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Werbungskosten, Ansparrente...wie und wo eintragen?

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    Werbungskosten, Ansparrente...wie und wo eintragen?

    Hallo,

    ich sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung und habe einige Fragen, die mir hoffentlich jemand beantworten kann.

    1. Ansparrente: Seit Ende 2004 zahle ich in eine Ansparrente (Deutscher Herold) ein. Kann ich die Jahresbeiträge aus 2011 (ca. 840 Euro) ansetzen und wenn ja, in welchem Formular, Anlage Vorsorgeaufwand?

    2. Im Jan. 2011 bin ich für meinen ersten Job von Baden-Württemberg nach NRW gezogen. Quittungen vom Umzug liegen mir nicht mehr vor, ich bin aber über eine Umzugspauschale von 614 Euro gestolpert. Kann ich diesen Betrag einfach im Formular (Anlage N/Weitere Werbungskosten) eintragen? Der Umzug war klar berufsbedingt, muss ich das nachweisen?

    Vielen Dank schon mal.
    Viele Grüße
    birne_helene81

    #2
    AW: Werbungskosten, Ansparrente...wie und wo eintragen?

    Wenn die Ansparrente eine Rentenversicherung ist, kommen die Zeilen 49 oder 50 der Anlage Vorsorgeaufwand (Seite 2) in Frage. Aber bitte genau lesen, ob die Bedingungen (Kapitalwahlrecht,Laufzeit,Beginn der Zahlung) erfüllt werden!
    Werden die Höchsbeträge zu den Vorsorgeaufwendungen aber bereits durch die Beiträge zur KV/PV abgedeckt, sind diese Beiträge zu der RV wirkungslos.

    Der beufsbedingte Umzug gehört ganz klar zu den Werbungskosten. Natürlich kann dann die Pauschale angesetzt werden. Weiter Tipps zum Thema gibt es hier:
    http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/umzugskosten.html
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Werbungskosten, Ansparrente...wie und wo eintragen?

      Danke für die schnelle Antwort.
      Es handelt sich um eine freiwillige Ansparrente. Laufzeitbeginn und erste Zahlung war vor 2005, beim Kapitalwahlrecht bin ich überfragt.

      Wie hoch sind denn die Höchstbeträge für Vorsorgeleistungen?

      Viele Grüße
      birne_helene81

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        #4
        AW: Werbungskosten, Ansparrente...wie und wo eintragen?

        Pro Arbeitnehmer sind das 1900€; das berücksichtigt das Programm aber automatisch. Nur wenn die Beiträge zur Basis-KV/PV unter diese Grenze liegen, werden andere Versicherungen (AV,Haftpflicht,Unfall,Privat-Rente,...) überhaupt steuerwirksam. Im Zweifel einfach mal testen, ob bei Eintragung in Zeile 49 bzw. 50 überhaupt eine Änderung eintritt.

        Wenn ja, solltest du nochmal deine Unterlagen sichten oder direkt beim Versicherer nachfragen.
        mfg. - Kent

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