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Fahrtkosten Schwerbehinderung während es Kalenderjahres

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    Fahrtkosten Schwerbehinderung während es Kalenderjahres

    Hallo,

    ich habe seit 1.6 letzten Jahres einen GdB von 90, also käme für mich in Frage bei der Fahrtkostenerstattung ein Kreuz bei Schwerbehinderung zu setzen und somit 60 Cent pro Kilometer ersetzt zu bekommen.

    Soweit verstehe ich das ja, allerdings war ich ja nicht bei allen Fahren zur Arbeitsstätte der Fall.

    Wie kann ich das denn eintragen?

    #2
    AW: Fahrtkosten Schwerbehinderung während es Kalenderjahres

    Bei den Eintragungen zur Entfernungspauschale gibt es den Button hinzufügen. Sie haben danach die Möglichkeit Eintragungen für 2 Arbeitsstätten vorzunehmen. Sie tragen die Fahrten dann getrennt ein und können für den Bereich, in dem Sie schwerbehindert waren den Hacken setzen. Haben Sie evtl. geprüft, ob der Grad der Schwerbehinderung für steuerliche Zwecke nicht auch rückwirkend anerkannt werden kann?

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      #3
      AW: Fahrtkosten Schwerbehinderung während es Kalenderjahres

      Also ich habe auf dem Finanzamt angerufen und mir wurde gesagt ich solle einfach das Kreuzchen setzen.

      Falls jemand auch vor der gleichen Frage steht....

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        #4
        AW: Fahrtkosten Schwerbehinderung während es Kalenderjahres

        ... sollte er wissen, dass die Aussage des Finanzamts definitiv falsch war. Denn nach R 9.10 Abs. 3 Satz 4 Lohnsteuerrichtlinien ist maßgebend das Gültigkeitsdatum der Schwerbehinderung, d.h. bei Gültigkeit der Schwerrbehinderung ab 01.06. stehen ihnen auch erst ab 01.06. die tatsächlichen Fahrtkosten bzw. pauschal 0,30 € pro GEFAHRENEN Kilometer zu. Und das können Sie letztlich nur zutreffend erklären, indem Sie wie von korsika beschrieben verfahren. Bei der anderen Variante würden Sie auch für den Zeitraum 01.01.-31.05. fälschlich die tatsächlichen Kosten erklären, obwohl Ihnen dafür nur die Entfernungspauschale zusteht.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Fahrtkosten Schwerbehinderung während es Kalenderjahres

          Hallo,

          dem Finanzamt ist aber die Gütligkeitsdauer des Ausweises bekannt, vielleicht ging die Empfehlung in die Richtung, dass es dann vom Sachbearbeiter automatisch geändert würde?

          Aber klar, ich würde niemals solche falschen Erklärungen abgeben und auch niemals dazu raten, das kann immer Probleme geben.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Fahrtkosten Schwerbehinderung während es Kalenderjahres

            Ich muss jetzt nochmal zweifeln, ob das so stimmt.

            Der Behindertenpauschbetrag nach § 33 b an sich ist ja ein Jahresbetrag, da wird nichts gezwölftelt.

            Wenn man sich die Lohnsteuerrichtlinien, jetzt R 9.10 Abs. 3, (die zudem ja nur die Verwaltung binden!) genau durchliest, heißt es in Satz 4, dass bei rückwirkender Festsetzung oder Änderung des GdB das Gültigkeitsdatum des Nachweises maßgebend ist.

            Habe jetzt einen ähnlichen Fall, wie von streetcleaner242 geschildert. Dort war es auch keine rückwirkende Festsetzung oder Änderung des GdB, sondern einfach eine ab sagen wir 01.06. gültige Erstfestsetzung. Überlege jetzt schon, die erhöhten Fahrtkosten für das ganze Jahr zu beantragen.

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              #7
              AW: Fahrtkosten Schwerbehinderung während es Kalenderjahres

              Verstehe ich anders: Bei dem Fall von streetcleaner242 WAR ja das Gültigkeitsdaum der 01.06., also nach der Richtlinienvorschrift AB DA die 0,30 €.

              Der BehindertenPAUSCHbetrag nach § 33b EStG ist ein Jahresbetrag, richtig. Den bekommt streetcleaner242 natürlich auch voll. HIER geht es aber nicht um § 33b EStG, sondern um Werbungskosten, bei denen der NACHWEIS wie bei § 65 EStDV geführt werden kann. Davon, dass auch bei WERBUNGSKOSTEN eine Rückbeziehung auf den Jahresanfang erfolgt, steht da nichts.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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