Bei meinem volljährigen Sohn, der auswärts wohnt und dort studiert bekomme ich meines Erachtens nach einen Ausbildungsfreibetrag von 924,- Euro. Er hat im letzten Jahr nur 432,- Euro Bafög bekommen und hat kein weiteres Einkommen. Wenn ich mir unter "Extras" im Elsterformular die Steuer berechnen lasse, werden als Ausbildungsfreibetrag immer nur 672,- Euro angegeben. Ich verstehe nicht, warum dort nicht der volle Freibetrag steht. Kann es noch andere Gründe geben, die ich hier vergessen habe zu bedenken?
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Ausbildungsfreibetrag für Studenten
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forumnutzer
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AW: Ausbildungsfreibetrag für Studenten
Der Freibetrag von 924€ vermindert sich um die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes, wenn diese einen Betrag von 1848€ im Jahr übersteigen. Dazu zählt auch das BaföG mit 50%.
Von den eigenen Einkünften kann noch eine Kostenpauschale von 180€ abgezogen werden.mfg. - Kent
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AW: Ausbildungsfreibetrag für Studenten
Die eigenen Bezüge (Bafög) werden, abzüglich einer Kostenpauschale von 180.- EUR, auf den Ausbildungsfreibetrag angerechnet. Daher ergibt sich folgende Berechnung:
Ausbildungsfreibetrag 924 EUR
Bafög 432 EUR
abzüglich Kostenpauschale 180 EUR
anzurechnende Bezüge 252 EUR
verbleibender Ausbildungsfreibetrag 672 EUR
@ Kent
Die 1848 EUR gelten für das Bafög nicht, da es sich um öffentliche Mittel handelt. Hier wird nur die Kostenpauschale abgezogen.UserElster
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AW: Ausbildungsfreibetrag für Studenten
Muss man in der Anlage (vollj.)Kind bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (Zeile 24) jeden müden Euro zusammenrechnen oder erst die Summe, die über den Sparerfreibetrag geht?
Muss man beim Bafög (Zeile 26) die Jahressumme der ausgezahlten Monatsbeträge eintragen oder nur die Hälfte, weil die Hälfte des Bafögs ja nur als Darlehen gewährt wird?
berghaus 12.07.12
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AW: Ausbildungsfreibetrag für Studenten
Hallo berghaus,
beim BAFÖG wird nur der Betrag angegeben, der nicht als Darlehen gewährt wird, also wie du richtig vermutet hast die Hälfte.
Bei den Kapitaleinkünften bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich glaube einkommensrelevant ist es erst über dem Pauschbetrag.
Tschüß
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AW: Ausbildungsfreibetrag für Studenten
Ich bin mir nicht sicher. Frage: Zieht das Program von dem angegebenen Betrag 50 % ab oder ist weiter oben gemeint, dass man selbst von dem bewilligten Beafögbetrag 50 % abziehen darf?
Und wenn man bei den Kapitalerträgen den Freibetrag von 802 EUR abziehen dürfte, wäre das doch irgendwo erläutert.
berghaus 12.07.12
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AW: Ausbildungsfreibetrag für Studenten
Das mit dem Freibetrag hört sich gut an.
Habe beim googeln noch dies gefunden in:
http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Haeufig_gestellte_Fragen/Einkommensteuer/default.php?f=LfSt&c=n&d=x&t=x
Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines in Berufsausbildung (z.B. auch Studium) befindlichen, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes, für das Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht, noch ein Freibetrag von 924 EUR je Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.
Der Freibetrag vermindert sich aber bis 2011 um eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes, soweit diese 1.848 EUR im Kalenderjahr übersteigen, sowie -ohne Freigrenze- um die vom Kind als Ausbildungshilfe aus öffentlichen Mitteln bezogenen Zuschüsse (z. B. Zuschuss nach dem BAföG). Ab 2012 ist auch diese Einkünfte- und Bezügegrenze weggefallen.
Jedem Elternteil steht grundsätzlich die Hälfte dieses Abzugsbetrags zu (§ 33a Abs. 2 EStG).
Das heißt doch: Wenn nur Zinsen (und kein BAföG) anfallen, könnten diese 801 + 1.848 = 2.649 EUR betragen und die Eltern würden immer noch den Ausbildungsfreibetrag von 924 EUR bekommen.
Und nur der BAföGzuschuss (im BAföGbescheid auch deutlich unterschieden von dem gleich großen Darlehensbetrag) nagt voll am Ausbildungsfreibetrag bis er weg ist.
Nun die Frage: Was macht denn Elster mit den Eintragungen?
berghaus 12.07.12
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AW: Ausbildungsfreibetrag für Studenten
Das ist natürlich etwas mühselig. Ich dachte, die Elsterexperten wissen sowas auf Anhieb!
Im Jahr 2011 liege ich mit 1.702 EUR BAföG (1. Kind) und 2.496 (2.Kind) ohnehin über dem Ausbildungsfreibeträgen von je 924 EUR. Da wird wohl nichts mehr um 50 % reduziert, wie Kent oben meinte. Denn dann müssten bei Kind1 924 - 851 = 73 EUR übrigbleiben, nachdem man die Zinsen von 120 EUR herausgenommen hat.
Ich lote in solchen Fragen auch gerne im Interesse anderer die Grenzbereiche aus.
So lag ich 2010 im Grenzbereich, hatte bei Kind1 Zinsen von ca. 372 EUR und BAföGzuschüsse von 357 EUR und für Kind2 Zinsen von 94 und BAföG von 618 EUR angegeben, wobei Kind1 8 Monate und Kind2 3 Monate auswärts wohnte.
Den im Steuerbescheid für 2010 gewährten Betrag von -439 EUR kann ich nicht nachvollziehen.
berghaus 12.07.12
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AW: Ausbildungsfreibetrag für Studenten
Zitat von berghaus Beitrag anzeigenDas ist natürlich etwas mühselig."
Man kann die Beantragung eines Ausbildungsfreibetrages auch unterlassen, wenn es zu mühselig ist.
"Ich lote in solchen Fragen auch gerne im Interesse anderer die Grenzbereiche aus."
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AW: Ausbildungsfreibetrag für Studenten
Es gibt wissentliche und unwissentliche Wahrheiten.
Wenn ich (möglicherweise zu meinem Nachteil) bei den Kapitalerträgen jede müde Mark angebe und nicht den Betrag, der den Sparerfreibetrag von 801 übersteigt,sage ich unwissentlich nicht die Wahrheit, weil ich sie nicht kenne.
Dies wirkt sich jedoch offensichtlich bei 100 oder 400 EUR Kapitalerträgen nicht aus, weil es bei dieser Art von Einnahmen noch einen Freibetrag von 1.848 EUR gibt (s.o. Bayerische Finanzverwaltung).
Mein Wunsch wäre es, dass dieser Umstand bei Elster oder in der Anleitung zur Steuererklärung erläutert wird. Das geht mit einem halben Satz.
berghaus 12.07.12
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