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Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss

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    Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss

    Einkommensteuer 2011; Elster 13.0.0 Revision 8086

    Bei der Steuerberechnung erfolgt ein Abbruch mit dem Hinweis:

    Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen 50 % der Summe der Beiträge zur Basiskrankenversicherung und sozialen Pflegeversicherungen.
    Das ist so nicht richtig:
    Bemessungsgrenze 44.500 Euro davon 15,5 % KV ergibt 6897,50 Euro; PV 1,95 % ergibt
    867,75 Euro. Gesamt 7765,75 Euro. Davon 50 % ergibt 3.852,50 Euro.
    Eingabe in Spalte 24 3.686,52 Euro.

    #2
    AW: Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss

    Die 3686€ AG-Zuschuss zur KV/PV (für freiwillige GKV) holt sich das Programm aus der Lohnsteuerbescheinigung Nr.24 und übernimmt diesen Wert automatisch in Zeile 37 (Seite 2).
    In Zeile 24 der Anlage VOR sind dann keine Angaben erforderlich.
    mfg. - Kent

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss

      das Problem habe ich auch:

      PKV gesamtbetrag 9672 ( Mann +2 Kinder)
      Arbeitgeberzuschuss 3017

      wo ist der Fehler bei der Berechnung?

      Kommentar

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