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EKST-Berechnung bzw. anfallende EkSt stimmt nicht mit Festsetzung überein

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    EKST-Berechnung bzw. anfallende EkSt stimmt nicht mit Festsetzung überein

    Hallo liebe Forenbenutzer,

    ich habe die Erklärung 2011 fertig -so wie jedes Jahr mit Elster.

    IMMER sind bei allen Erklärungen, die ich im Laufe der Jahre für die gesamte Familie eingegeben habe, die Beträge in den Zeilen

    "DARAUF ENTFALLENDE EINKOMMENSTEUER" / "BEMESSUNGSGRUNdLAGE" (ganz unten bei der Berechnung)

    IDENTISCH

    mit "FESTGESETZT WERDEN" (ganz oben in dem Kasten).


    Jetzt habe ich die Erklärung 2011 für meinen Sohn fertig, immer wieder überprüft und neu eingegeben und neu rechnen lassen.

    Die Plausibilitätsprüfung ist ohne Fehler, im Ausland lebendes Kind richtig eingegeben, Mehraufwand richtig, Werbungskosten ok, Sonderausgaben stimmen, Arbeitsmittel stimmen.

    ALLES ist mehrfach überprüft und richtig eingegeben, aber die FESTFESETZTE EkSt ist VIEL höher als in der Zeile: "darauf entfallende Einkommensteuer", nämlich um fast 800 €.

    So steht es in der Berechnung:

    Berechnung des zu versteuernden Einkommens

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . ............25.437
    Nach Abzug Werbungskosten / Mehraufwand etc.
    Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . 21.066

    Nach Abzug Sonderausgaben etc.
    Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . ..... . . 15.605

    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
    nach dem Grundtarif . . .. 15.605 . . . 13,8995 v.H. . .2.169 €

    Berechnung des Solidaritätszuschlags
    ZU VERSTEUERNDES Einkommen unter Berücksichtigung
    von Freibeträgen für 1 Kind(er) i.H.v. 3.504 € . . 12.101 €
    DARAUF ENTFALLENDE EINKOMMENSTEUER ....... . 1.371 € !!!!!!

    Bemessungsgrundlage ............... . . . . . . ............ 1.371 € !!!!!!
    davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . 75,40 €

    Aber FESTGESETZT werden EKSt.............2.169,00 € ????????
    und Soli 75,40 € (wie vorstehend, also identisch)

    Wieso nimmt elster die Zahl 2.169,00 € aus „zu versteuern mit Progressionsvorbehalt“ statt die 1.371,-- € „zu versteuern“???

    Ich würde den Berechnungsbogen gerne als PDF beifügen, es klappt aber nicht.

    Ich verzweifel langsam, denn bei meiner eigenen EkSt und auch bei den anderen Erklärungen, die ich bisher eingegeben habe, sind diese beiden Zahlen wirklich IMMER gleich!

    Ich danke schon mal vorab für eine plausible Erklärung.

    brix

    #2
    AW: EKST-Berechnung bzw. anfallende EkSt stimmt nicht mit Festsetzung überein

    Die Berechnung ist m.E. richtig. Schuld an der "Unübersichtlichkeit" ist das leidige Thema Einkünfte mit Progressionsvorbehalt (Elterngeld,Krankengeld,ALG 1,...). Deinen Angaben nach (und meiner Rückrechnung) gehe ich davon aus, dass es fast genau 5000€ waren.

    Progressionseinkünfte sind zwar selbst steuerfrei, sie erhöhen aber den Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen (deshalb Anwendung "besonderer Steuersatz"). Im Netz gibt es diverse Online-Rechner zum Thema.
    mfg. - Kent

    Kommentar


      #3
      AW: EKST-Berechnung bzw. anfallende EkSt stimmt nicht mit Festsetzung überein

      Hallo brix,

      >>>Wieso nimmt elster die Zahl 2.169,00 € aus „zu versteuern mit Progressionsvorbehalt“ statt die 1.371,-- € „zu versteuern“???

      Weil das halt deine Steuer ist.

      Das was du mit >>>statt die 1.371,-- € „zu versteuern“<<< meinst, ist (nur) die Berechnung des Solidaritätszuschlags; dabei kann es eine andere Bemessungsgrundlage geben.
      Hier wird offenbar das im ausland lebende Kind beim Soli berücksichtigt, bei der 'richtigen' Steuer hingegen nicht.

      MfG Stefan
      Zuletzt geändert von reckoner; 18.02.2012, 17:33.
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: EKST-Berechnung bzw. anfallende EkSt stimmt nicht mit Festsetzung überein

        ... oder nochmal anders formuliert:

        Da das Kindergeld für Dich günstiger ist als der Kinderfreibetrag, darfst Du das Kindergeld behalten, bekommst aber keinen Kinderfreibetrag.

        Für die Berechnung des Solidaridätszuschlags wird aber der Kinderfreibetrag trotzdem nochmal vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, davon die (fiktive) Steuer berechnet, für die dann 5,5 % Solidaridätszuschlag zu zahlen sind.

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          #5
          AW: EKST-Berechnung bzw. anfallende EkSt stimmt nicht mit Festsetzung überein

          Bei der Berechnung des Soli wird das Kind wie folgt berücksichtigt.
          Hier der spezielle Fall (Annahme Progressionseinkünfte von 5000€):

          'Fikives' zvE mit Progression: 15605-3504+5000 (sind 17101)
          darauf Steuer nach Grundtarif: 1938
          daraus besonderer Steuersatz: 1938/17101 (sind 0.11332%)
          angewendet auf zvE mit 0.5KFB: 0.11332*12101 (sind 1371, Basis für den Soli)
          Zuletzt geändert von Kent; 18.02.2012, 18:06.
          mfg. - Kent

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            #6
            AW: EKST-Berechnung bzw. anfallende EkSt stimmt nicht mit Festsetzung überein

            Danke an Alle.
            Es ist wirklich unübersichtlich und teilweise schwer zu verstehen.....
            aber eure Erklärungen sind verständlich.

            Ich reiche die Steuererklärung jetzt so ein, nachdem mein Sohn sie abgesegnet hat und hoffe, ich habe das alles auch mit dem im Ausland wohnenden Kind richtig gemacht.

            Dann Euch auch viel Erfolg bei der Steuererklärung.

            mfg
            brix

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              #7
              AW: EKST-Berechnung bzw. anfallende EkSt stimmt nicht mit Festsetzung überein

              ich find das gar nicht so unuebersichtlich. ;-)

              es sind drei abschnitte, einkommensteuer, soli und kirchensteuer. und jedes der drei dinge wird nach einer eigenen berechnung ermittelt, und taucht im ergebnis oben wieder auf.

              bei soli und kirchensteuer wird halt immer der kinderfreibetrag beruecksichtigt und das ist auch gut so, sonst muesste man da ja noch mehr zahlen...

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