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Kapitalertragsteuer abgeführt weil Freistellungsauftrag zu wenig / Korrektur in EUST?

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    Kapitalertragsteuer abgeführt weil Freistellungsauftrag zu wenig / Korrektur in EUST?

    Frage
    Wie kann man eine wegen eines zu gering angegebenen Freistellungsauftrages abgeführte Kapitalertragsteuer über das "Elster Formular" Anlage KAP wieder "zurückfordern", weil der Sparer-Pauschalbetrag insgesamt nicht ausgeschöpft wurde?

    Danke für jeden guten Tipp im Voraus
    helb

    #2
    AW: Kapitalertragsteuer abgeführt weil Freistellungsauftrag zu wenig / Korrektur in E

    Hallo

    es wird nötig, sich vom jeweiligen Kreditinstitut eine Steuerbescheinigung
    zu beschaffen, die gesamten Erträge entsprechend in die Anlage KAP Zeile 7-13 und den in Anspruch genommen tatsächlichen Sparer Pauschbetrag in Zeile 14 der Anlage KAP einzutragen. Dann auf der 2.Seite die gezahlte Kapitalertragssteuer in Zeile 49 und den Soli in Zeile 50 eintragen. Die Summen dazu stehen auf der Steuerbescheinigung.

    MfG paulchen0506

    Ob sich das allerdings rechnet, kommt auf die Höhe derGesamtertrage und den persönlichen Steuersatz an- kann ich also nicht beurteilen- einfach mal rechnen.
    Zuletzt geändert von Paulchen0506; 28.01.2012, 20:35. Grund: Nachsatz

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      #3
      AW: Kapitalertragsteuer abgeführt weil Freistellungsauftrag zu wenig / Korrektur in E

      Falls bei mehreren Banken ungünstig verteilte Freistellungsaufträge vorlagen, reicht folgendes Vorgehen:

      Steuerbescheinigung von der Bank mit der zu geringen Freistellung anfordern und in Anlage KAP nur diese Angaben der StB übernehmen. In Zeile 14 kommt dann der bei dieser Bank verbrauchte Freibetrag. In Zeile 14a muss man dann den bei allen anderen Banken tatsächlich verbrauchten Gesamt-Freistellungsbetrag eintragen.
      Zusätzlich noch ein Kreuz in Zeile 5.
      mfg. - Kent

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        #4
        AW: Kapitalertragsteuer abgeführt weil Freistellungsauftrag zu wenig / Korrektur in E

        Hallo Paulchen
        Hallo Kent.

        Danke für die prompte Antwort.
        Beide Varianten erscheinen mir sinnvoll, weches ist die "übliche" oder "offizielle" oder sind beide gleich berechtigt. Gefühlsmäßig würde ich zu der aufwendigeren Variante tendieren, weil bei der auch die gezahlte Kapitalertragsteuer enthalten ist. Die Steuerbescheinigungen von allen Banken habe ich übrigens schon.

        helb

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          #5
          AW: Kapitalertragsteuer abgeführt weil Freistellungsauftrag zu wenig / Korrektur in E

          Zitat von helb Beitrag anzeigen
          Beide Varianten erscheinen mir sinnvoll, weches ist die "übliche" oder "offizielle" oder sind beide gleich berechtigt. Gefühlsmäßig würde ich zu der aufwendigeren Variante tendieren, weil bei der auch die gezahlte Kapitalertragsteuer enthalten ist.
          Die von mir vorgeschlagene Variante bezieht sich auf den Fall, dass bei einer Bank die Freistellung zu gering war, aber man in Summe bei allen Banken unter dem Sparer-Pauschbetrag bleiben würde. Dann reicht es, nur die Erträge/Steuer dieser einen Bank in KAP überprüfen zu lassen. Natürlich sind dann auch alle Angaben dieser StB (Zeilen 7ff, 49,50,...) zu übernehmen. Der Vorteil besteht dann darin, dass man nicht von allen Banken die StB anfordern muss. Das setzt aber voraus, dass man die Summe aller Erträge bei allen Banken kennt (für Zeile 14a).

          Man kann aber auch alle Banken eintragen, da kann man nichts falsch machen...
          mfg. - Kent

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            #6
            AW: Kapitalertragsteuer abgeführt weil Freistellungsauftrag zu wenig / Korrektur in E

            Zitat von helb Beitrag anzeigen
            Hallo Paulchen
            Hallo Kent.

            Danke für die prompte Antwort.
            Beide Varianten erscheinen mir sinnvoll, weches ist die "übliche" oder "offizielle" oder sind beide gleich berechtigt. Gefühlsmäßig würde ich zu der aufwendigeren Variante tendieren, weil bei der auch die gezahlte Kapitalertragsteuer enthalten ist. Die Steuerbescheinigungen von allen Banken habe ich übrigens schon.

            helb
            Hallo helb,
            beide Varianten sind möglich. Wenn die gesamten Erträge z.B in Ziffer 7 eingetragen werden , dann nicht die Ziffer 5 sondern die Ziffer 4 ankreuzen u. in Ziffer 14 die addierte Summe und in 14a 0,00. MvG paulchen0506

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              #7
              AW: Kapitalertragsteuer abgeführt weil Freistellungsauftrag zu wenig / Korrektur in E

              Alles klar! Vielen Dank für die Unterstüzung.

              helb

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