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    arbeitslos

    Meine Freundin bekam für einen Monat Arbeitslosengeld 1 und hatte zur gleichen Zeit einen "410 Euro - Job". Muß dieser Job - der Lohn in ihrer Erklärung angegeben werden?

    #2
    AW: arbeitslos

    Das Arbeitslosengeld ist in der Anlage N Seite 1 Zeile 29 einzutragen und wird im Rahmen des sogenannten Progressionsvorbehaltes berücksichtigt. Es wird nicht selbständig besteuert sondern führt dazu, dass das übrige Einkommen mit einem höheren Steuersatz besteuert wird. Der 410-Euro-Job ist nicht anzugeben, da die Einnahmen daraus im Regelfall bereits durch den Arbeitgeber pauschal versteuert wurden. Ausgaben in Zusammenhang mit diesem Job können deshalb steuerlich nicht berücksichtigt werden.

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      #3
      AW: arbeitslos

      Hallo,

      die Einkommensgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigte liegt bei exakt 400 EUR.
      Ein 410 EUR-Job stellt eine Beschäftigung in der Gleitzone dar, ggf. unter Versicht der Rentenversicherungsfreiheit. Da gibt es einen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung, und damit eine Anlage N!
      Mit freundlichen Grüßen
      gez. D. Cremer

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