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Steuerklassenwechsel-Faktorverfahren

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    Steuerklassenwechsel-Faktorverfahren

    Hallo zusammen,
    wir haben im Laufe des Jahres die Steuerklassen gewechselt und in der Regel wird die letztgültige Steuerklasse angegeben. Da wir aber das sogenannte Faktorverfahren angewendet haben, kann ich dieses anscheinend nirgendwo angeben.
    Wo trägt man den Faktor ein bzw. wie verfährt man mit den neuen Steuerklassen?
    Bitte kurze Info, sofern möglich.
    Gruß Jörg

    -Wer lesen kann ist klar im Vorteil-
    Die Lohnsteuerklasse ist bei der Einkommensteuererklärung nicht wirklich relevant!
    (siehe bisherige Antworten (Forum))
    Zuletzt geändert von ; 28.01.2012, 17:47.

    #2
    AW: Steuerklassenwechsel-Faktorverfahren

    Das Faktorverfahrern ist nur für den monatlicfhen Steuerabzug durch den Arbeigeber. In der Einkommensteuererklärung geben Sie nur die Steuererklasse an. Das Einkommen wird bei Verheirateten dann nach der Splittingtabelle besteuert, sofern eine Zusammenveranlagung durchgeführt wird.

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