Hallo,
ich hatte 2009 auf meiner Lohnsteuerkarte einen Freibetrag für unser behindertes Kind. Nun berücksichtigt ELSTER in der Steuerberechnung erneut den Freibetrag, obwohl ich ja bereits in den Genuss der Steuervergünstigung gekommen bin.
Ich nehme an, ich muss den bereits erhaltenen Freibetrag irgendwo in Anlage N eintragen. Ist das richtig? Wenn ja, wo?
Danke!
ich hatte 2009 auf meiner Lohnsteuerkarte einen Freibetrag für unser behindertes Kind. Nun berücksichtigt ELSTER in der Steuerberechnung erneut den Freibetrag, obwohl ich ja bereits in den Genuss der Steuervergünstigung gekommen bin.
Ich nehme an, ich muss den bereits erhaltenen Freibetrag irgendwo in Anlage N eintragen. Ist das richtig? Wenn ja, wo?
Danke!
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