Hallo liebe Forengemeinde,
ich weiß zwar nicht, ob das hier das richtige Forum ist, aber ich poste trotzdem mal.
Ich habe grds. 2 Fragen bezgl. des Arbeitszimmers bei vereinbarter Telearbeitszeit:
Ich bin Beamter und habe mit meinem Arbeitgeber eine Vereinbarung über Telearbeit mit 25 % der wöchentlichen Arbeitszeit wegen Betreuung meines Kindes (5 Jahres) abgeschlossen in 2010 für 2011 (wird laufend verlängert) also dauerhaft genutzt.
1)
Ich bin mir jetzt unschlüssig, ob ich das Arbeitszimmer in unserem EFH (12 m²) als solches anerkennen lassen kann, weil ich nicht 50 % sondern nur 25 % der AZ im Arbeitszimmer verbringe. Einen anderen Arbeitsplatz kann ich jedoch nicht nutzen, weil ich während dieser Zeit auf unser Kind aufpassen muss. Wo kann ich die Aufwendungen für das Arbeitszimmer eintragen (falls überhaupt), gibt es hier Grenzen?
2)
Aus familiären Gründen (Kind wird größer und kommt in die Schule) musste ich das Arbeitszimmer im Laufe des Jahres jedoch auf den Dachboden umziehen. Dort musste ich natürlich erst mal alles herrichten. Tapezieren, Bodenbeläge, Anschluss für Internet nach oben legen etc..... Kann ich diese Kosten ebenfalls irgendwo in Elster als Werbungskosten eintragen? Gelten für den Dachboden (Bereich Arbeitszimmer auch ca. 12 m²) die gleichen Regelungen?
Vielen Dank im Voraus.
Toddy75
ich weiß zwar nicht, ob das hier das richtige Forum ist, aber ich poste trotzdem mal.
Ich habe grds. 2 Fragen bezgl. des Arbeitszimmers bei vereinbarter Telearbeitszeit:
Ich bin Beamter und habe mit meinem Arbeitgeber eine Vereinbarung über Telearbeit mit 25 % der wöchentlichen Arbeitszeit wegen Betreuung meines Kindes (5 Jahres) abgeschlossen in 2010 für 2011 (wird laufend verlängert) also dauerhaft genutzt.
1)
Ich bin mir jetzt unschlüssig, ob ich das Arbeitszimmer in unserem EFH (12 m²) als solches anerkennen lassen kann, weil ich nicht 50 % sondern nur 25 % der AZ im Arbeitszimmer verbringe. Einen anderen Arbeitsplatz kann ich jedoch nicht nutzen, weil ich während dieser Zeit auf unser Kind aufpassen muss. Wo kann ich die Aufwendungen für das Arbeitszimmer eintragen (falls überhaupt), gibt es hier Grenzen?
2)
Aus familiären Gründen (Kind wird größer und kommt in die Schule) musste ich das Arbeitszimmer im Laufe des Jahres jedoch auf den Dachboden umziehen. Dort musste ich natürlich erst mal alles herrichten. Tapezieren, Bodenbeläge, Anschluss für Internet nach oben legen etc..... Kann ich diese Kosten ebenfalls irgendwo in Elster als Werbungskosten eintragen? Gelten für den Dachboden (Bereich Arbeitszimmer auch ca. 12 m²) die gleichen Regelungen?
Vielen Dank im Voraus.
Toddy75