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Anlage V Zeile 8,12 und 46 die einen sagen so die anderen so grrrrr

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    Anlage V Zeile 8,12 und 46 die einen sagen so die anderen so grrrrr

    hallo liebe community,

    die suchmaschine ist nicht der hit :-) unter anlage v finde ich alles,ausser das was ich suche.

    seit letztem jahr bin ich steuerpflichtig und mache sie erstmalig für 2011 alleine(vorher arbeitnehmerkammer für 2010).

    ich vermiete seit 2010 eine komplett neu renovierte 56qm große wohnung mit balkon für 350€ warm davon sind 90€ mietvertraglich als nebenkosten festgelegt,also beträgt meine kaltmiete 260€.
    meine tatsächlichen nebenkosten sind aber geringfügig höher.wenn ich alles genau ausrechne sind es 95€ monatlich.

    meine fragen:

    zu anlage v,zeile 8:

    kommt hier NUR die kaltmiete sprich 260€ mal 12 monate = 3120€ jährlich und damit der einzutragende betrag?

    zu zeile 12:

    kommen hier die 90€ nebenkosten des mietvertrages rein oder der tatsächlich zu zahlende betrag von 95€?

    zu zeile 46:

    hier kommen wahrscheinlich die detailierten beträge der jahresabrechnung wie allgemeiner strom,flur und hausverwaltung rein.?!

    und kann ich das von mir zu zahlende hausgeld auch von der steuer absetzen????

    danke erstmal ,ich hoffe jemanden zu finden der es mir leicht und korrekt erklärt .ich war froh einen rentner getroffen zu haben der mir erstmal gezeigt hat welche felder überhaupt für die komplette lohnsteuererklärung in frage kommen,weil man ja die meisten seiten als normal sterblicher arbeitnehmer auslassen kann...

    #2
    AW: Anlage V Zeile 8,12 und 46 die einen sagen so die anderen so grrrrr

    Wie in der Zeile 20 - Summe der Einnahmen - erkennbar, werden bis dorthin nur Einnahmen aufgeführt. Die Ausgaben - Werbungskosten - werden auf der zweiten Seite der Anlage V eingetragen.

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      #3
      AW: Anlage V Zeile 8,12 und 46 die einen sagen so die anderen so grrrrr

      Hallo ennzolorenzo

      Zitat: hallo liebe community,
      die suchmaschine ist nicht der hit :-) unter anlage v finde ich alles,ausser das was ich suche.Zitat ende

      Da gebe ich Dir recht ;-), hier unter Usern herrscht Unordnung ;-(.
      Allerdings verfehlen Threadersteller oft die richtige Rubrik, die Suchbegriffe sind auch oft nicht gut gewählt.
      Deshalb, die Maschine scheint gut zu sein, nur der Input für das Output ist fehlerhaft, oder anders, der Fehler sitzt nicht im, sondern vorm PC.

      Gruss stiller
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
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        #4
        AW: Anlage V Zeile 8,12 und 46 die einen sagen so die anderen so grrrrr

        @stiller


        zitat stiller: Da gebe ich Dir recht ;-), hier unter Usern herrscht Unordnung ;-(.
        Allerdings verfehlen Threadersteller oft die richtige Rubrik, die Suchbegriffe sind auch oft nicht gut gewählt.
        Deshalb, die Maschine scheint gut zu sein, nur der Input für das Output ist fehlerhaft, oder anders, der Fehler sitzt nicht im, sondern vorm PC.zitat ende

        Gruss stiller


        hi stiller bei der menge text hätte ich mir ein wenig mehr hilfe von dir/ihnen erwartet.wenn man bei der suchmaschine "anlage v" eingibt ,weiß ich jetzt nicht was daran nicht gut gewählt ist aber danke das du mir recht gibst...das ist ein bisschen widersprüchlich :-).
        Zuletzt geändert von ennzolorenzo; 17.02.2012, 22:08.

