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    Volljährige Kinder

    Habe zwei volljährige Kinder, die beide in der Berufsausbildung sind. Beide verdienen nach Abzug der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge sowie der Werbungskosten weniger als EUR 8.004,00 im Jahr und sind jünger als 25.
    Für beide Kinder erhalten meine Frau und ich Kindergeld.

    Elster berücksichtigt bei der Vorausberechnung nur einen Kinderfreibetrag und nicht zwei.

    Woran kann das liegen ?

    #2
    AW: Volljährige Kinder

    an der günstigerprüfung.

    den kinderfreibetrag erhält man nur, wenn man dadurch mehr steuern einspart, als man vorab im wege der kindergeld-zahlung erhalten hat. deswegen muss bei gewähr des kinderfreibetrages das kindergeld der steuer ja auch wieder hinzugerechnet werden.

    es werden alle kinder einzeln nacheinander auf ihre 'günstigkeit' hin geprüft. so kann es vorkommen, das man steuerlich mit einem kinderfreibetrag und einmal kindergeld am guenstigsten da steht, als mit zweimal kindergeld oder mit zweimal kinderfreibetrag...

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      #3
      AW: Volljährige Kinder

      Hallo

      ja, bei mir wird grundsätzlich, egal welche Kombination ich teste, nur 1 volljähriges Kind berücksichtigt.
      Ob ich Kindergeld angebe oder nicht, ob Schulausbildung oder nicht.

      Wenn ich 1 angebe, wird 1 berücksichtigt, egal welches Kind, gebe ich 2 ein, wird immer das ältere berücksichtigt.

      Das ist logisch nicht nachvollziehbar.
      *** nur wichtige, sachliche Kommentare Antworten Zitaten ***
      *** Rest ist nur Selbstdarstellung Unwissender ***

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        #4
        AW: Volljährige Kinder

        Zitat von kvdohe Beitrag anzeigen
        Das ist logisch nicht nachvollziehbar.
        :-o Warum nicht?

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          #5
          AW: Volljährige Kinder

          Wieso wird denn nur das ältere Kind berücksichtigt?
          Bitte um sachdienliche Hinweise
          ....damit ich das logisch nachvollziehen kann.

          Danke!
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          *** Rest ist nur Selbstdarstellung Unwissender ***

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            #6
            AW: Volljährige Kinder

            Zitat von kvdohe Beitrag anzeigen
            Wieso wird denn nur das ältere Kind berücksichtigt?
            Bitte um sachdienliche Hinweise
            Vielleicht bei einem Kind noch der Freibetrag günstiger, beim anderen aber das Kindergeld.
            Wenn ElsterFormular nicht die Berechnungsschritte für den Soli verschludern würde, könnte man es nachvollziehen, denn hierfür wird auf jeden Fall mit Freibetrag gerechnet.

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              #7
              AW: Volljährige Kinder

              Die Antwort hilft nicht weiter....vielleicht etc....was hat jetzt Soli damit zu tun??????

              ALLE Veränderungen bringen nichts, es wird immer nur das erste, ältere Kind berücksichtigt.

              Ich will nur wissen warum, mehr nicht, einzig ein sachlicher Bezug würde mir ja helfen das zu verstehen, danke.
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                #8
                AW: Volljährige Kinder

                Zitat von kvdohe Beitrag anzeigen
                Die Antwort hilft nicht weiter....vielleicht etc....was hat jetzt Soli damit zu tun??????
                Konkrete Antworten ohne vielleicht sind den steuerberatenden Berufen vorbehalten. Und wie gesagt, spätestens beim Soli müsste für beide Kinder der Freibetrag berücksichtigt sein, was man zwar nicht als Berechnung sieht, aber feststellen müsste, wenn man mal ausrechnet, welcher ESt-Betrag für die Ermittlung der 5,5% zugrunde gelegt wurde.

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                  #9
                  AW: Volljährige Kinder

                  Falzo hat ja schon gesagt:

                  Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
                  es werden alle kinder einzeln nacheinander auf ihre 'günstigkeit' hin geprüft. so kann es vorkommen, das man steuerlich mit einem kinderfreibetrag und einmal kindergeld am guenstigsten da steht, als mit zweimal kindergeld oder mit zweimal kinderfreibetrag...

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                    #10
                    AW: Volljährige Kinder

                    Hallo,

                    der Soli hat damit zu tun , dass beim Soli, wie bei der Kirchensteuer die Kinderfreibeträge vom zvE abgezogen werden. Von diesem restlichen Einkommen wird nochmals die Lst berechnet und davon der Soli genommen.
                    Also du nimmst deine Einkommensteuer und davon 5,5%. Ist dein Soli geringer rechnest du mal umgekehrt. Bezahlter Soli dividiert durch 5,5 multipliziert mal 100.
                    Ergibt Einkommensteuer. Dann schaust du in eine Steuertabelle addierst eventuell die Kinderfreibeträge dazu. und siehst dein zvE. Alles klar?
                    Steuertabellen und Tabellen für Einkunftsgrenzen(Kinderfreibetrag/Kindergeld) findest du im Internet. Das Problem ist wie schon erwähnt, dass die Berechnung noch nicht vollständig angezeigt wird.

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Volljährige Kinder

                      jawoll

                      ich geb auf

                      Ihr habt Recht


                      @Elefant
                      Scheint, als hast Du die Fragestellung insgesamt nicht verstanden, sei es drum, trotzdem danke für Deine mehrfachen Stellungnahmen
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                        #12
                        AW: Volljährige Kinder

                        Zitat von kvdohe Beitrag anzeigen
                        @Elefant
                        Scheint, als hast Du die Fragestellung insgesamt nicht verstanden
                        Das ist eine merkwürdige Interpretation Deinerseits

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                          #13
                          AW: Volljährige Kinder

                          Ja, selbstverständlich, habe ich ja auch geschrieben

                          oh, oh, was für unwichtiges geschreibe und geseiere

                          Vielleicht, eventuell, kann sein

                          das muss echt hart sein
                          *** nur wichtige, sachliche Kommentare Antworten Zitaten ***
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                            #14
                            AW: Volljährige Kinder

                            das ist ja nunmal der sinn der prüfung ob freibetrag ODER kindergeld GÜNSTIGER ist.

                            wem meine erläuterung oben zum thema günstigerprüfung zu kurz war, sei dieser thread ans herz gelegt:

                            https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?20303-Kinderfreibetrag-für-volljähriges-Kind&p=85444#post85444

                            hier erklärt der user petzer im letzten post ausfuehrlich, warum je nach einkommenskonstellation ggf. nur ein kind mit freibetrag berücksichtigt wird, das andere jedoch mit kindergeld.

                            soli und kist haben damit nichts zu tun, hier wird immer der kinderfreibetrag für alle kinder angesetzt.

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                              #15
                              AW: Volljährige Kinder

                              >>wem meine erläuterung oben zum thema günstigerprüfung zu kurz war, sei dieser thread ans herz gelegt:

                              Wenn die Erklärung beim Rezipienten nicht ankommt, liegt es nicht zwingend an der Erklärung.

                              >>soli und kist haben damit nichts zu tun, hier wird immer der kinderfreibetrag für alle kinder angesetzt.

                              Eben deswegen haben sie mit dem Thema zu tun, denn wenn die Behauptung lautet, ElFo ignoriert das zweite Kind, weil der Kinderfreibetrag nicht auftaucht, sind Soli und KiSt ein einfacher Test, ob das wirklich stimmt.

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