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Steuererklärung, Leiharbeit und Fahrtkosten

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    Steuererklärung, Leiharbeit und Fahrtkosten

    Moin moin.
    Ich bin seit über 5 Jahren bei der gleichen Firma als Zeitarbeiter eingesetzt. Seit 2009 gibt es jetzt wohl die Regelung, dass ein Leiharbeiter grundsätzlich immer eine "Auswärtstätigkeit" macht. Ich bekomme von meiner ZA-Firma monatlich einen guten Anteil Fahrkosten ersetzt, steuerfrei.
    Wie muss ich das jetzt in Elster angeben? Unter Entfernungspauschale leer lassen, unter Werbungskosten, Auswärtstätigkeit dann tatsächliche Kilometerzahl (statt einfache bei der Pendlerpauschale) eintragen? Ist das so richtig?
    Wäre klasse, wenn mir da jemand helfen könnte.

    #2
    AW: Steuererklärung, Leiharbeit und Fahrtkosten

    Falls die Auswärtstätigkeit wirklich gilt, kommen die Fahrtkosten in Anlage N, Seite 2, unterhalb der Zeile 49 (am einfachsten in der Kurzform).

    Bei "Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten" kann man "Fahrten von xxx km zu wechselnden Einsatzorten als Leiharbeiter" eintragen, rechts die Kosten (tatsächlichen km*0,30€). Ggf. können darunter auch "Mehraufwendungen für Verpflegung" bei Abwesenheit von mindestens 8h eingetragen werden.

    Problematisch wird es bei den steuerfreien AG-Fahrtkostenzuschüssen. Die sind auf der Lohnsteuerbescheinigung Nr. 17 vermerkt und müssen eigentlich in Anlage N, Seite 2, Zeile 40 übernommen werden. Da diese Zuschüsse offensichtlich für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger(!) Arbeitsstätte vorgesehen sind, verlangt Elster dann Angaben zur Entfernungspauschale (Zeilen 32ff).

    Wenn diese aber wie bei reiner Auswärtstätigkeit nicht vorliegen, gibt es in der Tat einen echten Konflikt (Eintragungen von 0Tagen oder 0km werden dort nicht akteptiert). Möglich wäre es noch, die Zuschüsse in Zeile 51 (anstelle Zeile 40) einzutragen. Bin mir da allerdings nicht sicher, ob das korrekt ist.
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Steuererklärung, Leiharbeit und Fahrtkosten

      Die vom AG ersetzten Kosten konnte ich bei 51 ("Vom AG steuerfrei ersetzt") eintragen, und musste dann unter der Entfernungspauschale auch nichts eintragen.

      Laut Lohnsteuerkartenausdruck sind diese auch genau so bezeichnet.

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