Einkommensteuer 2011; Elster 13.0.0 Revision 8086
Bei der Steuerberechnung erfolgt ein Abbruch mit dem Hinweis:
Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen 50 % der Summe der Beiträge zur Basiskrankenversicherung und sozialen Pflegeversicherungen.
Das ist so nicht richtig:
Bemessungsgrenze 44.500 Euro davon 15,5 % KV ergibt 6897,50 Euro; PV 1,95 % ergibt
867,75 Euro. Gesamt 7765,75 Euro. Davon 50 % ergibt 3.852,50 Euro.
Eingabe in Spalte 24 3.686,52 Euro.
Bei der Steuerberechnung erfolgt ein Abbruch mit dem Hinweis:
Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen 50 % der Summe der Beiträge zur Basiskrankenversicherung und sozialen Pflegeversicherungen.
Das ist so nicht richtig:
Bemessungsgrenze 44.500 Euro davon 15,5 % KV ergibt 6897,50 Euro; PV 1,95 % ergibt
867,75 Euro. Gesamt 7765,75 Euro. Davon 50 % ergibt 3.852,50 Euro.
Eingabe in Spalte 24 3.686,52 Euro.
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