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Sonstige Vorsorgeaufwendungen

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    Sonstige Vorsorgeaufwendungen

    Hallo *,

    ich bin gerade dabei meine Erklärung für 2011 zu machen. Leider erhalte ich nach der Plausibilitätsprüfung anstatt der "Ausrechnung" nur eine Seite mit Hinweisen. Einer davon ist:

    EHW Elster-Hinweise

    Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).


    Ich habe jedoch keinerlei Eintragungen in der Anlage Vorsorgeaufwand gemacht. Die Einträge wurden alle automatisch von Anlage N übernommen.

    Was mache ich falsch?

    #2
    AW: Sonstige Vorsorgeaufwendungen

    nichts. ein Elster Hinweis ist lediglich eine Erläuterung, Hinweise die eine Steuerberechung verhindern heissen Abbruch Hinweis.

    wie der Meldung zu entnehmen ist, liegen Ihre Kosten zur Krankenkasse (Basisabsicherung) über der Höchstgrenze. Das bedeutet sie werden zwar voll angerechnet aber eben keine sonstige Vorsorgeaufwendungen. wenn sie da nichts angegeben haben ist ja nicht schlimm, es würde halt keine auswrikung haben.

    der hinweis soll nur der erklärung dienen, haeufig wird gerade nachgefragt, warum ZB die kosten fuer haftpflichtversicherung und co nicht in der steuerberechnung auftauchen, obwohl eingetragen... und der grund liegt dann eben in der ausschöpfung des maximalbetrages durch die basisabsicherung.

    enthaelt ihre steuerberechnung denn weitere hinweise ggf. Abbruchhinweise?
    ansonsten versuchen sie doch einfach mal ihr glück auf der zweiten Seite des angezeigten PDFs, vielleicht stehen da ja doch noch ein Zahlen ;-)

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      #3
      AW: Sonstige Vorsorgeaufwendungen

      nix,

      dieser Hinweis besagt, dass Ihr Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits durch Ihre Eintragungen auf der LStB ausgeschöpft ist.
      Weitere Vers.-leistungen wie zb priv. Haftpflicht oder Kfz-Haftpflicht etc wirken sich nicht weiter aus.

      'Elster'-Hinweise dienen Ihrer Information, sie verhindern weder die Berechnung noch die Übermittlung Ihrer Erklärung.
      Nur 'Abbruch'-Hinweise verhindern eine Berechnung, aber auch nicht das Übermitteln der Erklärung.

      Kommentar


        #4
        AW: Sonstige Vorsorgeaufwendungen

        Vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich dachte schon, ich habe irgendwo falsche Einträge drin. Das hat mich so verwirrt, dass ich gar nicht gesehen habe, dass die Berechnung ja auf der zweiten Seite ist! ;-)

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