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Werbungskosten-Pauschbetrag generell eintragen????

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    Werbungskosten-Pauschbetrag generell eintragen????

    Hallo,

    alle Jahre wieder habe ich irgendwelche Probleme mit dem Lohnsteuerjahresausgleich...

    Bin mir gerade wegen dem Pauschbetrag bei den Werbungskosten unsicher...kann man diesen generell absetzen????

    In welche Zeile werden diese eingetragen?

    Ich habe normal eingetragen: Fahrtkosten und ARbeitsmittel- Arbeitsmittel kann man wohl auch ohne Nachweise mit 110€ angeben?! hab ich gelesen....

    Danke an alle, die Durchblicken.

    Ich hab jetzt schon soviel gelesen, aber im Moment zuviel inputt....

    MFG Snadra

    #2
    AW: Werbungskosten-Pauschbetrag generell eintragen????

    Hallo,
    der Werbungskostenpauschbetrag von 1000 Euro wird automatisch in der Berechnung berücksichtigt.
    Aufstellung der Fahrtkosten, Arbeitsmittel u.s.w. lohnen nur, wenn man den Pauschbetrag überschreitet.

    Gruss stiller
    Gruss (S)stiller
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      #3
      AW: Werbungskosten-Pauschbetrag generell eintragen????

      Wenn deine Werbungskosten aus Anlage N, Seite 2 wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel unter 1000€ (für 2011) betragen, werden pauschal 1000€ als Werbungkosten berücksichtigt, unabhängig von der tatsächlichen Höhe. Dieser Pauschbetrag wird nirgendwo eingetragen, das Programm rechnet intern damit.
      Erst Ausgaben/Kosten über 1000€ wirken sich dann steuersenkend aus.
      mfg. - Kent

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        #4
        AW: Werbungskosten-Pauschbetrag generell eintragen????

        Hy,

        Danke für die Antworten, ich war mir halt nicht sicher, ob ich die 1000Euro Werbungspauschale irgendwo eintragen muss....dann bleiben wohl nur die anzugebenden Fahrtkosten....schade......

        Kommentar


          #5
          AW: Werbungskosten-Pauschbetrag generell eintragen????

          Nein, man kann ALLE Werbungskosten ansetzen. Es wirkt sich aber nur der Betrag aus, der über 1.000 EURO liegt, denn die werden generell berücksichtigt.
          Gruß
          Bolletax

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            #6
            AW: Werbungskosten-Pauschbetrag generell eintragen????

            Du meinst die Einkommensteuererklärung. Die Werbungskostenpauschale für AN wird (wie in dem Thread mehrfach erwähnt!) automatisch berücksichtigt, wenn die erklärten WK diese nicht übersteigen.

            Kommentar


              #7
              AW: Werbungskosten-Pauschbetrag generell eintragen????

              Zitat von neysee Beitrag anzeigen
              Du meinst die Einkommensteuererklärung. Die Werbungskostenpauschale für AN wird (wie in dem Thread mehrfach erwähnt!) automatisch berücksichtigt, wenn die erklärten WK diese nicht übersteigen.
              Dieser James ist ein Spambot
              Er hat einfach den ersten Beitrag kopiert.
              Mfg

              Kommentar


                #8
                AW: Werbungskosten-Pauschbetrag generell eintragen????

                Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                Dieser James ist ein Spambot
                Er hat einfach den ersten Beitrag kopiert.
                Allmählich fangen die an zu nerven.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Werbungskosten-Pauschbetrag generell eintragen????

                  Solche Beiträge einfach melden, damit die "Nutzer" gesperrt werden können.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Werbungskosten-Pauschbetrag generell eintragen????

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Solche Beiträge einfach melden, damit die "Nutzer" gesperrt werden können.
                    Aus gewissen Gründen, die hier nicht zur Diskussion stehen, nehme ich davon Abstand.

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