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Student Arbeitsmittel als Werbungskosten oder bei Sonderausgaben eintragen

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Student Arbeitsmittel als Werbungskosten oder bei Sonderausgaben eintragen

    Da hat falzo natürlich recht. Auch sind Sonderausgaben der Höhe nach begrenzt. Ich wollte es nur so einfach wie möglich darstellen.

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  • Falzo
    antwortet
    AW: Student Arbeitsmittel als Werbungskosten oder bei Sonderausgaben eintragen

    ein unterschied zwischen werbungskosten und sonderausgaben gibt es imho schon... sonderausgaben zaehlen ab dem ersten euro. werbungskosten erst ab ueberschreiten der normalen pauschale...

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  • Kleine83
    antwortet
    AW: Student Arbeitsmittel als Werbungskosten oder bei Sonderausgaben eintragen

    Achso ok, dann habe ich Sie falsch verstanden.

    Ich habe leider keine Ahnung von dieser ganzen Materie, besonders auf Basis eines Studiums. Ich bin zwar mittlerweile selbst Studentin, meine Nebenbeschäftigung ist allerdings eine Geringfügige Beschäftigung.

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Student Arbeitsmittel als Werbungskosten oder bei Sonderausgaben eintragen

    Ne ne, falsch verstanden.

    Ich meinte, ein Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben entsteht erst dann, wenn die Werbungskosten vorgetragen werden können.

    Gar nichts geltend machen ist die schlechteste Variante.

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  • Kleine83
    antwortet
    AW: Student Arbeitsmittel als Werbungskosten oder bei Sonderausgaben eintragen

    Oh ok, die Werbungskosten sind auf keinen Fall höher.
    Dann brauche ich da wohl überhaupt nichts einzutragen, so wie ich es verstanden habe.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Student Arbeitsmittel als Werbungskosten oder bei Sonderausgaben eintragen

    Wenn man davon ausgeht, dass die Lebensmitteltechnik auf die Ausbildung als Koch aufbaut, dann eher Werbungskosten. Aber grenzwertig. Eine Auswirkung ergäbe sich eh nur dann, wenn die Werbungskosten höher als der Arbeitslohn des Jahres sind (Verlustvortrag).

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  • Kleine83
    antwortet
    AW: Student Arbeitsmittel als Werbungskosten oder bei Sonderausgaben eintragen

    Es ist ein Erststudium (oder Zweitstudium, wenn der vorherige Versuch der zwei Semester Wirtschaftsinformatik mitzählen, wurde aber abgebrochen) nach einer Kochausbildung.

    Das Studium hat nichts mit der Arbeit in den Semesterferien zu tun, da es sich um eine Getriebebaufirma handelte.

    Das Studium ist ein Bachelorstudium der Lebensmitteltechnik.

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Student Arbeitsmittel als Werbungskosten oder bei Sonderausgaben eintragen

    Ist es ein Erststudium oder ein Zweitstudium, ggf. nach voriger Berufsausbildung?

    Ist es ein BA-Studium, erhält ihr Freund Geld dafür?

    Hat das Studium was mit seiner nichtselbständigen Tätigkeit zu tun?

    Es kommt halt drauf an.

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  • Student Arbeitsmittel als Werbungskosten oder bei Sonderausgaben eintragen

    Hallo Erstmal,

    leider bin ich momentan bei der Steuererklärung meines Freundes etwas überfordert, da ich überall etwas anderes lese.

    Wo trägt man die Ausgaben wie bspw. Fachliteratur, Laborkittel (Studium der Lebensmitteltechnik), Schutzbrille, Vorlesungskripte etc. ein?

    Trägt man sie nun als Werbungskosten oder bei den Sonderausgaben ein?
    Ich lese überall etwas anderes.

    Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.
    Vielen Dank im Voraus.
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