Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärung bei Leiharbeitern / verschiedene Arbeitsstätte

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuererklärung bei Leiharbeitern / verschiedene Arbeitsstätte

    Hallo,
    folgende Situation:
    Arbeitgeber (Leihfirma) schickt mich zu 4 verschiedenen Firmen/Kunden.
    Beschäftigungszeit bei diesen Firmen/Kunden:
    1) 60 Tage
    2) 39 Tage
    3) 79 Tage
    4) 38 Tage
    Zu der Leihfirma selbst, muss ich nicht fahren.
    Es gibt also keine regelmäßige Arbeitsstätte.

    Wie soll ich das im Elster eingeben???
    Zeile 32: will immer ausgefüllt sein...
    Zeile 49: Kreuz bei: "Es ist keine regelmäßige..."; weiter unten: "regelm. AS:" ???

    Wer kann mir weiter helfen???
    Vielen Dank

    #2
    AW: Steuererklärung bei Leiharbeitern / verschiedene Arbeitsstätte

    Hallo,

    >>>Zeile 32: will immer ausgefüllt sein...

    Wer sagt das?
    Du hast doch gar keine Fahrtkosten im Sinne der Pendlerpauschale, also sollte in den Zeilen 31 bis 39* auch nichts eingetragen werden (auch keine Nullen oder Leerzeichen).

    *ich weiß, die Zeile gibt es nicht, so wird imho aber am besten klar, was ich meine

    Idealerweise wählst du dann bei den Reisekosten die Kurzform und erläuterst die Sache auf einem gesonderten Blatt.
    Wenn du hingegen die detailierte Angabe machen willst, musst du auch immer das Unterformular "Auswärtstätigkeit" ausfüllen, regelmäßige Arbeitsstätte ist dann immer die jeweilige Firma.

    Das bei Reisekosten nicht die Entfernungskilometer, sondern die wirklich gefahrene Strecke gilt (a 0,30 Euro), ist dir bestimmt schon bekannt; trotzdem schreibe ich es mal - der Vollständigkeit halber.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung bei Leiharbeitern / verschiedene Arbeitsstätte

      Hallo,

      d.h.
      Zeile 49:
      Es ist keine regelm. AS vorhanden: kein Kreuz
      regelm. AS: den Einsatzort eintragen
      Zeitraum: ist klar
      Tätigkeit: "Leiharbeiter" oder genau Bezeichnung was dort gemacht wird

      dann noch eine 2., 3., und 4. Arbeitsstätte hinzufügen

      danach Angaben zu Auswärtstätigkeit machen (4x)

      So gesehen wird dann die eigentliche Firma (Leihfirma) hier gar nicht angegeben,
      sondern immer nur die Einsatzorte?!
      Dann sollte ja auch ein Kreuz bei: "Es ist keine regelm. AS vorhanden" gesetzt werden?

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärung bei Leiharbeitern / verschiedene Arbeitsstätte

        Hallo,

        ja, so würde ich es machen.

        Und der Hinweis, dass es sich um Leiharbeit handelt, ist sicher auch nicht schlecht, da sich sonst der Sachbearbeiter wundern könnte (4 verschiedene Firmen, aber nur eine Lohnsteuerbescheinigung - obwohl das vermutlich auch aus der Bescheinigung ersichtlich ist, dort steht ja der Arbeitgeber).

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Steuererklärung bei Leiharbeitern / verschiedene Arbeitsstätte

          Hallo,
          mein Bruder machts so:

          Hauptvordruck Zeile 12: Leiharbeiter

          Anlage N Seite 2 Zeilen 31 - 36: nichts eingegeben

          Anlage N Seite 2 Zeile 49:
          es ist keine regelmässige ASt vorhanden: X
          regelmässige ASt: nichts eingegeben
          Zeitraum: 0101 bis 3112
          Tätigkeit: Leiharbeiter

          anschliessend für jede einzelne Auswärtstätigkeit ein Blatt

          Plausi i.O., Erstattung i.O.

          Gruss stiller

          P.S. Aber es führen gewöhnlich viele Wege nach Rom ;-)
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

          Kommentar


            #6
            AW: Steuererklärung bei Leiharbeitern / verschiedene Arbeitsstätte

            Guten Morgen,

            vielen Dank für die Hilfe!

