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Anlage Kind: zwingende Angabe von weiteren Kindschaftsverhältnissen erforderlich?

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    Anlage Kind: zwingende Angabe von weiteren Kindschaftsverhältnissen erforderlich?

    Hallo liebe Forumsgemeinde,

    hier mein Sachverhalt: In 2003 wurde ich geschieden, aus der Ehe stammt eine Tochter 16 Jahre. 2011 wieder geheiratet.

    Wenn ich jetzt in der Anlage K bei "Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau" Enkelkind / Stiefkind ankreuze, muss ich zwingend die Zeile "Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen" ausfüllen. Es gibt keine weiteren Kinder .

    Viele Grüße
    Alexander Weber

    #2
    AW: Anlage Kind: zwingende Angabe von weiteren Kindschaftsverhältnissen erforderlich?

    die Zeile "Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen" ausfüllen. Es gibt keine weiteren Kinder .

    aber einen Erzeuger/in :-)
    Gruss (S)stiller
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