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Kindschaftsverhältnis

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  • Tom-007
    antwortet
    AW: Kindschaftsverhältnis

    danke Falzo.

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  • Falzo
    antwortet
    AW: Kindschaftsverhältnis

    nein kann ich leider auch nicht endgueltig erklären.

    ich GLAUBE, ein stiefkind, ist das Kind jedenfalls wenn es in deinem Haushalt lebt, zumal du mit der Mutter des Kindes verheiratet bist.

    dein Pflegekind ist es/wird es wohl, wenn Du beabsichtigst es wie Dein eigenes Kind in Eurer Familie einzubinden UND zum leiblichen Vater kein Pflegeverhältnis mehr besteht, was sich unter anderem darin äussern könnte, das er kein Sorgerecht trägt, oder keinen Unterhalt leistet, das kind nur sehr selten besucht etc.

    bei deinem eigenen Kind, das bei der Mutter also Deiner Ex lebt, stellt sich die Frage natürlich anders herum, also gibt es inzwischen einen Stiefvater, hast Du Sorgerecht, zahlst Unterhalt etc.

    ich denke Du bist wirklich gut beraten, ins Bürgerbüro vom Finanzamt zu tigern und dort detailliert nachzufragen, wie welches Kindeschaftsverhaeltnis aus deren Sicht einzustufen ist... von Interesse ist das wohl am ehesten für die Verteilung von Kinderfreibeträgen und Co.

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  • Tom-007
    antwortet
    AW: Kindschaftsverhältnis

    Danke Falzo,

    den Hilfetext aus ELSTER habe ich auch gelesen. Aber so richtig verständlich ist er für Laien nicht.

    Kannst du mir den Unterschied zwischen Pflegekind und Stiefkind (aus Sicht des Finanzamtes) erklären?

    gruß Tom

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  • Falzo
    antwortet
    AW: Kindschaftsverhältnis

    zunaechst mal fuer jedes Kind eine eigene Anlage Kind ausfuellen!

    das eigene Kind das bei der Ex lebt ist zunächst mal das leibliche Kind des Stpfl. (Zeile 9) und das leibliche Kind einer anderen Person (eben die Ex) (Zeile 10)
    wurde es jedoch zB durch einen evtl. jetzigen Ehemanns der Mutter adoptiert (vor dem 1.1.09) ist es gar nicht mehr anzugeben.
    oder gilt es als sein Pflegekind, wäre es für den Stpfl. auch nur als Pflegekind zu berücksichtigen.

    Zitat Elster dazu:
    Pflegekinder sind Kinder, mit denen Sie durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden sind und die Sie nicht zu Erwerbszwecken in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Voraussetzung ist, dass das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht mehr besteht.

    das Kind der jetzigen Ehefrau ist fuer die Ehefrau natürlich leibliches Kind (Zeile 9).
    fuer den Stpfl. koennte es je nach Definition oben zB Pflegekind sein ansonsten wohl Stiefkind.

    insgesamt haengen die jeweiligen Verhaeltnisse also wohl auch von der Verteilung des Sorgerechtes und der Unterhaltsverhaeltnisse ab.

    ggf. einfach mal beim Finanzamt nachfragen, welches Kind als was gilt ;-)

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  • Tom-007
    hat ein Thema erstellt Kindschaftsverhältnis.

    Kindschaftsverhältnis

    Hallo,

    ich erhalte immer eine Fehlermeldung, dass aufgrund der "unplausiblen Kindschaftsverhältnisse" keine Steuerberechnung durchgeführt werden konnte.

    Wie trägt man den folgende Familienkonstellation richtig in die Anlage Kind (welche Zeilen) ein?
    - verheiratet
    - Mann hat ein Kind (lebt bei der Ex)
    - Frau hat ein Kind aus erster Ehe (lebt bei uns)

    Danke schon einmal im vorraus für eure Hilfe.

    gruß Tom
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