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Steuerklasse 1 und 0,5 Kinderfreibetr. und trotzdem Nachzahlen!?

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    Steuerklasse 1 und 0,5 Kinderfreibetr. und trotzdem Nachzahlen!?

    Hallo,brauche Hilfe!
    Habe letztes Jahr auch schon Nachzahlen müssen.Habe Stkl. 1 und 0,5 Kinderfreibetrag.War nie Verheiratet und habe sonst keine Besonderheiten.
    Kann mir das bitte jemand erklären?
    VG

    #2
    AW: Steuerklasse 1 und 0,5 Kinderfreibetr. und trotzdem Nachzahlen!?

    anlage vorsorgeaufwand ausgefuellt?
    anlage kind ausgefuellt?

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      #3
      AW: Steuerklasse 1 und 0,5 Kinderfreibetr. und trotzdem Nachzahlen!?

      Ja,Anlage Kind habe ich ausgefüllt.Vorsorgeaufwand stehen nur die autom. übernommenen werte.

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        #4
        AW: Steuerklasse 1 und 0,5 Kinderfreibetr. und trotzdem Nachzahlen!?

        hmm, soweit die anlagen vorhanden sind, wird an sich auch alles beruecksichtigt und sollte der lohnsteuerberechnung nahe kommen. wo dann die nachzahlung herkommt, kann man so pauschal nicht sagen.
        ggf. gibt es doch irgendwelche besonderheiten, evtl. freie heilfürsorge? irgendwelche progressionseinkünfte? zahlt der AG fahrtkostenzuschüsse oder dergleichen?

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          #5
          AW: Steuerklasse 1 und 0,5 Kinderfreibetr. und trotzdem Nachzahlen!?

          freie heilfürsorge,nein.progressionseinkünfte,nein.
          fahrtkostenzuschüsse,ja.mein arbeitgeber zahlt mir ein weg zur arbeit steuerfrei.ich fahre aber nur 3km zur arbeit und bekomme 10 eur im monat.ich soll aber 175 euro nachzahlen.

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            #6
            AW: Steuerklasse 1 und 0,5 Kinderfreibetr. und trotzdem Nachzahlen!?

            hmm, da kann ich auch nicht mehr viel zu sagen. ggf. mal den vom arbeitgeber durchgefuehrten lohnsteuerabzug überprüfen, dafür gibt es diverse abgabenrechner im netz.
            gab es in dem zusammenhang stärkere lohnschwankungen ueber das jahr verteilt? dadurch könnte ggf. auch ein abweichender lohnsteuerabzug zustande kommen.

            ich würde mal unterstellen, das eher die berechnung von elsterformular stimmt, soweit alles korrekt angegeben wurde...

            wurde sonst noch einkuenfte erzielt oder erklärt, kapitalerträge? sonstige anlagen verwendet?

            wurden die daten vom vorjahr uebernommen oder neu eingetragen?

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              #7
              AW: Steuerklasse 1 und 0,5 Kinderfreibetr. und trotzdem Nachzahlen!?

              daten vom vorjahr übernommen,ja.habe dann nur die jahreszahl geändert.
              sonstige anlagen,kapitalerträge,sonstige einkünfte,nein.
              da ich sehr oft vertretung mache haben meine einkünfte doch sehr geschwankt.da sind schon mal 200-500 eur unterschied.(5 Lohngruppen unterschied)
              besteht die möglichkeit keine steuererklärung mehr zu machen???
              habe von sowas mal was gehört.
              möchte an dieser stelle auch mal danke für die hilfe sagen!!!
              DANKE

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                #8
                AW: Steuerklasse 1 und 0,5 Kinderfreibetr. und trotzdem Nachzahlen!?

                Zitat von 1400s Beitrag anzeigen
                Vorsorgeaufwand stehen nur die autom. übernommenen werte.
                Bitte prüfe nochmal, ob in der Lohnsteuerbescheinigung (Anlage N) die Nr. 22a und23a ausgefüllt sind. Dort sollten die Beiträge zur Rentenversicherung stehen. Diese Werte werden nicht automatisch übernommen!

                Zur zweiten Frage ist hier ein aktueller Artikel:
                http://www.n-tv.de/ratgeber/Rueckzieher-bei-Nachzahlung-article5407481.html
                mfg. - Kent

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