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Steuererklärung - 400 € Job

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    Steuererklärung - 400 € Job

    Hallo zusamen,

    ich mache zusammen mit meinem Mann eine Steuererklärung. Im Januar´11 habe ich Arbeitslosengeld bekommen. Seit Februar habe ich einen 400 € Job, bekomme Netto wie Brutto, keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung.
    Meine Frage:
    Soll ich Anlage N (Ehefrau) ausfüllen und da in der Zeile 29 Arbeitslosengeld eintragen oder brauche ich die Anlage N überhaupt nicht? Wo soll ich meine 400 € eintragen? Im Hauptvordruck Seite 4 Zeile 94 kann ich nur Arbeitslosengeld eintragen.

    Danke im Voraus.
    Zuletzt geändert von Tata; 15.02.2012, 15:41.

    #2
    AW: Steuererklärung - 400 € Job

    Anlage N nicht erforderlich. Pauschal versteuerter Minijob muss nicht angegeben werden, ALG in Hauptvordruck, da keine Anlage N.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung - 400 € Job

      Vielen Dank für so schnelle Antwort!

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