Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage N - Wo trage ich bereits erhaltene Freibeträge ein?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage N - Wo trage ich bereits erhaltene Freibeträge ein?

    Hallo,

    ich hatte 2009 auf meiner Lohnsteuerkarte einen Freibetrag für unser behindertes Kind. Nun berücksichtigt ELSTER in der Steuerberechnung erneut den Freibetrag, obwohl ich ja bereits in den Genuss der Steuervergünstigung gekommen bin.

    Ich nehme an, ich muss den bereits erhaltenen Freibetrag irgendwo in Anlage N eintragen. Ist das richtig? Wenn ja, wo?

    Danke!

    #2
    AW: Anlage N - Wo trage ich bereits erhaltene Freibeträge ein?

    nein mußt du nicht. der Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte wurde eingetragen, damit dieser beim unterjährigen Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird. Mit der Steuererklärung wird jetzt die endgültig zu zahlende Einkommensteuer berechnet. Da du unter dem Jahr schon weniger Lohnsteuer bezahlt hast, bekommst du halt jetzt nichts dafür mehr wieder.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage N - Wo trage ich bereits erhaltene Freibeträge ein?

      schliesse mich angelheart an ;-)

      natuerlich muss die steuerberechnung den freibetrag auch beruecksichtigen, den sie ermittelt ja den gesamten jahressteuerbetrag.
      das sie im vorfeld bei der zu zahlenden steuer davon bereits profitiert haben, bedeutet ja lediglich, das sie nicht 'zuviel' steuern voraus zahlen mussten.

      anders herum gesagt: würde am jahresende der freibetrag bei der steuerberechnung nicht mehr berücksichtigt, muessten Sie ja die steuern nachbezahlen, die sie auf grund des freibetrages vorher erst nicht abfuehren mussten.

      wenn sie alle angaben der lohnsteuerbescheinigung wie angegeben ins formular übernommen haben, sollte das auch so stimmen.

      Kommentar

      Lädt...
      X