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          #5
          AW: Anlage V Zeile 8,12 und 46 die einen sagen so die anderen so grrrrr

          @ennzolorenzo,
          mein Kommentar bezog sich lediglich auf die "Suchmaschine", die nur so gut funktioniert, als ihr auch vernünftige Suchbegriffe eines Threaderstellers bereitgestellt werden.

          Als nur User dieses Forums halte ich mich nun mit Kommentaren zurück.

          P.S. Elefant hatte doch gute Ansätze!
          Zuletzt geändert von stiller; 17.02.2012, 22:18. Grund: Elefant
          Gruss (S)stiller
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            #6
            AW: Anlage V Zeile 8,12 und 46 die einen sagen so die anderen so grrrrr

            @stiller

            ok,wenn du/sie ein vernümpftiges suchwort für mich empfehlen können was auf mein problem bezogen ist dann wäre ich dankbar und nehme alles zurück.

            in erster linie erstelle ich ja keinen suchbegriff sondern ein thread im möglichst passendem forum.unter suchbegriff "anlage v" kam nix passendes ,also erstellt man erstmal ein neuen thread der das problem erklärt.

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              #7
              AW: Anlage V Zeile 8,12 und 46 die einen sagen so die anderen so grrrrr

              Es ging NICHT um einen von Ihnen erstellten Suchbegriff, sondern um alle anderen Threadersteller, deshalb Unordnung usw. und Ihre Aussage dazu.
              Deswegen werde ich mich mich nicht weiter dazu äussern.

              Nur noch, haben Sie nun Elefants Hinweise angenommen?
              Gruss (S)stiller
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                #8
                AW: Anlage V Zeile 8,12 und 46 die einen sagen so die anderen so grrrrr

                ja danke,die aussage von elefant habe ich gelesen aber wenn man meinen thread richtig "verstanden" hätte,würde man sofort merken das ich null ahnung habe und ein bisschen mehr information gebrauchen könnte.denn ich habe informationen über zeile 8,12 und 46 haben wollen und nicht über zeile 20.
                das dort die summe der einnahmen stehen lese ich auch aber es gibt wie in meinem problem beschrieben einnahmen mit werbung und ohne werbungskosten.auf zeile 20 habe ich selber auch gar kein zugriff ,weil grau unterlegt.
                Zuletzt geändert von ennzolorenzo; 17.02.2012, 23:34.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlage V Zeile 8,12 und 46 die einen sagen so die anderen so grrrrr

                  aber wenn man meinen thread richtig "verstanden" hätte,würde man sofort merken das ich null ahnung habe und ein bisschen mehr information gebrauchen könnte

                  Dann sollte man nicht unbedingt lange allgemeine Aussagen über das Forum äussern, sondern lediglich sein Problem schildern.

                  Ich z.B. lese keine Romane um am Ende vielleicht eine Frage bei der nächsten Vorlesung an den Autor zu stellen. Deutschunterricht, was will der Autor uns damit sagen?

                  Es hätte gereicht, den Nutzern die Fragen zu Anlage V zu stellen, anstatt sich über Suchbegriffe, Handhabbarkeit der Suche u.ä. auszulasen.

                  Nutzer helfen Nutzern, wir sind keine 24h-Hotline.

                  E-Mail: hotline@elster.de
                  Telefon: 01805 / 23 50 55 (0,14 Euro/Minute beziehungsweise maximal 0,42 Euro/Minute¹)

                  Hochachtungsvoll
                  stiller
                  Gruss (S)stiller
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                    #10
                    AW: Anlage V Zeile 8,12 und 46 die einen sagen so die anderen so grrrrr

                    Hallo ennzolorenzo,

                    hast du denn die Ermittlung der AfA schon hinbekommen? Denn das ist in der Regel das große Problem bei neuen Vermietungen.

