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Fehler 11 bei Plausibilitätsprüfung

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    Fehler 11 bei Plausibilitätsprüfung

    Bei der Plausibilitätsprüfung erhalte ich immer folgende Fehlermeldung:

    Fehlerbeschreibung:
    Eric gab folgenden Fehler zurück.
    Fehlernummer = 11
    Fehlertext =

    Folge: Die Plausibilitätsprüfung des Eric konnte nicht durchgeführt werden.

    Diese Meldung wurde erzeugt in:
    Revision: 3741
    Funktion: EricOperationPlausi::zeigeFehlerNachricht
    Datei: erich\ericoperationplausi.cpp
    Zeile: 230

    Könnt ihr mir da weiterhelfen
    Vorab vielen Dank

    #2
    AW: Fehler 11 bei Plausibilitätsprüfung

    Hallo !

    Als ersten Schritt würde ich empfehlen ein Update vorzunehmen.

    Sie nutzen derzeit die Revision: 3741

    Aktuell ist die Revision: 3768
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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      #3
      AW: Fehler 11 bei Plausibilitätsprüfung

      Fehler besteht bei mir auch. Habe bereits die Rev. 3768.......

      Kommentar


        #4
        AW: Fehler 11 bei Plausibilitätsprüfung

        Habe gerade die neuste ELSTER-Version installiert.
        Der Fehler ist aber leider geblieben,
        nur die Version hat sich nun in 3768 geändert.

        Kommentar


          #5
          AW: Fehler 11 bei Plausibilitätsprüfung

          Welche Vordrucke/Anlagen sind in der Steuererklärung verwendet worden ?
          Mit freundlichen Grüßen
          - AG1971 -
          Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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            #6
            AW: Fehler 11 bei Plausibilitätsprüfung

            Hauptvordruck
            2x Anlage Kind
            2x Anlage N
            Anlage Vorsorgeaufwendungen

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              #7
              AW: Fehler 11 bei Plausibilitätsprüfung

              Bei mir trat dieser Fehler ebenfalls auf, er hing wohl mit fehlerhafter Datenübernahme aus dem Vorjahr zusammen.

              Folgendes Vorgehen hat ihn beseitigt:

              1. letzte Version 10.3.2.0 für 2008-2009 heruntergeladen und installiert

              2. Steuererklärung 2008 damit geöffnet, als Kopie erneut gespeichert

              3. aktuelle Version 11.1.1 heruntergeladen und installiert

              4. neue Steuererklärung begonnen und Daten aus dem Vorjahr übernommen, diesmal fehlerfrei

              5. Erklärung noch einmal vollständig ausgefüllt, Plausi-Prüfung und Steuerberechnung funktionierten diesmal fehlerfrei.

              Es war sehr großer Zeitaufwand, doch war der offenbar nicht zu vermeiden. Die erste Programmversion 11.1.0 vom 20.1. hatte nicht einmal die Qualität einer Beta.

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                #8
                AW: Fehler 11 bei Plausibilitätsprüfung

                Zitat von Quocky Beitrag anzeigen
                Bei mir trat dieser Fehler ebenfalls auf, er hing wohl mit fehlerhafter Datenübernahme aus dem Vorjahr zusammen.

                Folgendes Vorgehen hat ihn beseitigt:

                1. letzte Version 10.3.2.0 für 2008-2009 heruntergeladen und installiert

                2. Steuererklärung 2008 damit geöffnet, als Kopie erneut gespeichert

                3. aktuelle Version 11.1.1 heruntergeladen und installiert

                4. neue Steuererklärung begonnen und Daten aus dem Vorjahr übernommen, diesmal fehlerfrei

                5. Erklärung noch einmal vollständig ausgefüllt, Plausi-Prüfung und Steuerberechnung funktionierten diesmal fehlerfrei.

                Es war sehr großer Zeitaufwand, doch war der offenbar nicht zu vermeiden. Die erste Programmversion 11.1.0 vom 20.1. hatte nicht einmal die Qualität einer Beta.
                Bringt nix bei mir.....!

                Kommentar


                  #9
                  AW: Fehler 11 bei Plausibilitätsprüfung

                  Hat leider bei mir auch nichts geholfen.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Fehler 11 bei Plausibilitätsprüfung

                    Zitat von Quocky Beitrag anzeigen
                    Bei mir trat dieser Fehler ebenfalls auf, er hing wohl mit fehlerhafter Datenübernahme aus dem Vorjahr zusammen.

