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Lohnersatzleistung (Krankengeld) - Steuerberechnung in Elster

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    Lohnersatzleistung (Krankengeld) - Steuerberechnung in Elster

    Hallo ihr lieben,

    ich habe in 2011 das erste mal Krankengeld von meiner gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Nun habe ich in der Anlage N die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen und das Krankengeld in den Hauptvordruck auf Seite 4, in Zeile 94 eingetragen. (Dort steht Lohnersatzleistungen die dem Prograssionsvorbehalt unterlieben, was in der Anlage N nicht steht, deswegen habe ich es hier eingetragen.)

    Leider kann ich in der Steuerberechnung von Elster nicht erkennen, ob das Krankengeld überhaupt mit berechnet wurde oder nicht. Soweit ich das verstanden habe, wird das Krankengeld zum Einkommen dazugerechnet und dann wir davon die Steuer berechnet. Die Berechnung von Elster zeigt aber nur das Jahresgehalt an, nicht das Krankengeld.

    Wird denn das Krankengeld bei der Berechnung in Elster berücksichtigt?
    Bzw. habe ich was falsch eingetragen?

    Ich freue mich auf Eure hilfreichen Antworten.

    ---
    Ich möchte noch was hinzufügen. (Habe es jetzt erst gesehen)
    In der Berechnung steht:
    "zu versteuer mit Progressionsvorbehalt gemäß §32b EStG nach dem Grundtarif" ...
    Der Betrag dort ist aber höher, als den ich von Krankengeld angegeben habe.
    Zuletzt geändert von datenhamster; 11.02.2012, 20:30.

    #2
    AW: Lohnersatzleistung (Krankengeld) - Steuerberechnung in Elster

    Wenn Sie Arbeitnehmer sind und die Anlage N abgeben, kommt das Krankengeld dort in die Zeile 29. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt und erhöht damit den Steuersatz, mit dem die normalen Einkünfte, d.h. der Bruttoarbeitslohn (ohne Krankengeld) besteuert werden.

    In der Steuerberechnung steht dann:
    Berechnung der Einkommensteuer
    ...zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
    und der angewendete besondere Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen (zvE).

    Das zvE wird unter Anrechnung von Vorsorgeaufwand, Sonderausgaben usw. aus ihrem normalem Bruttoarbeitslohn berechnet. Für die Bestimmung des besonderen Steuersatzes wird dieses zvE aber (fiktiv) um ihr Krankengeld erhöht.
    Das Krankengeld selbst wird also nicht besteuert, aber es erhöht eben den Steuersatz.
    Zuletzt geändert von Kent; 11.02.2012, 20:45.
    mfg. - Kent

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