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Einkommensteuerberechnung, Lohnabzug bei 2 Steuerbescheinigungen, Zusammenveranlagung

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    Einkommensteuerberechnung, Lohnabzug bei 2 Steuerbescheinigungen, Zusammenveranlagung

    Hallo Forum,

    ich bin etwas verwirrt: Ich lasse ElsterFormular unsere zusammenveranlagte Lohnsteuer ausrechnen. Jeder von uns hat 2 Lohnsteuerbescheinigungen, da wir von der LSt-Klassen-Kombination 4/4 auf 3/5 gewechselt haben.

    Die Werte in Zeile 4 der Lohnsteuerbescheinigungen sind:
    Ehemann: 40,00 und 1557,29 - Summe: 1597,29
    Ehefrau: 174,50 und 2165,57 - Summe: 2340,07

    Seltsam ist folgendes:
    | Festgesetzt werden | 4.216,00 |
    | Abzug vom Lohn des Ehemanns | -1.598,00 |
    | Abzug vom Lohn der Ehefrau | -2.340,00 |
    | verbleibende Beträge | 277,00 |

    Ja, die Rechnung ansich ist richtig. §36 (3) Satz 2 EStG sagt: "Bei den durch Steuerabzug erhobenen Steuern ist jeweils die Summe der Beträge einer einzelnen Abzugsteuer aufzurunden." - erklärt mir das, dass die gezahlten Lohnsteuern des Ehemanns aufgerundet, die der Ehefrau aber abgerundet werden?

    *verwirrt sei* - kann mich jemand erleuchten?

    Vielen Dank!

    Gruß

    Kai Michael Poppe

    #2
    AW: Einkommensteuerberechnung, Lohnabzug bei 2 Steuerbescheinigungen, Zusammenveranla

    würde ich fuer einen echten bug im programm halten...

    vielleicht wird nur die erste nachkommastelle ausgewertet und das ist bei der frau ne null (soweit die angaben der realität entsprechen) - ist aber nur geraten.

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      #3
      AW: Einkommensteuerberechnung, Lohnabzug bei 2 Steuerbescheinigungen, Zusammenveranla

      @ kmpoppe

      Im rechtsverbindlichen (schriftlichen) Steuerbescheid erfolgt die Rundung von der GEMEINSAMEN Lohnsteuer, die beträgt hier 3937,36 EUR (gerundet 3938 EUR). Also ist zwar die Darstellung der Steuerberechnung in ElsterFormular nicht besonders glücklich, aber zumindest zutreffend.
      UserElster

      Kommentar


        #4
        AW: Einkommensteuerberechnung, Lohnabzug bei 2 Steuerbescheinigungen, Zusammenveranla

        Ah, ok, das erklärt natürlich einiges...

        Vielen Dank für die Antwort, dann wundere ich mich einfach mal nicht

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