                    Folgendes Vorgehen hat ihn beseitigt:

                    1. letzte Version 10.3.2.0 für 2008-2009 heruntergeladen und installiert

                    2. Steuererklärung 2008 damit geöffnet, als Kopie erneut gespeichert

                    3. aktuelle Version 11.1.1 heruntergeladen und installiert

                    4. neue Steuererklärung begonnen und Daten aus dem Vorjahr übernommen, diesmal fehlerfrei

                    5. Erklärung noch einmal vollständig ausgefüllt, Plausi-Prüfung und Steuerberechnung funktionierten diesmal fehlerfrei.

                    Es war sehr großer Zeitaufwand, doch war der offenbar nicht zu vermeiden. Die erste Programmversion 11.1.0 vom 20.1. hatte nicht einmal die Qualität einer Beta.
                    Update: ...der Fehler kommt auch wenn ich keine Daten vom Vorjahr übernehme, also eine kompl. neue Steuererklärung anlege.....

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Fehler 11 bei Plausibilitätsprüfung

                      Oh, dann war der Erfolg bei mir wohl eher Zufall. Tut mir leid, dass die Tipps nicht geholfen haben.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Fehler 11 bei Plausibilitätsprüfung

                        Hier mal ein Screenshot des Fehlers. Wäre schön wenn jemand weiter helfen könnte!

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                          #13
                          AW: Fehler 11 bei Plausibilitätsprüfung

                          Also jetzt hat es geklappt.
                          Habe 2009 wieder gelöscht, neu runtergeladen und installiert.
                          Dann die Daten von 2008 übernommen.
                          Diesmal habe ich aber nur die Basisdaten stehenlassen (übernommen) und die Lohnsteuerbescheinigungen ausgefüllt.
                          Keine Werbungskosten, Sonderausgaben, Spenden, Handwerkerleistungen usw. eingetragen bzw übernommen.
                          Bei der Riesterrente mußte ich einige Male mir völlig unklare Kreuze korrigieren, weil die Prüfung ständig am meckern war. Aber immerhin war sie am prüfen.
                          (Ich wei0 einfach nicht, was die Herren von mir wollen, wenn sie von mittelbar oder unmittelbar begünstigt reden und ich die Kinder mir oder meiner Frau zuschustern muß.)

                          So, Morgen werde ich nach und nach die Sachen zum Absetzen eintragen
                          und immer wieder die Prüfung starten.
                          Vielleicht finde ich ja noch einen Fehler, falls da noch einer ist.

                          /Die Revision ist jedenfalls immer noch 3768)

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                            #14
                            AW: Fehler 11 bei Plausibilitätsprüfung

                            Aktueller Stand der Dinge!

                            Ich bin nun in der Lage meine ESt-Erklärung abzugeben........

                            Der Fehler scheint definitiv mit der Übernahme der Daten aus dem Vorjahr in Zusammenhang zu stehen!!

                            Wenn man die Daten vom letzten Jahr löscht und dann Buchstabe für Buchstabe wieder genau so einträgt ist der Fehler verschwunden. Bei mir waren es die Einträge bei den "Werbungskosten"
                            Löschen -> neu Eintragen -> Plausi-> Fehler weg !!

                            Ich hoffe das hilft euch weiter !!!

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Fehler 11 bei Plausibilitätsprüfung

                              Zitat von Odie Beitrag anzeigen
                              (Ich wei0 einfach nicht, was die Herren von mir wollen, wenn sie von mittelbar oder unmittelbar begünstigt reden und ich die Kinder mir oder meiner Frau zuschustern muß.)
                              Die Herren sitzen in Berlin und sind die von uns allen demokratisch gewählten Volksvertreter, die diese Gesetze beschlossen haben.

                              In den Vordrucken wird nur die aktuelle Gesetzeslage umgesetzt.

                              Was unmittelbar und was mittelbar ist, ist bestens in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung erläutert, einfach mal durchlesen.


