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Nutzung eines Privat-PKW trotz Sammelbeförderung durch den AG

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    Nutzung eines Privat-PKW trotz Sammelbeförderung durch den AG

    Hallo,

    bei einer meiner Arbeitsstätten stellt der Arbeitgeber einen kostenlose Sammelbeförderung zur Verfügung (Bus von der regelmäßigen zu jener Neben-Arbeitsstätte). Trotzdem fahre ich in den meisten Fällen mit meinem privat-PKW dort hin, da unsere Dienstzeiten sehr unterschiedlich ausfallen und die Busabfahrt sich natürlich nach dem frühesten Dienstbeginn der Kollegen richtet. Mit der Sammelbeförderung müsste ich nach Ankunft häufig über eine Stunde bis zum Dienstbeginn warten, auch wäre ich erst später zu Hause.
    Ich habe diese Fahrten bisher bei der Steuererklärung nicht geltend gemacht, da ich annahm, daß diese bei einer durch den AG zur Verfügung gestellten Beförderung nicht anerkannt werden. Ein Kollege meinte jedoch, daß ich ja nicht zur Nutzung der (zeitaufwändigeren) Sammelbeförderung gezwungen werden könne und daß er diese Fahrten immer problemlos absetzt.
    Weiß jemand vielleicht, ob das so zutrifft oder ob ich hier doch keine Fahrtkosten geltend machen kann?

    #2
    AW: Nutzung eines Privat-PKW trotz Sammelbeförderung durch den AG

    Hallo Bertron,

    imho kannst du die Pendlerpauschale nutzen.

    Es gab erst kürzlich (vorgestern?) ein gut dazu passendes Urteil (stand eigentlich überall in der Presse). Und dort hat der BFH entscheiden, dass ein Zeitvorteil ein Kriterium für eine weitere Fahrtstrecke ist.*
    Etwas umgedeutet heißt das nun, dass ein Zeitvorteil durchaus Kosten verursachen darf, und bei mehr als einer Stunde dürfte das ziemlich sicher angemessen sein.

    Ich weiß auch gar nicht, ob man überhaupt verpflichtet ist, eine solche Sammelbeförderung wahrzunehmen. Vielleicht darf man sogar direkt hinter dem Bus herfahren?
    Aber diese Frage sollte sich in deinem Fall gar nicht stellen, die Wartezeit wäre hier bestimmt nicht zumutbar.

    MfG Stefan

    *eigentlich ist das ein alter Hut, und der BFH hat auch nicht direkt darüber geurteilt, vielmehr ging es um pauschale Grenzen (20 min Zeitersparnis, wenn ich recht informiert bin), und solche Grenzen sind eben nicht zulässig, es muss jeder Einzelfall betrachtet werden.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Nutzung eines Privat-PKW trotz Sammelbeförderung durch den AG

      unter umständen ist die vom hauptsitz abweichende arbeitstätte eher wie eine auswärts- oder einsatzwechseltätigkeit zu betrachten?
      dann würde das ggf. in den bereich auswärtstätigkeit fallen (keine pendlerpauschale sondern km)?
      ich würde dazu mal einen steuerberater aufsuchen...

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        #4
        AW: Nutzung eines Privat-PKW trotz Sammelbeförderung durch den AG

        Achtung!

        hat der Arbeitgeber durch den Großbuchstaben F in der Lohnsteuerbescheinigung Leistungen ( Sammelbeförderung ) bescheinigt, kann nicht zusätzlich die Entfernungspauschale in Anspruch genommen werden.

        Zitat: Großbuchstabe F

        Der Großbuchstabe "F" ist zu bescheinigen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gestellt hat und die Sammelbeförderung für den betrieblichen Einsatz des Arbeitnehmers notwendig ist.

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          #5
          AW: Nutzung eines Privat-PKW trotz Sammelbeförderung durch den AG

          Hallo,

          @sophie m.: Hier geht es aber nicht um Wohnung -> Arbeitsstätte, sondern um Arbeitsstätte -> Neben-Arbeitsstätte.
          Und selbst wenn es von der eigenen Wohnung aus wäre, dürfte imho eine deutliche Zeitersparnis das Selberfahren rechtfertigen. In der Praxis wird das wohl seltener vorkommen, also dass beispielsweise die Mitarbeiter mit Arbeitsbeginn 8 Uhr schon um 6 Uhr zu hause abgeholt werden, aber wenn es so ist, dann kann man wohl nicht verpflichtet sein, diesen Abholdienst auch in Anspruch zu nehmen.
          Aber auf Nachfragen müsste man sich natürlich gefasst machen, klar.

          @Falzo: Guter Einwand, da bin ich mir jetzt auch nicht sicher.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Nutzung eines Privat-PKW trotz Sammelbeförderung durch den AG

            Hallo

            noch mal zum Verständnis: hat der AG in der Lohnsteuerbescheinigung den Großbuchstaben F gesetzt, kann es keine Diskussion zur der Entfernungspauschale geben.

            Ist die Kennzeichnung in der Lohnsteuerbescheinigung nicht erfolgt, sind natürlich alle steuerlichen Möglichkeiten offen.

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              #7
              AW: Nutzung eines Privat-PKW trotz Sammelbeförderung durch den AG

              Hallo sophie m.,

              >>>noch mal zum Verständnis: hat der AG in der Lohnsteuerbescheinigung den Großbuchstaben F gesetzt, kann es keine Diskussion zur der Entfernungspauschale geben.

              Sorry, aber das sehe ich definitiv anders (und würde das in einem konkreten Fall vermutlich auch gerichtlich klären lassen).
              Imho kann niemand gezwungen werden, eine Sammelbeförderung in Anspruch zu nehmen; ähnlich wie auch niemand zu einer Fahrgemeinschaft gezwungen werden kann (klar, andere Sachlage, denn da würde die Pendlerpauschale ja eh' für jeden Mitfahrer gelten, aber es kann dort vergleichbare Motive für das Selberfahren geben).
              Oder siehst du das anders? (wenn ja, dann könnte das nämlich auch für den Weitertransport gelten, also quasi, dass man angebotene Gratistransporte nutzen MUSS)

              Übrigens ist mir in diesem Zusammenhang nicht klar, was "für den betrieblichen Einsatz des Arbeitnehmers notwendig" zu bedeuten hat. Denn zwingend notwendig dürfte das wohl nie sein.

              MfG Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Nutzung eines Privat-PKW trotz Sammelbeförderung durch den AG

                Hallo Stefan,

                philosophieren liegt mir nicht, aber der AG könnte schon ein Interesse haben, dass die Sammelbeförderung stattfindet/Pflicht ist/angeboten wird.
                Alle AN sind zur gleichen Zeit im Betrieb.
                Nix mit "im Stau", "in Schneewehe", "an Ampeln"...

                Aber wie gesagt:
                philosophieren liegt mir nicht ;-)

                stiller
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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