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Erststudium als Werbungskosten im Elsterformular eintragen

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    Erststudium als Werbungskosten im Elsterformular eintragen

    Hallo Zusammen,

    ich studiere neben dem Beruf (Abendstudium/Wochenende) Business Administration und mein Studiengang hat einen Bezug zu meinem Beruf, daher kann es m.M.n als Werbungskosten gelten gemacht werden.

    Das Studium ist ein Erststudium.

    Folgende Fragen haben ich dazu:

    1. In welcher Zeile muss ich das eintragen?
    2. Können Fahrtkosten zum Studienort hin und zurück mit einer Kilometerpauschale von 0,30 € angesetzt werden, oder wie zum Arbeitsort nur die einfache Fahrt?

    PS: Ich habe zusammengerechnet für das Jahr 2011 ca. Kosten in höhe von 1.600 € für das Studium. Ich habe das im Formular einfach mal bei Werbungskosten/Fortbildungskosten eingetragen, allerdings kommt mir die Erstattung von ca. 600€ sehr wenig vor.

    Vielen Dank für die Hilfe.

    #2
    AW: Erststudium als Werbungskosten im Elsterformular eintragen

    werbungskosten werden ja auch nicht erstattet, sie mindern lediglich das einkommen! darüberhinaus werden pauschal 1000,- werbungskosten bereits beim lohnsteuerabzug unterjährig berücksichtigt, nur alles was darüberliegt wirkt sich steuerlich aus.

    ob man es als sonderausgaben (zeile 47) betrachtet oder den werbungskosten zuordnet, hat für das Ganze sonst vorrangig auswirkungen hinsichtlich der begrenzung als sonderausgaben auf max. 4000 Euro - diese grenze erreichen sie ja nicht (dafür werden sonderausgaben ab dem ersten Euro berücksichtigt).

    Hier wäre also die Frage ob es sich tatsaechlich um ein Erststudium handelt, oder doch eher ein Aufbaustudium, im Sinne von Fortbildung...

    bzgl der fahrtkosten bin ich mir grad uneins ;-)

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      #3
      AW: Erststudium als Werbungskosten im Elsterformular eintragen

      Hallo,

      danke für die Antwort.

      Ich hätte da noch eine Frage ...

      Es gibt ja das so genannte Zufluss/Abfluss Prinzip. Bei mir gestaltet es sich so, dass im Jahr 2011 mein alter Arbeitgeber die Studiengebühren übernommen hat. Nun in 2012 muss ich die Studiengebühren (Einmalzahlung) an meinen Arbeitgeber zurück erstatten. Heißt das, dass ich die Studiengebühren für 2011 erst mit der Steuererklärung für 2012 gelten machen kann, da ich diese ja erst in 2012 zurück gezahlt habe?

      PS: Keiner eine Antwort zu den Fahrtkosten?

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        #4
        AW: Erststudium als Werbungskosten im Elsterformular eintragen

        also tatsache ist die studiengebühren sind angefallen und wurden in 2011 (von dir?) bezahlt, dementsprechend sind diese kosten erstmal da.

        wie hingegen die zahlung des arbeitgebers zu behandeln ist, wäre die frage... wurde das mit dem lohn ausgezahlt und ggf. sogar versteuert, erfolgte die auszahlung steuerfrei oder als vorschuss oder als darlehen, whatever.

        tatsaechlich wäre also möglich, das die zahlung des arbeitgebers im zeitpunkt des zuflusses einkommen war und somit in 2011 zu versteuern ist und dann ggf. im zeitpunkt der rueckzahlung also 2012 eben wiederrum das einkommen mindern.

        bzgl. der fahrtkosten wuerde ich bei ansatz als werbungskosten/fortbildung wohl dazu tendieren hin- und rueckweg anzusetzen, zumal es berufsbegleitend ist und nicht die haupttätigkeit.

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          #5
          AW: Erststudium als Werbungskosten im Elsterformular eintragen

          das mit den Fahrtkosten habe ich mir so schon fast gedacht.

          Was die Studiengebühren angeht vielleicht nochmal genauer:

          In 2011 sind mntl. Studiengebühren angefallen. Diese sind vom Arbeitgeber übernommen worden (Zahlung direkt an die Hochschule). Das wurde mir nicht ausgezahlt oder ähnliches. Jetzt in 2012, muss ich die Studiengebühren für 2011 nachträglich an den Arbeitgeber zurück zahlen.

          Mich belasten somit die Studiengebühren ja erst jetzt in 2012. Ich vermute mal das ich daher die Studiengebühren nicht mit der Steueerklärung 2011 gelten machen kann sondern erst mit der für 2012.

          Ich hoffe das war verständlich.

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            #6
            AW: Erststudium als Werbungskosten im Elsterformular eintragen

            hallo,

            ich würde ggf. mal nen stb oder das finanzamt fragen, die sollten es wissen.

            allerdings bin ich mir nicht sicher ob hier das zu-/abflussprinzip greift, die kosten sind ja in 2011 entstanden.

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              #7
              AW: Erststudium als Werbungskosten im Elsterformular eintragen

              wenn der AG jedoch diese Kosten direkt übernommen und womöglich auch selbst verbucht hat, kann imho der student sie nicht nochmal steuerlich geltend machen - wär ja schliesslich doppelt.

              ausgleichend könnte er dies dann tatsaechlich erst in 2012, da hier der AG die rückzahlung ja im gegenzug als einnahme verbuchen müsste...

              im endeffekt wird es vom ergebnis ungefaehr aufs gleiche hinaus laufen, haette man die kosten in 2011 muesste man dagegen evtl. die zuwendung des AG versteuern, was sich ggf. aufheben könnte. steuerlich zum zuge kommt auch dann nur die rueckzahlung in 2012...

              ich kann mich aber da nur anschliessen, steuerberater/lohnsteuerhilfe-verein sollten klären können, was wo einzutragen ist und ggf. nochmal beim AG nachfragen, ob und wie der das verbucht (hat)...

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