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Zumutbare Belastung - Wie setzt sich der Prozentsatz zusammen?

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    Zumutbare Belastung - Wie setzt sich der Prozentsatz zusammen?

    Letztes Jahr stand 1 v.H vom Einkommen.
    Jetzt sind es 3 v.H.


    Liegt es daran, daß ich die erwachsenen Kinder (Berufsschule, soziales Jahr) gelöscht habe?
    Haben keine Unterlagen um Formular auszufüllen. :-(

    #2
    AW: Zumutbare Belastung - Wie setzt sich der Prozentsatz zusammen?

    Andere außergewöhnliche Belastungen unter Berücksichtigung einer zumutbaren Belastung sind in § 33 EStG geregelt. Zunächst ist die gesetzliche Tabelle zur Größenordnung der zumutbaren Werte zu beachten. Die zumutbare Belastung beträgt:
    Bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte bis 15.340 EUR über 15.340 EUR über 51.130 DM
    Steuerpflichtige ohne Kinder
    mit Grundtabelle besteuert 5 % 6 % 7 %
    mit Splittingtabelle besteuert 4 % 5 % 6 %
    Steuerpflichtige mit Kindern
    1 oder 2 Kinder 2 $ 3 % 4 %
    mindestens 3 Kinder 1 % 1 % 2 %
    des Gesamtbetrags der Einkünfte

    Die zumutbare Belastung ist der laut Gesetzgeber als Eigenbelastung zumutbare Teil von grundsätzlich abzugsfähigen Kosten. Der "Eigenanteil", d.h. der nicht abzugsfähige Teil der Kosten berechnet sich aus dem Familienstand, aus der Zahl der in der Steuererklärung zu berücksichtigenden Kinder und aus der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte.

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      #3
      AW: Zumutbare Belastung - Wie setzt sich der Prozentsatz zusammen?

      Was mache ich wenn ich nicht weiß was die Kinder genau verdienen? Ich weiß das das eine 600€ und das andere 300€ bekommt. Mehr weiß ich nicht.
      Kann mir jemand helfen?

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        #4
        AW: Zumutbare Belastung - Wie setzt sich der Prozentsatz zusammen?

        Hallo,

        mit den Tabellen ist das hier ein bisschen schwierig, daher verlinke ich mal nach Wikipedia, ist dort recht übersichtlich: http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnliche_Belastung#Zumutbare_Bel astung

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Zumutbare Belastung - Wie setzt sich der Prozentsatz zusammen?

          Zitat von Claudii Beitrag anzeigen
          Was mache ich wenn ich nicht weiß was die Kinder genau verdienen? Ich weiß das das eine 600€ und das andere 300€ bekommt. Mehr weiß ich nicht.
          Kann mir jemand helfen?
          Bütte?? Weiß echt nicht weiter....

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            #6
            AW: Zumutbare Belastung - Wie setzt sich der Prozentsatz zusammen?

            Dann musst du dich bei deinen Kindern halt erkundigen, was sonst ? Du wirst dich beim Kindergeld (bekommst du welches ?) und bei der Anlage Kind nachher wohl kaum herausreden können, dass du es nicht genau wusstest und nicht nachgefragt hast, gleichzeitig aber unterschreibst, nach bestem Wissen und Gewissen die Steuererklärung ausgefüllt zu haben.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Zumutbare Belastung - Wie setzt sich der Prozentsatz zusammen?

              wenn es kein kindergeld mehr gab, ist auch keine anlage Kind auszufuellen. irgendwann werden kinder erwachsen und fallen eben aus der berechnung raus.
              gab es noch kindergeld ist hingegen eine anlage kind nötig.
              für das kindergeld muss man für die familienkassen doch auch jedes jahr ausfuellen, was die kinder verdienen, wenn sie ueber 18 sind, somit sollte man das schon in erfahrung bringen bzw. wissen...

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                #8
                AW: Zumutbare Belastung - Wie setzt sich der Prozentsatz zusammen?

                Kindergeld bekommt Ex bzw die Kinder! Nicht wir.

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                  #9
                  AW: Zumutbare Belastung - Wie setzt sich der Prozentsatz zusammen?

                  es geht nicht darum, wer das Kindergeld tatsächlich bekommt. Auch der nur Unterhalt zahlende Vater hat einen fiktiven Kindergeldanspruch, der seine Unterhaltspflicht entsprechend verringert.

                  Aber: Entweder sie nehmen Kontakt auf und besorgen sich die Einkommen der Kinder, oder sie lassen es. Bei Null Soli und Null Kist im Zweifel ohne Auswirkung. Ggf. höchstens Ausbildungsfreibetrag, aber da braucht man das Einkommen erst recht.

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