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Zeile 67 in EüR, werde noch ...

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    Zeile 67 in EüR, werde noch ...

    halbwegs irre, sry.
    Guten Abend schon mal und danke für das Interesse.
    Nach dem ich schon seit Tagen versuche eine halbwegs plausible EüR hin zu bekommen, verzeifle ich nun an Zeile 67.
    Ich hatte meinen Kurierdienst im März2010 gegründet und im Oktober2010 wieder abgemeldet.
    In Folge dessen erwartet nun das Formular ein Eingabe in entsprechnder Zeile.
    Wie ich schon per Suche heraus fand, soll hier wohl der Restwert der zB in Privateigentum über gegangenen Güter eingetragen werden.
    Da ich meinen Transporter aber nur gemietet hatte, bleiben also nur ein paar Zurrgurte, eine Sackkarre und Kleinzeug übrig, alles geringfügige Preise, nicht mal 150€ jeweils. Das gekaufte Fahrrad ( für drei Monate Bikekurier ) ist außerdem vorhanden, wie soll ich da jetzt einen Restwert ermitteln oder muss ich das überhaupt?
    Kann mir da jemand einen sinnvollen Tip geben?
    Ohne zu sehr in Detail zu wollen, lagen die Betriebsausgaben nur knapp unter den Betriebeinnahmen, in Folge dessen ich das Thema lieber schnellst möglich wieder begrub.
    Danke schon mal.

    #2
    AW: Zeile 67 in EüR, werde noch ...

    Hallo,

    Du hast aber nicht evtl. nicht benötigte Felder in der EÜR 'ausgenullt'?

    Das ist öfter ein Fehler wenn jemand die Felder die er nicht benötigt 'ausnullt', da durch den Wert '0,-' weitere Angaben erforderlich werden.

    'Null' in Zeilen bedeutet nicht unbedingt 'habe ich nix zu anzugeben', sondern stellt eben eine Werteingabe dar, die weitere Eingaben bedingen könnte.

    Das gilt eigentl. für alle Erklärungen, gerne gesehen bei der LStB zur Anl. N.

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      #3
      AW: Zeile 67 in EüR, werde noch ...

      Wenn der Betrieb aufgegeben wird, müssen Gegenstände, die in das Betriebsvermögen eingelegt oder angschafft wurden, zwangsweise zum Teilwert wieder entnommen werden. Das ist eine fiktive Einnahme. Dieser Teilwert kann dem Zeitwert entsprechen und ist halt ggf. zu schätzen. Wenn es nur 100 Euro für einen Gegenstand waren ist es halt so. Rechtlich ist das nicht ganz so einfach, eigentlich ist der Übergang zur Buchführung erforderlich, es ist zunächst ein Übergangsgewinn und dann ein Aufgabegewinn zu ermitteln. Empfehle dringend Steuerberater.

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        #4
        AW: Zeile 67 in EüR, werde noch ...

        Hallo und danke für die Antworten.
        Da die Zeit schon allmählig knapp wird hab ich heute noch mals meinen Sachbearbeiter kontaktiert, er hatte sich schon als wirklich hilfreich erwiesen, nochmals vielen Dank.
        Er meinte, ok bei den genannten Gegenständen darf ich ausnullen, das würde jetzt nicht wirklich Problematisch werden, ich hätte ja keinen Ferrarie da zu stehen.
        ^^
        Hab jetzt also die Zeile 67 genullt, abgeschickt und schaue mal was da so kommt. 'Daumendrück'

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