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Volljähriges Kind in Ausbildung

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    Volljähriges Kind in Ausbildung

    Hallo,
    ich habe eine Frage zur Anlage Kind.

    Mein Sohn ist letztes Jahr im August 18 geworden und befindet sich in einer Berufsausbildung. Er hat jetzt von seinem Arbeitgeber auch eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erhalten.
    Wie uns was kann ich für ihn absetzen? Er hat jede Menge Fahrkosten (Ausbildungsbetrieb und Berufsschule), dann hat er Beiträge zur Gewerkschaft gezahlt. In der Regel zahlt er keine Lohnsteuer aber durch das Weihnachtsgeld kam natürlich Lohnsteuer hinzu ebenso wie Kirchensteuer. Des Weiteren hat er jede Menge Verpflegungskosten und da er Schicht arbeitet ist er auch des Öfteren mehr als 8 sowie 12 Stunden außer Haus. Wie kann ich diese Kosten geltend machen?


    Vielen Dank schon einmal.

    #2
    AW: Volljähriges Kind in Ausbildung

    Hallo magiccat,

    wenn dein Sohn Lohnsteuer ab geführt hat und die gern wiederhaben möchte, muss er eine eigene Erklärung abgeben, wo er in der Anlage N seine Fahrtkosten und andere Kosten als Werbungskosten geltend macht.

    Bei Kindern über 18 Jahre müssen in der Erklärung der Eltern die Einkünfte und Bezüge des Kindes 2011 noch erklärt werden, dort kannst du natürlich die Werbungskosten deines Sohnes angeben, aber nicht damit du sie absetzen kannst, sondern nachweist, dass die Einkünfte des Kindes unter 8004 Euro bleiben, sonst wäre das Kindergeld für dich flöten bzw. zurückzuzahlen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Volljähriges Kind in Ausbildung

      danke für die Antwort aber es ist doch alles doppelt gemoppelt.

      Den gleichen Mist hab ich letztes Jahr schon zweimal für die Kindergeldkasse ausfüllen müssen und nachweisen müssen wie viel er verdient. Das Kindergeld bekomme ich bis zum Ausbildungsende weiter, also warum jetzt noch einmal das ganze?

      Muss ich das für ihn überhaupt ausfüllen oder kann ich es einfach weg lassen?

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        #4
        AW: Volljähriges Kind in Ausbildung

        Hallo magiccat,

        Kindergeldkasse und Finanzamt sind zwei verschiedene Institutionen, da musst du die Angaben in der Anlage K für das Finanzamt machen und die Kindergeldkasse kommt auch noch mit ihren schönen Vordrucken und Nachweisanforderungen.
        Ich kenne das aus eigenem Erleben, im voraus muss man der Kindergeldkasse die Prognose erstellen Einkommen lt. Lehrvertrag usw. Mietvertrag bei auswärtiger Unterbringung und im nachhinein muss man dann für die Einkünfte die Lohnsteuerbescheinigung und tatsächliche Kosten durch Kontoauszüge Mietzahlungen belegen usw.

        Es ist aber Licht am Horizont ab 2012 wird das Finanzamt bei der Erstausbildung oder Erststudium die eigenen Einkünfte des volljährigen Kindes nicht mehr prüfen, das sollte für die Kindergeldkasse genauso gelten.

        Tschüß

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          #5
          AW: Volljähriges Kind in Ausbildung

          vielen Dank. So noch eine letzte Frage. Kann ich dann alle Werbungskosten (Fahrkosten, Verpflegungsgeld, Gewerkschaft) in einem zusammenfassen und dies dann in der Anlage Kind unter Werbungskosten gemeinsam auführen? So viel Platz ist dort ja nicht und man kann ja auch nicht dabei schreiben wofür die Kosten sind oder muss ich das irgendwie anders machen?

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            #6
            AW: Volljähriges Kind in Ausbildung

            Zitat von magiccat Beitrag anzeigen
            Kann ich dann alle Werbungskosten (Fahrkosten, Verpflegungsgeld, Gewerkschaft) in einem zusammenfassen und dies dann in der Anlage Kind unter Werbungskosten gemeinsam auführen?
            Genau so!

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