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Frei Mitarbeiterin / Gewinneintragung

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    Frei Mitarbeiterin / Gewinneintragung

    Hallo zusammen,

    ich versuche nun meine erste Steuererklärung per Elster zu machen, für mich (Verheiratet Steuerklasse 3) eigentlich kein Problem. Das Problem liegt aber an meiner Frau diese hatte im einem Schwimmbad als Masseurin (Welnessmassagen) gearbeitet und im Jahr 2010 ca. 3300€ verdient. Dort war Sie als Freie Mitarbeiterin beschäftigt soweit mir bekannt, Sie hatte dort einen festen Stundenlohn und keine weiteren Umsätze. Diesen Gewinn muss ich ja dem Finanzamt melden nur fragt es sich wo genau?? Muss ich den Arbeitgeber angeben??? ist es überhaupt meldepflichtig????

    Ich wollte es eigentlich unter Anlage G 26 eingeben, ist das richtig??

    Vielen Dank im Vorraus.

    Mfg Daniel

    #2
    AW: Frei Mitarbeiterin / Gewinneintragung

    Was meinst Du denn mit G26? Kennzahl 26 ist für Einkünfte aus Veräußerungen, Zeile 26 sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Zeile 4 Kennzahl 10 ist angesagt

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      #3
      AW: Frei Mitarbeiterin / Gewinneintragung

      Ist deine Frau wirklich selbständig tätig gewesen, d.h. hatte sie ein Gewerbe angemeldet, mehrere Auftraggeber und konnte sie die Preise selbst festlegen?
      Deine Beschreibung von "Arbeitgeber" und "fester Stundenlohn" klingt nach abhängiger Beschäftigung. War es vielleicht doch ein Mini-Job (mit oder ohne Lohnsteuerkarte)?
      mfg. - Kent

      Kommentar


        #4
        AW: Frei Mitarbeiterin / Gewinneintragung

        Sie hatte dort einen festen Stundenlohn

        War sie angestellt, selbständig oder scheinselbständig?
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Frei Mitarbeiterin / Gewinneintragung

          Das ist das Problem, die Chefin sagte sie wäre eine Freiberufliche Angestellte und sollte halt monatlich Rechnungen über die bezahlten Stunden erstellen.

          Sie hatte dort weder einfluss auf Preise, Termine, Massagezubehör oder sonstiges.

          Sie hatte kein Gewerbe angemeldet und war ohne Lohnsteuerkarte tätig, wie ich von anderen Mitarbeitern erfahren habe ist Sie auch nicht Umsatzsteuerpflichtig.

          Die Aussagen der Chefin sind auch sehr mager muss ich sagen, es war nie von einer Anmeldung beim Finanzamt die Rede weder Gewerbeanmeldung noch sonstigem.

          ich meinte Anlage G Zeile 26
          Zuletzt geändert von Daniel2010; 17.02.2012, 22:14.

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            #6
            AW: Frei Mitarbeiterin / Gewinneintragung

            Hallo Daniel,

            ich würde schleunigst das FA oder einen StB aufsuchen, es riecht förmlich nach Scheinselbständigkeit.

            Gruss stiller
            Gruss (S)stiller
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              #7
              AW: Frei Mitarbeiterin / Gewinneintragung

              Was bedeutet das jetzt genau???

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                #8
                AW: Frei Mitarbeiterin / Gewinneintragung

                Das ist nun Rechtsberatung, die wir nicht leisten dürfen.
                Tut mir leid, aber die Richtung hast Du ja nun.

                Möglicherweise haben wir/ich schon zuviel gesagt.

                Frage erstmal beim Finanzamt nach, anschliessend kannst Du immer noch einen StB konsultieren.

                Gruss stiller

                P.S. Die Chefin hat z.B. keine AG-Leistungen, der Selbständige muss alles selbst übernehmen.
                Zuletzt geändert von stiller; 17.02.2012, 22:47. Grund: P.S.
                Gruss (S)stiller
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