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Hinzurechnungsbetrag und Freibetrag bei zwei Arbeitgebern eintragen

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    Hinzurechnungsbetrag und Freibetrag bei zwei Arbeitgebern eintragen

    Hallo,

    folgende Situation:
    1. Arbeitgeber vom 1.1.-31.12. Vom 1.1.-31.5. lief diese Arbeit als Steuerklasse I. Vom 1.6.-31.12. lief diese Arbeit dann als Steuerklasse VI. Es wurde ein Steuerfreier Jahresbetrag von 1330 Euro eingetragen.

    2. Arbeitgeber vom 1.6.-31.12. In diesem Zeitraum lief diese Arbeit als Steuerklasse I mit einem Jahreshinzurechnungsbetrag von 1330 Euro.

    Der Bruttoarbeitslohn von beiden Arbeitgebern für das gesamte Jahr lag unter den gültigen Freibeträgen der Lohnsteuertabelle.

    Meine Frage:
    1. Wo kann ich den Hinzurechnungs- und Freibetrag im Elster Formular eintragen?
    2. Wo kann ich den Wechsel der Steuerklasse I auf VI beim ersten Arbeitgeber im Elster Formular eintragen?
    Im Formular für die Lohnsteuerbescheinigung kann man ja nur die Spalte rechts ausfüllen, nicht aber die linke Spalte des "Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" in Papierform.

    Danke für die Hilfe!
    LG the_at

    #2
    AW: Hinzurechnungsbetrag und Freibetrag bei zwei Arbeitgebern eintragen

    1. Hinzurechnungs- und Freibetrag müssen im ElsterFormular nicht eingetragen werden.
    2. Es sind drei Lohnsteuerbescheinigungen anzulegen bzw. auszufüllen (1. Zeitraum 1.1.-31.05. Steuerklasse I, 2. Zeitraum 1.6.-31.12. Steuerklasse I, 3. 1.6.-31.12. Steuerklasse VI)
    UserElster

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      #3
      AW: Hinzurechnungsbetrag und Freibetrag bei zwei Arbeitgebern eintragen

      Aha, danke für die schnelle Antwort!

      Zu 2.: Wenn ich drei Lohnsteuerbescheinigungen eintragen muss, aber nur zwei Ausdrucke erhalten habe, woher kann ich dann die ganzen Zahlen abschreiben? Oder muss ich alles selbst, aus den Monaten und quasi meinen Bankkontoauszügen zusammen rechnen? (In diesem Fall könnte ich natürlich überhaupt nicht für die Richtigkeit garantieren, da ich kein Steuerfachmann bin...)

      Danke!

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        #4
        AW: Hinzurechnungsbetrag und Freibetrag bei zwei Arbeitgebern eintragen

        Im Zweifel sortieren und addieren:

        1. AG vom 01.01.-31.05., Steuerklasse I richtig?
        Ab 01.06. Steuerklasse VI, richtig?
        Das Arbeitsverhältnis dauerte vom 01.01.-31.12, richtig?
        Wurde das so bescheinigt, übernehmen, oder es fehlt was.

        2. AG vom 01.06.-31.12., Steuerklasse I, richtig?, und eine Bescheinigung liegt vor.

        Macht bei mir 2 (nicht 3) Bescheinigungen.

        Die Steuerklasse VI ist in Deinem Fall wegen des Abrufes beim AG 1 und Vorlage beim AG 2 vollkommen richtig. Die Zahlen kennst nur Du, im Zweifel die Gehaltsabrechnungen des AG 1 addieren bzw. mit der Bescheinigung überprüfen.

        Gruss stiller
        Gruss (S)stiller
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        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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          #5
          AW: Hinzurechnungsbetrag und Freibetrag bei zwei Arbeitgebern eintragen

          @stiller:

          Ich habe die Nachfrage gestellt, weil "UserElster" in seiner Antwort (Post Nummer 2) etwas von drei Lohnsteuerbescheinigungen geschrieben hat.

          Das hat mich etwas irritiert. Du hast die Situation komplett richtig beschrieben, die Zahlen stimmen auch alle. Bin aber noch nicht zu 100% sicher, was ich jetzt wo eintragen soll...

          Danke!
          the_at

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            #6
            AW: Hinzurechnungsbetrag und Freibetrag bei zwei Arbeitgebern eintragen

            Hallo the_at,

            ich dachte aus dem thread ging alles andere hervor.

