Bei Rentenbezug besteht ja die Möglichkeit die Öffnungsklausel zu nutzen und den Prozentsatz der nicht zu versteuernden Rente einzugeben.
In den Erläuterungen dazu wird auch auf die Ertragsanteilsbesteuerung der Renten verwiesen, die nicht in Zeile 4 der Anlage R eingetragen werden.
Bei der Steuerberechnung wird aber von 50 % der in Zeile 4 eingetragenen Rente der prozentuale Anteil für die Höhe der zu versteuernden Rente berechnet.
Liegt da nicht ein Fehler im Programm vor?
In den Erläuterungen dazu wird auch auf die Ertragsanteilsbesteuerung der Renten verwiesen, die nicht in Zeile 4 der Anlage R eingetragen werden.
Bei der Steuerberechnung wird aber von 50 % der in Zeile 4 eingetragenen Rente der prozentuale Anteil für die Höhe der zu versteuernden Rente berechnet.
Liegt da nicht ein Fehler im Programm vor?
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