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Fahrkosten/Verpflegungskosten bei Einsatzwechseltätigkeit

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  • reckoner
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    AW: Fahrkosten/Verpflegungskosten bei Einsatzwechseltätigkeit

    Hallo,

    praktisch ist es egal, ob man die Kurzform oder die detailierte Form wählt, es sollte immer das gleiche herauskommen.

    Imho gibt es die Kurzform für Personen, die sowieso eigene Aufstellungen führen und diese dann mit einreichen, die andere Möglichkeit hingegen ist eher für einmalige Dienstreisen oder regelmäßige, aber immer gleiche Fahrten.

    MfG Stefan

    Einen Kommentar schreiben:


  • inke
    Ein Gast erstellte das Thema Fahrkosten/Verpflegungskosten bei Einsatzwechseltätigkeit.

    Fahrkosten/Verpflegungskosten bei Einsatzwechseltätigkeit

    Hallo,
    ich hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.
    Ich sitze gerade an der Steuerklärung für meinen Mann, allerdings für das Jahr 2010.
    Bevor ich zu meiner eigentlichen Frage komme, muss ich vorab ein paar Einzelheiten erklären, da das Jahr 2010 arbeitsmäßig sehr turbulent für meinen Mann war.

    1. Arbeitsstätte: Mein Mann hatte zum 31.01.2010 seine Arbeitsstelle bei seinem langjährigen Arbeitgeber verloren. Bei diesem Arbeitgeber ist mein Mann morgens regelmäßig ins Büro gefahren, von dort aus musste er zu verschiendenen Einsatzstellen. In der Steuererklärung hatte ich hier bis dato (bis einschließlich 2009) Fahrkosten zur regelmäßigen Arbeitsstätte (Anlage N ab Punkt 32), Verpflegungskosten hatte das Finanzamt aufgrund der verschiedenen Einsatzstellen ebenfalls anerkannt (Verpflegungskosten bei Einsatzwechseltätigkeit - Anlage N Punkt 49). Das hatte das Finanzamt auch regelmäßig so anerkannt (Bescheinigung vom Arbeitgeber lag vor!)

    2. Arbeitsstätte: Vom 01.03.-13.04.2010 hatte mein Mann seinen 2. Arbeitgeber. Hier ist er von zu Hause direkt zur Einsatzstelle gefahren, während der 1,5 Monate hatte er ca. 8 verschiedenen Einsatzstellen (eine Aufzeichnung der verschiendenen Einsatzstellen haben wir tabellenmäßig geführt).

    3. Arbeitsstätte: seit dem 05.05.2010 ist mein Mann bei seinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt. Hier ist es genau wie bei Arbeitgeber 2. Er fährt morgens direkt zu den verschiedenen Einsatzstellen, pro Woche kommen wir auf oftmals 3 bis 4 verschiedene Einsatzstellen. Teilweise war er auch auf Dienstreise innerhalb Deutschlands.

    Nun zu meiner Frage hinsichtlich des Elsterformulars:
    Die erste Arbeitsstelle habe ich bzgl. der Fahrkosten (regelmäßige Arbeitsstätte) in den Zeilen 32 bis 36 erfaßt. Gleichzeitig habe ich bei Punkt 49 (Werbungskosten bei Auswärtstätigkeiten) die Verpflegungskosten für den einen Monat eingetragen.

    Weiterhin habe ich ab Punkt 49 zwei Arbeitsstätte hinzugefügt, für jeweils den zweiten und den dritten Arbeitgeber.

    Bei den Angaben zur zweiten Auswärtstätigkeit (2. Arbeitgeber) habe ich nun die Fahrkosten so eingetragen: "Anzahl der Fahrten: 1", "...bei selbst ermittelten Kilometersätzen die Gesamtkilometerzahl" gemäß meiner Tabelle z.B. 728 km x 0,30 €, dito die Verpflegungskosten.

    Das Gleiche habe ich für den 3. Arbeitgeber praktiziert, da die Einsatzstellen insgesamt zu viele sind, um jede einzeln aufführen zu können.

    Meine Frage nun an Euch: Die Plausibilitätsprüfung hat zwar nicht gemeckert... Ist meine Vorgehensweise wirklich so korrekt oder soll ich (das wäre mein zweiter Gedanke), nur die "Angaben in Kurzform" wählen... hier dann die gesamten Fahrkosten vom zweiten und dritten Arbeitgeber und die Verpflegungskosten vom 1. bis 3. Arbeitgeber zusammengefaßt eintragen??? Bei diesem Versuch kam auch keine Fehlermeldung.

    Ich hoffe, es war trotzdem einigermaßen verständlich und nicht zu verwirrend...Könnt IHr mir weiterhelfen, was richtig wäre???

    Vielen Dank schon mal.

    LG inke
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