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Kapitalertragssteuer

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    Kapitalertragssteuer

    Hallo Leute,

    ich habe bei einer Bank den Freistellungsauftrag zu spät gestellt, wobei mir dann in 2011 Kapitalertragssteuer berechnet wurde. Ich ließ mir sagen, dass man den Betrag aber wieder zurück bekommen kann.
    Weiss jemand wie man das genau berücksichtigt, um den abgeführten Betrag zurück zu bekommen?

    Danke

    #2
    AW: Kapitalertragssteuer

    Ja, in der Einkommensteuererklärung die Anlage KAP ausfüllen.

    Kommentar


      #3
      AW: Kapitalertragssteuer

      Hallo,

      etwas ausführlicher;-) :

      Du bekommst von der Bank eine Steuerbescheinigung (wenn nicht, anfordern).

      Diese übernimmst du nun komplett in die Anlage KAP deiner Steuererklärung (dabei gilt Zeile 14, NICHT 14a). Dazu noch den Antrag gem. KAP Zeile 5 auswählen und ggf. den bei anderen (nicht erklärten) Banken in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag in Zeile 14a eintragen - fertig.

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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