                              Unmittelbar begünstigte Personen
                              Anlage Vorsorgeaufwand, Zeilen 41 bis 50 __
                              Unmittelbar begünstigt sind Personen, die im Jahr 2009 – zumindest zeitweise – unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren.
                              Zu den Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung gehören insbesondere
                              Arbeitnehmer in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis bei einem privaten, öffentlichen und kirchlichen Arbeitgeber,
                              Selbständige (z. B. Lehrer und Erzieher, Hebammen, Künstler, Handwerker und Hausgewerbetreibende sowie Selbständige mit einem Auftraggeber) bei Vorliegen von Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (dies hat Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger mitgeteilt),
                              Kindererziehende für die ersten 36 Kalendermonate nach dem Monat der Geburt (sog. Kindererziehungszeiten),
                              Personen, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen (sog. Pflegepersonen),
                              Wehr- und Zivildienstleistende,
                              Bezieher von Lohnersatzleistungen (z. B. Kranken- oder Arbeitslosengeld) oder sog. Arbeitslosengeld II,
                              Bezieher von Vorruhestandsgeld,
                              geringfügig beschäftigte Personen, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben (der Verzicht führt dazu, dass der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung durch eigene Beitragsleistung auf den vollen Satz aufgestockt wird).
                              Zu den unmittelbar begünstigten Personen gehören auch
                              Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (z. B. neben den versicherungspflichtigen Landwirten auch deren versicherungspflichtigen Ehegatten sowie ehemalige Landwirte, die unabhängig von einer Tätigkeit als Landwirt oder mithelfender Familienangehöriger versicherungspflichtig sind),
                              Arbeitslose, die bei einem inländischen Arbeitsamt als Arbeitsuchende gemeldet sind und wegen des zu berücksichtigenden Vermögens oder Einkommens keine Leistung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch erhalten,
                              sowie
                              Besoldungsempfänger (in der Regel Beamte, Richter und Berufssoldaten),
                              beurlaubte Beamte, deren Beurlaubungszeit ruhegehaltsfähig ist,
                              sonstige Beschäftigte, die wegen gewährleisteter Versorgungsanwartschaften den Beamten gleichgestellt sind und damit in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind,
                              Minister, Senatoren und Parlamentarische Staatssekretäre, wenn sie eine Einwilligung fristgemäß gegenüber der zuständigen Stelle (z. B. Dienstherrn) abgegeben haben,
                              sowie

                              Empfänger einer Rente wegen voller Erwerbsminderung / Erwerbsunfähigkeit oder einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus einem der vorgenannten Alterssicherungssysteme (z. B. gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung), wenn sie unmittelbar vor dem Bezug der Leistung einer der vorgenannten unmittelbar begünstigten Personengruppen angehörten. Versorgungsempfänger sind nur förderberechtigt, wenn sie eine Einwilligung fristgemäß gegenüber der zuständigen Stelle (z. B. Dienstherrn) abgegeben haben.
                              Gehören beide Ehegatten zum unmittelbar begünstigten Personenkreis, ist der Zulagenanspruch beider Ehegatten im Rahmen der Günstigerprüfung anzusetzen. Dies gilt auch dann, wenn der andere Ehegatte für seine Beiträge zu einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag keinen Sonderausgabenabzug beantragt (vgl. Zeile 37).

                              Mittelbar begünstigte Personen
                              Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 51 __
                              Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben und von denen nur ein Ehegatte unmittelbar begünstigt ist, ist auch der andere Ehegatte (mittelbar) begünstigt, wenn
                              beide Ehegatten jeweils einen auf ihren Namen lautenden, zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben oder
                              der unmittelbar begünstigte Ehegatte über eine mit Zulage und Sonderausgaben förderfähige Versorgung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bei einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder eine Direktversicherung verfügt und der andere Ehegatte einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat.
                              Ein mittelbar begünstigter Ehegatte hat Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage, wenn der unmittelbar begünstigte Ehegatte eigene Altersvorsorgebeiträge geleistet hat.
                              Wählt ein Ehegatte die getrennte Veranlagung, kommt ein Sonderausgabenabzug beim mittelbar begünstigten Ehegatten nicht in Betracht. Beantragt der mittelbar begünstigte Ehegatte den zusätzlichen Sonderausgabenabzug, werden seine geleisteten Altersvorsorgebeiträge im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge nur bei der Einkommensteuerveranlagung des unmittelbar begünstigten Ehegatten berücksichtigt. Die späteren Leistungen aus der Altersvorsorge an den mittelbar begünstigten Ehegatten unterliegen bei diesem in vollem Umfang der Besteuerung, soweit sie auf staatlich gefördertem Altersvorsorgevermögen beruhen.
                              Wählen die Ehegatten die besondere Veranlagung, gelten die Ausführungen zur getrennten Veranlagung entsprechend.

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