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Berechnung EkSt - Falsche Tabellen hinterlegt?

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    Berechnung EkSt - Falsche Tabellen hinterlegt?

    Hallo,

    ich bearbeite gerade die Steuererklärung für meinen in Ausbildung befindlichen Sohn.

    In 2011 hat er EUR 12589,00 verdient, abgezogen wurden EUR 323,00 Lohnsteuer.
    Nachdem ich alle Daten eingegeben habe, unter Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale und Kosten für private KV, spuckt mir die Berechnung eine Nachzahlung von EUR 288,00 aus, weil insgesamt EUR 611,00 Steuern zu zahlen wären.

    In allen anderen Rechnern im Internet wird für das genannte Jahreseinkommen ebenfalls die vom Lohn einbehaltene Steuer angezeigt, und letztlich hat es ja wohl einen Grund, warum der Betrag von 323,00 vom Arbeitgeber als Steuer abgeführt wurde.

    Weiß jemand, was hier los ist?

    #2
    AW: Berechnung EkSt - Falsche Tabellen hinterlegt?

    Hallo,

    da du schon von eingetragenen KV-Beiträgen schreibst, sollte die Anlage Vorsorgeaufwand ja eigentlich vorhanden sein, aber trotzdem mal die Nachfrage: Hast du die Anlage Vorsorgeaufwand auch hinzugefügt? Eintragen brauchst du da vermutlich nichts (außer der privaten KV), die wichtigen Daten werden automatisch aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen (ist das so?).

    Warum eigentlich eine private KV, ist er nicht gesetzlich versichert?
    Warum soll überhaupt eine Erklärung abgegeben werden? Ist er erklärungspflichtig? Wenn ja, warum?

    Zu den Tabellen: Bitte nicht Lohnsteuertabelle und Einkommensteuertabelle verwechseln, im Internet gibt es beide Rechner.

    MfG Stefan

    PS: Ich komme übrigens bei 12589 Brutto nur auf 263 Euro Lohnsteuern (u.U. sogar weniger)
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Berechnung EkSt - Falsche Tabellen hinterlegt?

      Hi reckoner,

      vielen Dank für die schnelle reaktion.

      mein sohn ist in einer beamtenausbildung und deshalb die private kv.

      das mit lst-tabelle und ekst-tabelle im internet kann ich nicht ganz nachvollziehen,
      egal welche tabelle, bei dem angegebenen einkommen kommt nirgendwo (auch nicht bei der ekst) die von elster errechnete ekst von eur 611,00 auf.

      in der berechnung von elster wird die lst-bescheinigung übernommen, aber eben eine steuer von eur 611,00 erhoben. und das kann, auch wenn ich sonst überhaupt keine mindernden ausgaben eintrage, nicht stimmen, wie du ja selbst errechnest. im gegenteil: selbst bei abzug der werbungskostenpauschale von 1000,00 eur errechnet elster bei 11589,00 eur einkommen eine zu zahlende steuer von eur 611,00!!!!!

      die erklärung wird abgegeben, weil mein sohn aufwendungen hatte: private kv, werbungskosten und sonderausgaben

      also, irgendetwas ist da faul.

      Kommentar


        #4
        AW: Berechnung EkSt - Falsche Tabellen hinterlegt?

        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        PS: Ich komme übrigens bei 12589 Brutto nur auf 263 Euro Lohnsteuern (u.U. sogar weniger)
        Vielleicht hat er erst im Lauf des Jahres angefangen zu arbeiten und hatte deshalb einen höheren monatlichen Abzug.

        Kommentar


          #5
          AW: Berechnung EkSt - Falsche Tabellen hinterlegt?

          Hallo,

          Lohnsteuerbescheinigung ist vom 01.01. - 31.12, also nix unterjährig.

          Hier ist mal die Berechnung:

          Berechnung


          für 2011 über
          Einkommensteuer und
          Solidaritätszuschlag


          +---------------------------------------+-----------------+-----------------+--------------------+
          | | | | |
          | | Einkommensteuer | Solidaritäts-| Insgesamt |
          | | | zuschlag | |
          | | € | € | € |
          +---------------------------------------+-----------------+-----------------+--------------------+


          | Festgesetzt werden | 611,00 | 0,00 | |
          | Abzug vom Lohn | -323,00 | | |
          | verbleibende Beträge | 288,00 | 0,00 | 288,00 |

          +---------------------------------------+-----------------+-----------------+--------------------+


          Berechnung des zu versteuernden Einkommens


          Insgesamt
          € €


          Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
          Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 12.589
          ab


          Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . -1.000
          Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.589 . . . . . . . . . . . . . . 11.589


          Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.589
          Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.589


          Sonderausgaben
          Summe der unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . 0
          mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -36
          Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.553


          Berechnung der Einkommensteuer


          zu versteuern nach dem Grundtarif. . . . . . . . . . . 11.553 . . . . . . . . . . . . . . . 611


          Berechnung des Solidaritätszuschlags


          festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 611
          Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 611
          Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Freigrenze . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00


          >>> ElsterFormular <<< * *120218*

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            #6
            AW: Berechnung EkSt - Falsche Tabellen hinterlegt?

            Kein Wunder! Wie schon erwähnt, es fehlt die Anlage Vorsorgeaufwand (somit keine Versicherung wirksam).
            mfg. - Kent

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              #7
              AW: Berechnung EkSt - Falsche Tabellen hinterlegt?

              Hallo

              Bruttoarbeitslohn pa 12.589 , davon LSt 323 EURO, nach der Tabelle: ohne
              Rentenversicherungspflicht,
              d.h.
              bei der mtl. Abrechnung wurden die Pauschalen für KV abgezogen, in der ESt Berechnung sind die niedrigeren tatsächlichen KV Kosten berücksichtigt.

              Kommentar

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