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Fehler Unterhaltsberechnung

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    Fehler Unterhaltsberechnung

    Komme bei der Unterhaltsberechnung nicht weiter:

    Unterhalt an Freundin soll geltend gemacht werden . Vorrausetzunen liegen vor.
    Diese hat 2009 Elterngeld und ALG in Höhe von insgesamt 5640 € erhalten

    Berechnung müßte lauten
    Höchstbetrag 7.680 €
    abzgl. 5640
    = 2.040

    In der Berechnung stehen aber 3.863 €

    Hat jemand ne Idee?

    #2
    AW: Fehler Unterhaltsberechnung

    je nachdem wo oder wie sie die einkuenfte der freundin eingetragen haben, wurden evtl. auch kosten geltend gemacht? werbungskosten, sozialversicherung der freundin etc.?

    imho gibt es fuer die kosten auch noch einen weiteren pauschbetrag i.h.v 180 Euro der angesetzt wird, wenn keine anderweitigen kosten angegeben werden.

    gab es als elterngeld nur den gesetzlichen mindestbetrag von 300 bzw. 150 euro, so gilt dies lt. elster im übrigen nicht als anrechenbarer bezug!

    wenn sie ihre angaben hier im forum nicht gerundet haben, verwundern mich insb. die 3 Euro am ende der berechnung allerdings, da keiner der pauschbetraege oder freigrenzen in addition oder subtraktion das ergebnis auf eine 3 am ende bringen sollte ;-)

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      #3
      AW: Fehler Unterhaltsberechnung

      Ich vermute mal, dass die Bezüge der Freundin in der falschen Zeile eingetragen wurden.

      Trägt man 5.640 € in Zeile 50 ein ergibt sich folgende richtige Berechnung:

      Höchstbetrag 7.680 €

      abzgl. 5.640 €

      zzgl. 180 € (Pauschale)

      zzgl. 624 (Freibetrag)

      = 2.844 € abzugsfähig
      Zuletzt geändert von Petzer; 24.01.2010, 18:06.

      Kommentar


        #4
        AW: Fehler Unterhaltsberechnung

        Hab die Datenübermittlung mal an das Finanzamt gemacht und da stehen die Beträge als Einkünfte und keine dagegengesetzten Kosten. Eventuelle spielt dort noch die Opfergrenze eine Rolle, aber dadurch dürfte es höchstens noch weniger werden.
        Außerdem muß ich diese Beträge unter übrige Einkünfte eingetragen werden, da es keine extra Spalten für Elterngeld und ALG gibt.

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