            Gruß
            DSRocker

            Kommentar


              #7
              AW: Steuererklärung bei Leiharbeitern / verschiedene Arbeitsstätte

              ich habe da auch mal neh frage ich habe das selbe problem mit 20 verschiedenden einsätzen das ganze jahr über .
              1 mus ich für jeden einsatz den ich habe ein Auswärtstätigkeit blatt ausfüllen ?
              2 bei den km nur den hinweg angeben zum einsatz hin oder hin und rückweg zusammen . zum beispiel 40 km oder hin und rückweg zusammen 80 km ?
              ich danke für eine antwort

              Kommentar


                #8
                AW: Steuererklärung bei Leiharbeitern / verschiedene Arbeitsstätte

                Hallo,

                >>>1 mus ich für jeden einsatz den ich habe ein Auswärtstätigkeit blatt ausfüllen ?

                Bei so vielen verschiedenen Einsätzen empfiehlt sich eine Aufstellung auf gesondertem Blatt, in Elster brauchst du dann nur noch die Summe eintragen (Kurzform).


                >>>2 bei den km nur den hinweg angeben zum einsatz hin oder hin und rückweg zusammen . zum beispiel 40 km oder hin und rückweg zusammen 80 km ?

                Bei Dienstreisen gilt die wirklich von dir gefahren Strecke, also in dem Beispiel 2x40 km = 80 km. Das dann mal 0,30 Cent mal die Tage ergibt den jeweiligen Betrag.
                Die Summe von allen Einsätzen trägst du dann ins Formular ein, bei Beschreibung noch "siehe gesonderte Liste", und die Liste auch beilegen, fertig.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #9
                  Steuererklärung bei Leiharbeitern für 2013

                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  >>>1 mus ich für jeden einsatz den ich habe ein Auswärtstätigkeit blatt ausfüllen ?

                  Bei so vielen verschiedenen Einsätzen empfiehlt sich eine Aufstellung auf gesondertem Blatt, in Elster brauchst du dann nur noch die Summe eintragen (Kurzform).


                  >>>2 bei den km nur den hinweg angeben zum einsatz hin oder hin und rückweg zusammen . zum beispiel 40 km oder hin und rückweg zusammen 80 km ?

                  Bei Dienstreisen gilt die wirklich von dir gefahren Strecke, also in dem Beispiel 2x40 km = 80 km. Das dann mal 0,30 Cent mal die Tage ergibt den jeweiligen Betrag.
                  Die Summe von allen Einsätzen trägst du dann ins Formular ein, bei Beschreibung noch "siehe gesonderte Liste", und die Liste auch beilegen, fertig.

                  Stefan

                  Hi@all

                  ich muss leider meine Steuererklärung für das jahr 2013 ausfüllen und bin dabei hier auf diese Beiträge gestossen.

                  Vielleicht könnt ihr mir etwas helfen.


                  Also im jahr 2013 war ich bei zwei verschiedenen firmen beschäftigt (Leiharbeiter)

                  ersten Firma (01012013-31082013) da waren es ca 8 km von mir zuhause entfernt.
                  zweite Firma (01092013-31122013) hier etwa 10 km von mir zuhause entfernt.

                  Ich habe kein Auto und benutze nur mein Ticket 2000



                  Ich habe folgendes in meine steuererklärung eingegeben

                  unter Anlage N /Seite 2 /31-35 habe ich alles leer gelassen
                  bin unter Anlage N /Seite 2 /49 gegangen und folgendes eingetragen.

                  es ist keine regelmässige ASt vorhanden: X
                  regelmässige ASt: nichts eingegeben
                  Zeitraum: 0101 bis 3112
                  Tätigkeit: Leiharbeiter


                  Weiter dann darunter auf "erste Auswärtstätigkeit" geklickt

                  "Anlass und ziel der Auswärtstätigkeit 1" eingegeben inkl zeitraum.
                  Anzahl der fahrten etwa 150

                  Unter "Summe Fahrten mit öffentlichen verkehrsmitteln" hab ich um die 600 euro für meine Fahrten zur erste firma eingetragen

