Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Hilfeee.:( Steuerberechnung macht Angst! Fehler in Anlage Kind-Kindergeld
AW: Hilfeee. Steuerberechnung macht Angst! Fehler in Anlage Kind-Kindergeld
Sie müssen für beide eine Anlage Kind abgeben.
Jeder leibliche Elternteil muss in jeder Anlage Kind die Hälfte des Kindergeldanspruchs, also 1.104 Euro angeben. Also nicht Null und nicht 2.208.
Wenn ihr Mann Steuerklasse III hat und sie fast das ganze Jahr mehrere Tausend Euro an sich steuerfreie Lohnersatzleistungen bezogen haben (Mutterschutzgeld, Elterngeld) erhöhen diese den Steuersatz, eine Nachzahlung ist da gar nicht so unwahrscheinlich. Das nennt sich Progressionsvorbehalt.
Haben Sie die Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt? wird oft vergessen.
AW: Hilfeee. Steuerberechnung macht Angst! Fehler in Anlage Kind-Kindergeld
Hallo estefania86,
das mit der Progression ist eben so eine Sache, dein Mann hat vielleicht mit 30.000 brutto fünf Prozent Lohnsteuer zu zahlen, bei der Einkommensteuer erhöht sich der Steuersatz auf Brutto plus Progressionseinkünfte also 35.000 Euro aber du versteuerst nur die 30.000, deshalb kann es eine Nachzahlung geben.
Tschüß
Ja die Versicherungen sind erstmal die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung, ansetzen kann man auch Lebensversicherungen abgeschlossen vor dem 01.012005, Haftpflichtvers. usw.
Oft ist aber der Höchstbetrag schon durch die Krankenversicherungsbeiträge abgegolten.
Tschüß
Zuletzt geändert von holzgoe; 08.02.2012, 14:25.
Grund: Korrektur
AW: Hilfeee. Steuerberechnung macht Angst! Fehler in Anlage Kind-Kindergeld
Hallo estefania86,
denkbar wäre zwei Monate gearebeitet und vielleicht 6000 Euro verdient, damit bestimmt 800 Euro Lohnsteuer gezahlt, das wäre gleichzeitig sein Jahreseinkommen liegt unter dem Freibetrag von 8004 Euro und damit fällt keine Steuer und die Progressionseinkünfte drauf gerechnet ergibt den Steuersatz zu dem dann nur die 6000 Euro besteuert werden und er bekommt in der Jahressumme seine gezahlte Lohnsteuer wieder.
Tschüß
Zuletzt geändert von holzgoe; 08.02.2012, 14:28.
Grund: Korrektur
AW: Hilfeee. Steuerberechnung macht Angst! Fehler in Anlage Kind-Kindergeld
Hallo estefania86,
jetzt kommen wir ja auf die Ebene der Philosophie.....
der Staat belohnt das Kinderkriegen mit Elterngeld aus den Steuern seiner Bürger und du hast als Familie einen eigenen kleinen Beitrag dazu geleistet.....
Kommentar