Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Übergangsgeld Nett/Brutto angeben?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Übergangsgeld Nett/Brutto angeben?

    Hallo zusammen,
    ich habe folgende Frage zur Steuererklärung:
    Ich habe im Jahr 2011 für 3 Wochen Übergangsgeld bekommen, da ich zu dieser Zeit auf Reha war. Nun habe ich 2 Bescheide vor mir und weiß nicht welchen der beiden Beträge (Netto ca. 700€ oder Brutto ca. 1300€).
    Ich weiß, dass ich einen dieser Werte und die Zeit des Bezuges unter Punkt 94 auf der vierten Seite des Hauptvordruckes angeben muss nur welchen?

    Schöne Grüße und schonmal Danke für die Antworten

    Gruß

    Firor

    #2
    AW: Übergangsgeld Nett/Brutto angeben?

    Wenn Sie in der übrigen Zeit des Jahres nichtselbständig gearbeitet haben, gehört das Übergangsgeld in Zeile 27-29 der Anlage N. Worin unterscheiden sich denn Brutto- und Nettowert (was ist da abgezogen worden)?

    Kommentar


      #3
      AW: Übergangsgeld Nett/Brutto angeben?

      Ich habe letztes Jahr das komplette Jahr Übergangsgeld bekommen (Ausbildung durch die Rentenversicherungskasse finanziert)
      Die Zeilen 27 (Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung), 28 (Nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung .....) und 29 (Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu 8) der Anlage N, scheinen mir aber nicht die Richtigen für die Angabe über die Höhe des erhaltenen Übergangsgeld zu sein.
      Ich finde jedoch auch keine Alternative für die Angaben.
      ??

      Kann es sein, dass ich etwas falsch verstanden habe?

      Kommentar


        #4
        AW: Übergangsgeld Nett/Brutto angeben?

        Dadurch dass die Lohnsteuerbescheinigung inzwischen schön in die Anlage N eingearbeitet wurde, könnte man vielleicht die Zeilen verwechseln. Du brauchst also nicht die jeweiligen Zeilen der Lohnsteuerbescheinigung, sondern die der Anlage N.

        Kommentar


          #5
          AW: Übergangsgeld Nett/Brutto angeben?

          Vielen Dank,
          ich habe tatsächlich die falschen Zeilen betrachtet. Weiter unten sind die richtigen.
          Danke für die rasche Antwort.

          Kommentar


            #6
            AW: Übergangsgeld Netto/Brutto angeben?

            Hallo, leider ist die Eingangsfrage von 2012 nie beantwortet worden. Das gleiche Problem habe ich nun auch und bin beim Suchen nach der Antwort auf diesen Thread gestoßen. Es gibt einen Bescheid DRV Bund, wo 3900 Euro beitragspfl. Bruttoarbeitsentgelt angegeben sind. Auf einem späteren Bescheid aus 2014 ist das tatsächlich gezahlte Übergangsgeld i.H.V. von ca. 2100 Euro vermerkt. Welches der beiden muss in die Zeile 29 der Anlage N eingetragen werden?
            Beim Krankengeld ist es das gleiche Problem: von der Krankengeld wurde Krankengeld i.H.v. ca. 10000 Euro für 2014 bescheinigt, wobei vermerkt ist, dass es sich um einen Bruttobetrag handelt. Tatsächlich überwiesen wurde jedoch wesentlich weniger.
            Auch hier die Frage: muss in Zeile 29 der Anlage N der Brutto- oder der Nettobetrag angegeben werden?
            Für Tipps: danke im Voraus!

            Kommentar


              #7
              AW: Übergangsgeld Nett/Brutto angeben?

              Hallo,

              das Bruttoentgeld ist für deine RV-Unterlagen. Der zweite Bescheid für das FA.
              Soweit ich mich erinnere, steht das auch deutlich auf den Bescheiden.
              Diese Frage oder ähnliche sind schon öfters gestellt und auch beantwortet worden.

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

              Kommentar

              Lädt...
              X