Mein FA hat mir freundlicherweise mitgeteilt, dass ich bei Steuerfreiheitswillen
meiner AV Beiträge (kapitalgedeckt) diese vom Jahreseinkommen subtrahieren kann.
Muss ich diese dann nochmals in Anlage AV eintragen oder den wert auf 0 setzen?
meiner AV Beiträge (kapitalgedeckt) diese vom Jahreseinkommen subtrahieren kann.
Muss ich diese dann nochmals in Anlage AV eintragen oder den wert auf 0 setzen?
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