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Gewinn = Einkommen - Betriebsausgaben

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    Gewinn = Einkommen - Betriebsausgaben

    Guten Tag,

    jedes Jahr vergesse ich es aufs Neue.
    In der Einkommensteuererklärung wird der Gewinn eingetragen, d.h. die Nettoeinnahmen minus der Betriebsausgaben. ABER ohne Abzug von Versicherungen, Renten- und Krankenkassenbeiträgen. Stimmt das?

    Besten Dank und beste Grüße

    #2
    AW: Gewinn = Einkommen - Betriebsausgaben

    ohne Abzug von Versicherungen etc. ist richtig. Die kommen in die Anlage Vorsorgeaufwand. Wenn sie umsatzsteuerpflichtig und 4 (3)-Rechner sind, aber nicht die Netto-, sondern die Bruttoeinnahmen. Die im Jahr gezahlte (nicht für das Jahr) USt ist dann wieder Betriebsausgabe.

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      #3
      AW: Gewinn = Einkommen - Betriebsausgaben

      prima Danke!
      Und das Arbeitszimmer gehört auch nicht zu den Betriebsausgaben, sondern in eine der Anlagen, ja?

      Beste Grüße

      Kommentar


        #4
        AW: Gewinn = Einkommen - Betriebsausgaben

        Zitat von Picco Beitrag anzeigen
        prima Danke!
        Und das Arbeitszimmer gehört auch nicht zu den Betriebsausgaben, sondern in eine der Anlagen, ja?

        Beste Grüße
        Anlage N zeile 44

        MfG, sarceda

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          #5
          AW: Gewinn = Einkommen - Betriebsausgaben

          Bei Gewinneinkünften (Gewerbe,Selbständigkeit) können die Kosten für das Arbeitszimmer nicht in Anlage N geltend gemacht werden.
          Die Kosten für das Arbeitszimmer sind dann Betriebsausgaben und gehören in die EÜR. Als Kleinunternehmer, für die eine EÜR nicht Pflicht ist, kann man eine formlose Gewinnermittlung einreichen und diese Kosten als Betriebsausgaben aufführen.

          Noch eine Ergänzung zu den Versicherungen. Bestimmte betrieblich veranlasste Versicherungen zählen zu den (sonstigen) Betriebsausgaben, wie z.B:
          - gewerbliche/berufliche Haftpflichtversicherung
          - berufliche Rechtschutzversicherung
          - Kfz Haft/Kasko-Versicherung des betrieblich genutzten Fahrzeugs
          - Private Unfallversicherung für berufliche Risiken, gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
          Zuletzt geändert von Kent; 07.02.2012, 19:37.
          mfg. - Kent

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            #6
            AW: Gewinn = Einkommen - Betriebsausgaben

            Zitat von sarceda Beitrag anzeigen
            Anlage N
            Bei Gewinneinkünften?

            Kommentar


              #7
              AW: Gewinn = Einkommen - Betriebsausgaben

              Zitat von Kent Beitrag anzeigen
              Bei Gewinneinkünften (Gewerbe,Selbständigkeit) können die Kosten für das Arbeitszimmer nicht in Anlage N geltend gemacht werden.
              Hallo Kent, danke für die Korrektur. Wieder dazugelernt.

              Mit freundlichen Grüßen
              sarceda

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                #8
                AW: Gewinn = Einkommen - Betriebsausgaben

                Ich habe mich schon gewundert, weil in Anlage N "nichtselbstständige Arbeit" steht.

                Was ich noch nicht verstanden habe: In der EUR wird das Arbeitszimmer also angegeben.
                Aber bei den Betriebsausgaben in der ESt-Erklärungen wird der Betrag nicht abgezogen?

                Danke und Grüße!

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                  #9
                  AW: Gewinn = Einkommen - Betriebsausgaben

                  Der Betrag ist bereits in der EÜR als Ausgabe berücksichtigt und vermindert Deinen zu versteuernden Gewinn. Doppelter Abzug geht nicht.
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                    #10
                    AW: Gewinn = Einkommen - Betriebsausgaben

                    Nochmal etwas sortiert:
                    Deiner Est-Erklärung fügst du eine Anlage G oder S bei, in der nur(!) der Gewinn (oder auch ein Verlust) eingetragen wird. Den Gewinn berechnet man als Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben.

                    Das FA fordert von dir aber einen Nachweis über die Gewinnermittlung, also eine Gegenüberstellung aller Betriebseinnahmen und -ausgaben. Dafür gibt es normalerweise die EÜR, in der alle Kosten und Einnahmen einzutragen sind. Die EÜR ist (bisher) eine eigenständige Erklärung neben der ESt und ist mit der ESt einzureichen. Als Kleinunternhemer ist man allerdings nicht verpflichtet, eine EÜR abzugegen, hier reicht eine formlose Aufstellung der Betrienseinnahmen und -ausgaben (zB als Excel-Ausdruck). In der ESt selbst werden keine Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben eingetragen.

                    Zusätzlich ist (auch als Kleinunternehmer) eine Jahres-Umsatzsteurerklärung abzugeben.
                    mfg. - Kent

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                      #11
                      AW: Gewinn = Einkommen - Betriebsausgaben

                      Gut, danke, allmählich blicke ich durch!
                      (Hoffentlich) die letzten beiden Fragen:

                      Die vorausgezahlte Einkommensteuer wird in die Betriebsausgaben hineingerechnet, also abgezogen - oder?

                      Und: Das Formular EÜR ist noch nicht verfügbar???

                      Besten Dank.

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                        #12
                        AW: Gewinn = Einkommen - Betriebsausgaben

                        nein. einkommensteuer ist keine betriebsausgabe.

                        und ja die EÜR ist im programm noch nicht verfügbar. am besten mal eine eür vom letzten jahr angucken, da kann man schonmal schauen, was alles so zu den einnahmen oder ausgaben gehört und die eigenen kosten entsprechend sortieren.

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