Was genau muss hier hin ?
          Anlage Kind: Zeile 77: Dieselbe Summe wie bei Zeile 61 ?! 832 € ?
          Anlage Kind: Zeile 81: Hier soll ich 2/3 der Kosten eintragen. Ich habe jetzt mal die verpflegung drin gelassen. Soll ich hier dann 554 € eintragen ? (2/3 von 832 €)
          Wo genau trage ich den Minijob meiner Frau ein (monatliches oder jährliches Einkommen ?) und wo kann ich ankreuzen, daß es sich um einen Minijob handelt ?

          Wenn ich das Ganze aktuell berechne kommt ein positiver Wert dabei raus (142 €). Soweit ich weiß bedeutet dies, daß ich eine Nachzahlung leisten soll ? Wie kann es dazu kommen ? Meine Frau bezieht keine Sozialleistungen und wir haben hohe Ausgaben. Ich kann das nicht nachvollziehen. Hat jemand ein paar Hinweise ?

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            #6
            AW: Erbitte Hilfe mit Anlage K und Minijob der Frau

            alles nacheinander und nicht aufeinmal ;-)

            in zeile 61 kommt der tatsaechliche aufwand für 2011, bei Ihnen also die 208 euro abzüglich verpflegungskosten.

            in zeile 62 der selbe betrag (ich nehme an hier haben sie Vater angekreuzt)

            nun muessen sie natürlich auch zeile 69 für die mutter ankreuzen und erwerbstaetigkeit eintragen, sowie darunter das kreuz bei geringfügige beschäftigung.
            (das erscheint uebrigens logisch, da der minijob sonst ja nirgends auftaucht und das FA sonst die erwerbstätigkeit suchen wuerde ;-))

            ansonsten wird eben zum minijob nirgends etwas eingetragen oder angegeben, sh antworten weiter oben.

            nun noch ein kreuz zeile 77 beim vater, sowie zeile 81 erstes feld wieder der betrag wie in 61 und zweites feld 2/3 davon (ggf. auf volle euro aufrunden)

            zeile 87 wie gehabt, fertig.

            nun sollten in der berechnung bei den werbungskosten die kinderbetreuungskosten auftauchen (also der 2/3 betrag aus 81).

            zum rest der fragen: mit lstk 3 zahlen sie unterjaehrig zu wenig lohnsteuer, was eigentlich ausgeglichen werden könnte/sollte durch die nutzung des ehegattensplittings, da ihre frau kein steuerpflichtiges einkommen einbringt. ob genau das aufgeht kann man so pauschal aber nicht sagen.

            wurde die anlage vorsorgeaufwand hinzugefuegt und ausgefuellt?
            haben sie die daten ihrer lohnsteuerbescheinigung komplett abgetippt? haben sie die ueberhaupt schon, oder haben sie nur 'blind' irgendwelche einkommensdaten eingetragen?
            ohne angaben zu den ausgaben ihrer sozialversicherungen wäre es nicht verwunderlich, wenn da kein brauchbares ergebnis rauskommt... die lohnsteuerbescheinigung gibt es nicht ohne grund ;-)

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              #7
              AW: Erbitte Hilfe mit Anlage K und Minijob der Frau

              Danke für die Antworten ! Mir liegen die Daten bereits vor, die habe ich mir nicht ausgedacht ;-)

              Ein paar Fragen habe ich noch:

              Anlage Kind: In Zeile 61 soll der tatsächliche Aufwand. Angenommen es sind 208€/Monat. Soll ich dann hier den Aufwand pro Monat oder insgesamt als Jahressumme angeben ? Ihre Ausführungen scheinen von den Monatskosten auszugehen. Der Text deutet für mich eher auf Jahreskosten.

              Anlage Kind: Zeile 62/69: Ist es OK, wenn ich die Kindergartenkosten voll bei mir und 0,00 € bei meiner Frau eintrage ?

              Meine Frau hat ein Konto bei der Volksbank wo Sie initial 20€ einzahlen musste (keine Ahnung wie das heißt). Muss ich dafür eine KAP Anlage erstellen ? Sind ja Peanuts, aber ich will mir keinen Betrug unterstellen lassen.

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                #8
                AW: Erbitte Hilfe mit Anlage K und Minijob der Frau

                Frage:

                Zitat von AltPapa Beitrag anzeigen
                Ihre Ausführungen scheinen von den Monatskosten auszugehen. Der Text deutet für mich eher auf Jahreskosten.
                Antwort:

                Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
                in zeile 61 kommt der tatsaechliche aufwand für 2011
                Frage:

                Zitat von AltPapa Beitrag anzeigen
                Muss ich dafür eine KAP Anlage erstellen ?
                Antwort:

                Menü: Hilfe/Anleitung zur Steuererklärung
                Index: Anlage KAP: Wann ist die Anlage KAP auszufüllen?

