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Übernahme Lohnsteuerbescheinigung mit iTan

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    Übernahme Lohnsteuerbescheinigung mit iTan

    Soweit ich mich erinnere, konnte man im vergangenen Jahr die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung elektronisch übernehmen. Ist dies nicht mehr so oder liegt die dem Finanzamt noch nicht vor (pensionierter Beamter Rheinland-Pfalz).
    Danke für die Aufklärung

    #2
    AW: Übernahme Lohnsteuerbescheinigung mit iTan

    Sie meinen vielleicht eTin?

    Ja, die Finanzämter können die übermittelten Daten einsehen/vergleichen.

    Eine Steuererklärung mit "diesen" Daten muss dennoch eingereicht werden, der Abruf ersetzt nicht die Steuererklärung.
    Ein Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung der Einkommensteuererklärung beizufügen ist deshalb nicht notwendig, es sei denn, das FA fordert...

    Die AG sind verpflichtet, bis 28.02. des Folgejahres die Daten zu übermitteln, da hat RPF also noch Zeit.

    Gruss stiller
    Zuletzt geändert von stiller; 14.02.2012, 19:34. Grund: Grammatik
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Übernahme Lohnsteuerbescheinigung mit iTan

      Hallo bobobaer,

      stiller hat nicht damit gemeint, dass der Nutzer die Daten in sein Elsterformular übernehmen kann, sondern die Finanzämter können übermittelte Bescheinigungen abrufen und in das Berechnungsprogramm die Daten übernehmen.

      Tschüß

      Kommentar

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