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Kopfzerbrechen: Entfernungspauschale

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    Kopfzerbrechen: Entfernungspauschale

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei, meine Steuererklärung für 2011 zu machen. Jetzt hänge ich bei dem Thema Kilometerpauschale fest...ich wohne in Leverkusen und fahre jeden Tag ca. 29 km zur Arbeit (einfache Entfernung). Jetzt war es aber im letzten Jahr so, dass ich ca. 1/2 Jahr mit dem Auto gefahren bin und die andere Hälfte des Jahres mit öffentlichen und Monatskarte gefahren bin. Auto wurde abgemeldet, also kann es auch nicht einfach so angegeben werden, als ob ich das ganze Jahr mit dem Auto gefahren bin...oder liege ich da irgendwie falsch?! Wie gebe ich das jetzt an?! Will das Finanzamt die Monatskarten i.d.R. als Nachweis sehen??

    Ich hoffe auf viele hilfreiche Antworten....vielen Dank!!!

    Gruß, Tinchen 6488

    #2
    AW: Kopfzerbrechen: Entfernungspauschale

    Hallo Tinchen 6488,

    ich rate in einem solchen Fall zu einem zweiten Eingabeblock (Button Arbeitsstätte "Hinzufügen").

    In den Text Zeile 32 würde ich das dann noch etwas erläutern, etwa so:
    "12345 Musterstadt, XY-Straße 321 (mit PKW)" und
    "12345 Musterstadt, XY-Straße 321 (mit Bus)"

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Kopfzerbrechen: Entfernungspauschale

      Und dann auch die Tage jeweils verringen?! Also wenn man jetzt mal von 230 Arbeitstagen ausgeht....115 Tage angeben bei Auto und 115 Tage angeben bei öffentliche Verkehrsmittel?! Was ist dann mit den Krankheitstagen?! Auch teilen?

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        #4
        AW: Kopfzerbrechen: Entfernungspauschale

        wenn man es nicht auf den tag genau ermitteln kann, wird eine vorsichtige schaetzung zur aufteilung der tage wohl kein problem sein, solange die gesamtsumme passt.
        prinzipiell gibt es die gleichen beträge, egal ob man mit pkw, bus, fahrrad oder zu fuß die strecke zurückgelegt hat. bei einer entfernung von 29km sollte man auch noch nicht in den bereich kommen, wo eine deckelung durch höchstbeträge zum tragen kommt.

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          #5
          AW: Kopfzerbrechen: Entfernungspauschale

          Zitat von Tinchen6488 Beitrag anzeigen
          Und dann auch die Tage jeweils verringen?! Also wenn man jetzt mal von 230 Arbeitstagen ausgeht....115 Tage angeben bei Auto und 115 Tage angeben bei öffentliche Verkehrsmittel?! Was ist dann mit den Krankheitstagen?! Auch teilen?
          Hallo Tinchen,

          Krankheitstage entweder bei Pkw oder bei Bus ist vielleicht einfacher. Am Ende muss in beiden Fällen, zusammen mit Urlaub die tatsächliche Jahresanwesenheit im Betrieb stimmen. Ob Halbe, Halbe oder anders aufgeteilt.

          sarceda

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