Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ertragsanteilsberchnung bei Renten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Ertragsanteilsberchnung bei Renten

    Bei Rentenbezug besteht ja die Möglichkeit die Öffnungsklausel zu nutzen und den Prozentsatz der nicht zu versteuernden Rente einzugeben.
    In den Erläuterungen dazu wird auch auf die Ertragsanteilsbesteuerung der Renten verwiesen, die nicht in Zeile 4 der Anlage R eingetragen werden.
    Bei der Steuerberechnung wird aber von 50 % der in Zeile 4 eingetragenen Rente der prozentuale Anteil für die Höhe der zu versteuernden Rente berechnet.
    Liegt da nicht ein Fehler im Programm vor?

    #2
    AW: Ertragsanteilsberchnung bei Renten

    Diese "Öffnungsklausel" ist nur bei sehr speziellen Renten anzuwenden (vgl. hierzu die Erläuterung zur Zeile 11 in der Anlage KAP) und trifft auf normale gesetzliche Sozialversicherungsrenten nicht zu. Die normalen SV-Renten sind immer mit dem Ertragsanteil abhängig von dem Beginn der Rente zu besteuern. Und dieser Ertragsanteil beträgt bei Rentenbeginn bis zum Jahr 2005 einheitlich 50%.
    Allerdings fließen Rentenanpassungen (Erhöhungen) immer voll in die Besteuerung ein.
    UserElster

    Kommentar

    Lädt...
    X