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Anlage Kind (Kinderfreibetrag OHNE BEA-Freibetrag)

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    Anlage Kind (Kinderfreibetrag OHNE BEA-Freibetrag)

    hallo vielleicht kann mir einer helfen, die Situation ist wie folgt: Bin geschieden und habe mit meiner Ex zwei Kinder und zahle ordentlich Unterhalt.
    Jeder hat somit die Hälfte des Freibetrages, bei der Steuer für 2010 kam vom FA dann die Mitteilung, das sich meine Ex den BEA-Freibetrag übertragen hat lassen, d.h. ich habe pro Kind noch 2184 € Freibetrag.
    Jetzt bin ich dabei für 2011 die Steuer zumachen, wie trage ich den verminderten Freibetrag ein, oder wie bekomme ich es hin dass die Steuer richtig errechnet wird.

    Vielen Dank für die Tipps

    #2
    AW: Anlage Kind (Kinderfreibetrag OHNE BEA-Freibetrag)

    für die erklärung selbst fuellen sie anlage kind ganz normal aus, mit anspruch auf das haelftige kindergeld.
    erklären kann man den wegfall des BEA imho nicht, da ihre EX auch dieses Jahr erst wieder beantragen muss (seite 2 Anlage Kind) das ihr der freibetrag übertragen wird. tut sie das nicht, kriegen sie den BEA-freibetrag.

    den jeweils korrekten freibetrag wird das FA berücksichtigen, dem liegen die angaben ihrer frau ja (irgendwann) auch vor...

    zu berechnungszwecken kann man vielleicht schauen, ob das formular zusaetzliche angaben für die steuerberechnung eine eintragunsgmoeglichkeit vorsieht. ansonsten kann man vermutlich nur schaetzen. je nach höhe des einkommens und guenstigerprüfung wirkt sich das ggf. nur bei der ermittlung von soli und kirchensteuer aus, können ggf. keine unsummen sein...
    oder der steuerbescheid von 2010 verglichen mit der berechnung vorab für 2010 gibt einen anhaltspunkt wie groß die abweichung sein kann/wird.

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