                  ABER jetzt meine frage gebe ich nicht irgendwo die KM bis zur ersten stelle an ?
                  oder muss ich unter
                  "mit anderem Fahrzeit oder bei selbst ermittelten kilometersätzen zurückgelegte strecken " 2x8km angeben und die km pausschale von 0,30 €??

                  und meine verpflegungsmehraufwendungen für die 150 tage bei der ersten firma kann ich dann unter Auswärtstätigkeit zeile 52 einfach angeben?
                  (hab von ZAF keine bekommen)

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Steuererklärung bei Leiharbeitern / verschiedene Arbeitsstätte

                    Hallo gogo81,

                    sorry, aber warum wollen eigentlich alle das Unterformular "Auswärtstätigkeit" verwenden? Es gibt doch die Kurzform, und die reicht in solch' einfachen Fällen sicher aus.


                    >>>gebe ich nicht irgendwo die KM bis zur ersten stelle an ?
                    oder muss ich unter
                    "mit anderem Fahrzeit oder bei selbst ermittelten kilometersätzen zurückgelegte strecken " 2x8km angeben und die km pausschale von 0,30 €??

                    Beides nicht, bei Dienstreisen zählen die wirklichen Kosten, bei dir das Ticket 2000 (die 30 Cent gelten nur bei Fahrten mit dem eigenen/zur Nutzung überlassenen PKW).
                    Ich würde an deiner Stelle nur "Fahrtkosten zu 2 Einsatzorten (Ticket 2000)" und den Betrag eintragen (in der Anlage N Zeile 48*).


                    >>>und meine verpflegungsmehraufwendungen für die 150 tage bei der ersten firma kann ich dann unter Auswärtstätigkeit zeile 52 einfach angeben?

                    Hier einen Text wie "2 Jobs, jeweils über 8 Std." und den Betrag eintragen (in der Anlage N Zeile 49*). Wichtig hier: Maximal zulässig sind 6 Monate, also 690 Euro.

                    *wieder: Die Zeilen gibt es offiziell nicht, aber so wird wohl deutlich wo ich meine

                    Stefan

                    PS: Wohlgemerkt, wie reden über 2013, ab 2014 hat sich sowohl bei der Rechtslage als auch beim Formular einiges geändert.
                    Zuletzt geändert von reckoner; 09.03.2015, 01:21.
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuererklärung bei Leiharbeitern / verschiedene Arbeitsstätte

                      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                      Hallo gogo81,

                      sorry, aber warum wollen eigentlich alle das Unterformular "Auswärtstätigkeit" verwenden? Es gibt doch die Kurzform, und die reicht in solch' einfachen Fällen sicher aus.


                      >>>gebe ich nicht irgendwo die KM bis zur ersten stelle an ?
                      oder muss ich unter
                      "mit anderem Fahrzeit oder bei selbst ermittelten kilometersätzen zurückgelegte strecken " 2x8km angeben und die km pausschale von 0,30 €??




                      Beides nicht, bei Dienstreisen zählen die wirklichen Kosten, bei dir das Ticket 2000 (die 30 Cent gelten nur bei Fahrten mit dem eigenen/zur Nutzung überlassenen eigenen PKW).
                      Ich würde an deiner Stelle nur "Fahrtkosten zu 2 Einsatzorten (Ticket 2000)" und den Betrag eintragen (in der Anlage N Zeile 48*).


                      >>>und meine verpflegungsmehraufwendungen für die 150 tage bei der ersten firma kann ich dann unter Auswärtstätigkeit zeile 52 einfach angeben?

                      Hier einen Text wie "2 Jobs, jeweils über 8 Std." und den Betrag eintragen (in der Anlage N Zeile 49*). Wichtig hier: Maximal zulässig sind 6 Monate, also 690 Euro.

                      *wieder: Die Zeilen gibt es offiziell nicht, aber so wird wohl deutlich wo ich meine

                      Stefan

                      PS: Wohlgemerkt, wie reden über 2013, ab 2014 hat sich sowohl bei der Rechtslage als auch beim Formular einiges geändert.




                      Hi gut das macht auch sinn.
                      Die kurzform ist auch gut




                      danke dir für deine schnelle Hilfe

                      mfg gogo

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X