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Kinderbetreuungskosten

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    Kinderbetreuungskosten

    Hallo,
    ich weiß, das Thema gibt es ein paar Threads weiter unten schon mal, aber es passt nicht ganz...

    Zum Problem:
    Ehepaar, gemeinsame Veranlagung.
    Vater arbeitet Vollzeit. Die Mutter und beide Kinder (3 und 5 Jahre) sind schwerbehindert. Die Kinder gehen in den Kindergarten. Die Mutter pflegt die Kinder (Pflegestufe ist vorhanden). Außerdem gibt es ein AuPair.

    Wie und wo werden nun die Kinderbetreuungskosten abgesetzt? Ich komme mit der Hilfe von Elster zu den Zeilen 61-76 nicht wirklich klar.

    Danke.

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten

    Unabhängig von der Behinderung sollten die von Falzo hier
    https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?31579-Kinderbetreuungskosten&daysprune=-1

    vorgeschlagenen Einträge in beiden Anlagen Kind auch richtig sein, da ja beide Kinder zwischen 3 und 6 Jahre sind.

    Wegen der Behinderungen sind aber noch zusätzliche Eintragungen möglich:
    -Anlage Kind, Zeile 54/55
    -Mantelbogen Zeile 63/64 (evtl. noch 65/66) und Zeile 68 (Fahrt- und Krankheitskosten)
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten

      Hallo Kent,
      die Kindertagesstätte kann man in dem Alter zwischen 3 und 6 ja immer absetzen - klar. Aber bei AuPairs ist man ja an Bedingungen gebunden. So eben z.B. an die Erwerbspflicht beider Eltern oder eben die Behinderung eines Elternteils (daher hatte ich das erwähnt).
      Also rechnet Elster dann hoffentlich die Daten nur einmal - also entweder die Zeile 61 oder die Zeilen danach. Weil sonst ist ja alles Doppelt.

      Bei den SBA haben wir keine Probleme. Da nehmen wir immer die Pauschalen. Die sind schon sehr hoch. Die SBA haben wir schon eine Weile. Trotzdem Danke für die Tipps.

      LG
      Katrin

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        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten

        Zitat von kati543 Beitrag anzeigen
        Aber bei AuPairs ist man ja an Bedingungen gebunden. So eben z.B. an die Erwerbspflicht beider Eltern oder eben die Behinderung eines Elternteils (daher hatte ich das erwähnt).
        Also rechnet Elster dann hoffentlich die Daten nur einmal - also entweder die Zeile 61 oder die Zeilen danach. Weil sonst ist ja alles Doppelt.
        Kosten für ein Au-Pair können ganz normal wie zB. Kindergarten als Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden. Auch dann gelten m.E. die allg. Voraussetzungen (Alter,Erwerbstätigkeit,Behinderung).

        Jedoch werden ohne Nachweis nur die Hälfte der Kosten für das Au-Pair als Kinderbetreuungskosten anerkannt, da üblicherweise auch normale Hausarbeit anfällt. Ein anderer Umfang an Kinderbetreuung kann aber nachgewiesen
        werden (zB. Vertrag mit Aufteilung Hausarbeit/Kinderbetreuung).

        Und die Zeile 61 enthält immer die Gesamtkosten, aufgeteilt wird der Betrag dann in Einzel-Aufwendungen (zB. Zeile 67/74, ggf mit Null).
        mfg. - Kent

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          #5
          AW: Kinderbetreuungskosten

          Danke für die schnelle Hilfe.

          LG
          Katrin

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