                    Ansonsten:
                    Zeile 8: Kaltmiete
                    Zeile 12: erhaltene Nebenkosten (incl. +Nachzahlung/-Erstattung aufgrund der Jahresabrechnung)

                    Deine Kosten gehören alle auf die Rückseite (Werbungskosten), natürlich gehört dazu auch das Hausgeld (mit Ausnahme der Rücklageauffüllung, dafür aber ggf. Entnahmen aus derselbigen).
                    Ein gute Verwaltung sollte das aber eigentlich schon übersichtlich darstellen, das kann mehr oder weniger übernommen werden. Du musst dann nur noch deine persönlichen Zinsaufwendungen (falls vorhanden), die Afa und irgendwelche sonstig angefallenen Kosten hinzufügen.

                    Zum Thema Suchmaschine muss ich aber auch noch was sagen: "Anlage V" ist ein denkbar ungeeigneter Suchbegriff, denn einzelne Buchstaben werden von den meisten Suchmaschinen ignoriert, es bleibt dann nur noch "Anlage" ;-)
                    Der bessere Weg ist sowieso im ersten Schritt die Elster-Hilfe (die ist wirklich OK). Und erst wenn dann noch einzelne Fragen offen sind, sollte entweder die hiesige Suchmaschine mit detailierten Suchbegriffen befragt werden, oder eben doch ein eigener Thread (ist auch nicht so schlimm, wir beantworten hier eh' immer alles zigmal, das sind wir mittlerweile gewohnt:-).

                    MfG Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Anlage V Zeile 8,12 und 46 die einen sagen so die anderen so grrrrr

                      @reckoner

                      danke das hat mich ein stück weiter gebracht.ich bin einfach zu unsicher ,auch wenn ich die hilfefelder auf der rechten seite teilweise verstehe habe ich immer noch zweifel.

                      zu der suchmaschine muss ich sagen das ich noch nie ein freund von sollchen gewesen bin,wahrscheinlich sollte man sich erstmal schlau machen wie man sollche überhaupt richtig verwendet.

                      @stiller

                      sie bekommen natürlich auch wieder meinen senf ab ;-)

                      1. wie man ein problem schildert bleibt jedem selber überlassen,hauptsache die leute verstehen es.

                      2.zitat:Ich z.B. lese keine Romane um am Ende vielleicht eine Frage bei der nächsten Vorlesung an den Autor zu stellen.

                      leider schreiben sie hier die ganze zeit romane die nicht wirklich hilfreich sind

                      3.zitat:Nutzer helfen Nutzern, wir sind keine 24h-Hotline.

                      und da sind wir schon wieder beim widerspruch.sie als "nur nutzer dieses forums" haben mir bissher leider null geholfen.sie sollten in zukunft ein problem anderer lesen und hilfreich auf dieses problem eingehen oder einfach schweigen.
                      sie erinnern mich an meinen arbeitskollegen der sich über fehler anderer kollegen ärgert und selber die gleichen begeht.ich finde so etwas ignorant

                      picard ende

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Anlage V Zeile 8,12 und 46 die einen sagen so die anderen so grrrrr

                        Zitat von ennzolorenzo Beitrag anzeigen
                        ich vermiete seit 2010 eine komplett neu renovierte 56qm große wohnung mit balkon für 350€ warm davon sind 90€ mietvertraglich als nebenkosten festgelegt,also beträgt meine kaltmiete 260€.
                        meine tatsächlichen nebenkosten sind aber geringfügig höher.wenn ich alles genau ausrechne sind es 95€ monatlich.

                        meine fragen:

                        zu anlage v,zeile 8:

                        kommt hier NUR die kaltmiete sprich 260€ mal 12 monate = 3120€ jährlich und damit der einzutragende betrag?

                        >>>> Ja.

                        zu zeile 12:

                        kommen hier die 90€ nebenkosten des mietvertrages rein oder der tatsächlich zu zahlende betrag von 95€?