            Auf Anlage N Lohnsteuerbescheinigung gibst Du in der ersten, die von AG 1 an.
            Dann öffnest Du die 2. Lohnsteuerbescheinigung auf Anlage N und tippst die Werte von AG 2 ein.

            fertig.
            Der Freibetrag und der Hinzurechnungsbetrag spielen wie userelster schrieb, keine Rolle.
            P.S. Auch ich musste erst überlegen, was genau gemeint war.

            Unsere Antworten sind genau wie Fragen ;-)
            Ernst gemeint, informativ, unvollständig, interessiert, gewagt, provokativ, satierisch, spassig, humorvoll, ...
            Wir sind auch "nur" User.
            Und durch userelsters Antwort kam ich vielleicht auf die Antwort, die erwartet wurde.

            Aber eine Frage noch: Hat AG 1 richtig bescheinigt?
            M.E. endete der Arbeitsvertrag am 30.06., erst dann könnte der AG 1 die Lohnsteuerkarte aushändigen, um sie AG 2 zu übergeben.
            Der AG 2 versteuert nach STKL 1 ab 01.07., der AG 1 kann dann nur mit STKL VI versteuern.

            Der Sachverhalt ist nicht schlüssig, es besteht ein Arbeitsverhältnis von 01.01.-31.12. beim gleichen Arbeitgeber AG 1 und gleichzeitig bei AG 2 vom 01.07.-31.12. mit STKL I ?

            Wer schummelt hier?

            Gruss stiller
            Zuletzt geändert von stiller; 14.02.2012, 22:03. Grund: userelster
            Gruss (S)stiller
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              #7
              AW: Hinzurechnungsbetrag und Freibetrag bei zwei Arbeitgebern eintragen

              Hallo the_at u. stiller,

              wenn der Arbeitgeber ab dem 1.6. den Lohn nach Steuerklasse VI versteuert hat, muss er m.E. auch für den Zeitraum 1.6.-31.12. eine separate Lohnsteuerbescheinigung ausstellen, da es sich ja dann um das zweite Dienstverhältnis handelt. Dies kann eigentlich nicht mit dem Lohn aus dem ersten Dienstverhältnis (Steuerklasse I) zusammen bescheinigt werden. Aber vielleicht sehe ich das ja auch falsch.
              UserElster

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                #8
                AW: Hinzurechnungsbetrag und Freibetrag bei zwei Arbeitgebern eintragen

                Zitat von UserElster Beitrag anzeigen
                wenn der Arbeitgeber ab dem 1.6. den Lohn nach Steuerklasse VI versteuert hat, muss er m.E. auch für den Zeitraum 1.6.-31.12. eine separate Lohnsteuerbescheinigung ausstellen
                Im Lauf des Jahres kann durchaus die Lohnsteuerklasse geändert werden. Das hat man auch zu Zeiten der guten alten Lohnsteuerkarte gemacht, wenn man einen zweiten Job hatte und z. B. nicht wollte, dass der neue Arbeitgeber weiß, dass es noch einen anderen gibt.

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                  #9
                  AW: Hinzurechnungsbetrag und Freibetrag bei zwei Arbeitgebern eintragen

                  @ Elefant
                  Steuerklasse VI bedeutet aber keinen Steuerklassenwechsel, sondern war bisher schon eine zweite Steuerkarte für das zweite Arbeitsverhältnis. Und auf dieser zweiten Steuerkarte wurde der Lohn für dieses zweite Arbeitsverhältnis bescheinigt. Also gehe ich davon aus, dass auch eine zweite elektronische Lohnsteuerbescheinigung für Steuerklasse VI auszustellen ist.
                  UserElster

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                    #10
                    AW: Hinzurechnungsbetrag und Freibetrag bei zwei Arbeitgebern eintragen

                    Hallo,

                    das ist korrekt, Steuerklasse VI muss es immer extra bescheinigt geben, weil es eben ein zweites oder drittes Arbeitsverhältnis ist. Die Freibeträge bzw. Hinzurechnungsbeträge werden immer identisch durch das Finanzamt bescheinigt.
                    Will ich einen Freibetrag für die Steuerklasse VI muss ich die "Lohnsteuerkarte" mit der Steuerklasse I mit vorlegen zur Eintragung des Hinzurechnungsbetrages.

                    Tschüß

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