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                  #9
                  AW: Erbitte Hilfe mit Anlage K und Minijob der Frau

                  Hmm, ich bin ja dankbar für jeden Hinweis, aber wenn in einem Forum auf die Programmhilfe hingewiesen wird frage ich mich wieso überhaupt das Forum existiert, wenn die Hilfe jede Frage ja zweifelsfrei beantwortet.

                  Übrigens, wenn man statt eines eigenen Beitrages nur Antworten zitiert dann bitte auch mal den nächsten Satz hinter dem Zitierten lesen. Dort steht etwas von 208€ - das sind aber die monatlichen Kosten. Daher auch die Nachfrage.

                  An alle Anderen die mir geholfen haben: Vielen Dank ! Ich habe die Plausibilitätsprüfung erfolgreich bestanden und jetzt gibt es wohl doch eine kleine Rückerstattung.

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                    #10
                    AW: Erbitte Hilfe mit Anlage K und Minijob der Frau

                    Hmm, ich bin ja dankbar für jeden Hinweis, aber wenn in einem Forum auf die Programmhilfe hingewiesen wird frage ich mich wieso überhaupt das Forum existiert, wenn die Hilfe jede Frage ja zweifelsfrei beantwortet.

                    Weil wir Anwender in diesem Anwenderforum so doof sind, den Nichtlesenden der Hilfe eine Antwort anzubieten. Und sei es die Programmhilfe.
                    Und leider, jede Hilfe wird nicht angeboten.
                    Da gibt es User, die Updates auf WinXP, Vista, WIN7 32 oder 64bit probieren, und nicht klarkommen.
                    DEIN nichtnotwendiges FORUM hätte in der Vergangenheit teilweise zum absoluten Chaos geführt, leider wird das Forum mehr und mehr zur Hotline, die in diesem Fall auch nur die Hilfe oder unser Forum vorgelesen hätte, welches aber manchmal auch "clevere" Lösungen bereithielt.

                    @AltPapa
                    wenn die Hilfe jede Frage ja zweifelsfrei beantwortet.

                    Braucht niemand (AltPapa) irgendeine Frage stellen.
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                      #11
                      AW: Erbitte Hilfe mit Anlage K und Minijob der Frau

                      @stiller: ich glaube es ist aus meinem beitrag nicht klar geworden, daß ich sehr wohl das forum für sehr wichtig halte. Mein letzter beitrag war eine antwort auf @Elefant dessen einziger Beitrag zu meiner Anfrage ein Hinweis auf eben jene Rogrammhilfe war.

                      Dass eben jene Programmhilfe eben NICHT ausreichend ist sollte meine zynische/sarkastische Antwort @Elefant zeigen. Mir ist wird leider erst nach Deiner/@stiller Antwort mal wieder aufgefallen, daß sich mein "Humor" nicht auf das Internet überträgt und hier auch fehl am Platz ist. und somit entschuldige ich mich für dieses missverständnis.

                      Im übrigen denke ich muss man ja nicht antworten wenn einem nichts einfällt oder von derlei fragen genervt ist.
                      Zuletzt geändert von AltPapa; 27.01.2012, 20:27.

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                        #12
                        AW: Erbitte Hilfe mit Anlage K und Minijob der Frau

                        Zitat von AltPapa Beitrag anzeigen
                        Im übrigen denke ich muss man ja nicht antworten wenn einem nichts einfällt
                        Meine Antwort sollte nicht originell sein sondern Dir weiterhelfen. Wenns Dir aber nur darum geht Andere zu beschäftigen, dann solltest Du jemanden einstellen.

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                          #13
                          AW: Erbitte Hilfe mit Anlage K und Minijob der Frau

                          der vollständigkeit halber (danach koennt ihr euch weiter zerfleischen ;-)):

                          ich habe wohl ueberlesen, das die 208 der monatliche beitrag sind und dadurch meine antwort missverstaendlich formuliert.

                          also in zeile 61 kommt nicht der monatsbeitrag, nicht der jahresbeitrag, sondern die tatsaechliche summe die man gezahlt hat.

                          bei 208 im monat ab september also 208*4 wie von dir eingangs erwaehnt, jedoch muessen etwaige verpflegungskosten abgezogen werden, die gehören nicht darein!

                          eine verteilung voll bei dir, 0 bei der frau sollte völlig ok sein.

                          und was möchtest du auf anlage kap angeben? das ist nur für kapitalerträge, eine einzahlung ist ja kein ertrag? ;-)

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                            #14
                            AW: Erbitte Hilfe mit Anlage K und Minijob der Frau

                            Danke Falzo! Du hast mir sehr geholfen.

                            Auf den Rest gehe ich nicht ein, daß ist mir zu doof. Cu !

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