                        >>>> Weder - noch. Es ist der tatsächlich gezahlte Betrag einzutragen, inklusive Verrechnungen mit Nachzahlungen oder Erstattungen. Gilt übrigens auch für vorige Antwort.

                        zu zeile 46:

                        hier kommen wahrscheinlich die detailierten beträge der jahresabrechnung wie allgemeiner strom,flur und hausverwaltung rein.?!

                        >>>> Ja, wieder die tatsächlich gezahlten.

                        und kann ich das von mir zu zahlende hausgeld auch von der steuer absetzen????

                        >>>> Ja.

                        danke erstmal ,ich hoffe jemanden zu finden der es mir leicht und korrekt erklärt .ich war froh einen rentner getroffen zu haben der mir erstmal gezeigt hat welche felder überhaupt für die komplette lohnsteuererklärung in frage kommen,weil man ja die meisten seiten als normal sterblicher arbeitnehmer auslassen kann...
                        >>>> Übrigens: Sowas wie z. B. Instandhaltungsrücklage kommt nicht in die Kosten.

                        Mit freundlichen Grüßen

                        Ronald
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Ronald

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                          #13
                          AW: Anlage V Zeile 8,12 und 46 die einen sagen so die anderen so grrrrr

                          @ronald_fe

                          danke erstmal,

                          also ist zeile 46 die gleiche wie zeile 12,nur in detailierter form oder wie?

                          und von dem hausgeld was ich zahle werden auch für reparaturen bezahlt,also kann ich sie dann ja doch nicht mehr absetzen?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Anlage V Zeile 8,12 und 46 die einen sagen so die anderen so grrrrr

                            Hallo,

                            >>>also ist zeile 46 die gleiche wie zeile 12,nur in detailierter form oder wie?

                            Nein, Zeile 12 sind Einnahmen und das andere sind Ausgaben, praktisch sollte es aber (grob) gleich sein.
                            Ob die Nebenkostenabrechnung aber korrekt ist, interessiert das Finanzamt nicht die Bohne, eventuelle Mehreinnahmen sind auch zu versteuern (etwa wenn du deinem Mieter 1000 Euro fürs Heizen berechnest, selbst aber nur 800 Euro an diesbezüglichen Kosten hattest;-).


                            >>>und von dem hausgeld was ich zahle werden auch für reparaturen bezahlt,also kann ich sie dann ja doch nicht mehr absetzen?

                            Ich sehe, du hast es noch nicht verstanden. Du kannst alle Ausgaben absetzen, also alles was die Verwaltung für dich ausgegeben hat. Übrigens auch die Beträge, die du nicht auf den Mieter umlegen darfst (etwa die Verwaltergebühr).

                            Nicht dazu zählt nur die Einzahlung in die Rücklage, denn das Geld ist noch nicht ausgegeben, vielmehr liegt es auf einem Bankkonto der WEG und daran gehört dir ein bestimmter Anteil (der Vorgang bewegt sich noch auf der Vermögensebene).
                            Wenn hingegen etwas aus der Rücklage entnommen wird, um eine Reparatur o.ä. zu begleichen, kannst du den Betrag absetzen (selbst wenn du in dem betreffenden Jahr nichts oder nur einen Teil davon eingezahlt hast).
                            Eine Ausschüttung der Rücklage (=Rückzahlung an die Eigentümer) wäre aber - wie die Einzahlung - nicht steuerbar (eben wieder Vermögensebene), aber das kommt wohl eher selten vor.

                            Wie schon erwähnt sollte das mit der Rücklage aus der Abrechnung der Verwaltung hervorgehen.

                            MfG Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Anlage V Zeile 8,12 und 46 die einen sagen so die anderen so grrrrr

                              @reckoner

                              stefan,danke für deine mühe.ich hab jetzt feierabend und bin müde ich werd es mir morgen in ruhe durchlesen :-).vielen dank nochmal

                              Kommentar

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